Steuern in Monaco und Steuern

Steuern in Monaco: Ein Überblick

Publié par Paolo Petrini

Steuern in Monaco und Steuern

In einer Welt, in der Steuerdruck oft das Leben und die Investitionsentscheidungen beeinflusst, sticht Monaco als wertvolle Ausnahme hervor. Dieses souveräne Territorium, eingebettet zwischen Meer und Bergen, hat es geschafft, einen einzigartigen steuerlichen Rahmen zu schaffen, der sowohl vorteilhaft als auch stabil und international anerkannt ist. Weit entfernt von vorgefassten Meinungen, bietet das Fürstentum ein strukturiertes System, das den Transparenzstandards entspricht und gleichzeitig eine seltene Attraktivität für Privatpersonen und Unternehmen bewahrt.

Seit mehr als einem Jahrhundert ist das Fehlen einer Einkommenssteuer für gebietsansässige Personen eine der Grundlagen dieses Modells. Diese Singularität bedeutet nicht den völligen Verzicht auf Steuern, sondern vielmehr ein durchdachtes Gleichgewicht zwischen Anreizen und gezielten Beiträgen. Um das gesamte System besser zu verstehen, befasst sich unsere Seite mit der Besteuerung in Monaco mit den Säulen des monegassischen Steuersystems.

Angesichts dieser Besonderheit erwägen viele ausländische Einwohner eine langfristige Ansiedlung im Fürstentum. Um den Bedürfnissen aller gerecht zu werden, hat unsere Agentur Ressourcen eingerichtet, die an die verschiedenen Nationalitäten angepasst sind. Die steuerliche Ansässigkeit Deutschlands in Monaco ermöglicht es deutschen Staatsangehörigen beispielsweise, die Auswirkungen einer Statusänderung genau zu verstehen.

Dieser Leitfaden bietet Ihnen eine detaillierte Analyse der in Monaco geltenden Steuermechanismen: persönliche Besteuerung, Unternehmensbesteuerung, zentrale Rolle der Mehrwertsteuer, Erbschaftssteuer, indirekte Steuern und internationale Compliance. Um bei der Vorbereitung Ihres Installationsprojekts weiter voranzukommen, laden wir Sie ein, auch unsere vollständige Akte für den Umzug nach Monaco zu konsultieren, die die wesentlichen Informationen in jeder Phase zusammenfasst.

Um von einer maßgeschneiderten Unterstützung bei der Realisierung Ihres Projekts zu profitieren, sei es ein Immobilienkauf, ein Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes oder eine berufliche Niederlassung, können Sie sich an unsere Immobilienagentur in Monaco wenden, die für ihre Fachkompetenz, Diskretion und fundierte Kenntnis des monegassischen Marktes bekannt ist. Um besser zu verstehen, was das monegassische Steuermodell einzigartig macht, Dieser Artikel bietet einen vollständigen Überblick, der von den Gründungsprinzipien bis zu den aktuellen Regeln für Privatpersonen und Unternehmen reicht, einschließlich der Besonderheiten des Immobilienwesens, der Erbschaftssteuer und der internationalen Verpflichtungen des Fürstentums.

 

 

Die Grundprinzipien des monegassischen Steuersystems

Die Grundlagen des monegassischen Steuersystems beruhen auf dem Fehlen direkter Steuern für natürliche Personen und einer begrenzten Besteuerung für Unternehmen. Seit 1869 erhebt Monaco keine Einkommenssteuer mehr. Dieser historische Schritt, der während der Regentschaft von Prinz Charles III. unternommen wurde, trug dazu bei, Einwohner aus der ganzen Welt anzuziehen. Gleichzeitig gibt es in Monaco weder eine Vermögenssteuer noch lokale Steuern wie Grundsteuer oder Wohnsteuer. Diese Steuerausfälle sind ein integraler Bestandteil der Strategie Monacos, sich von den Nachbarländern abzuheben und ein attraktives Klima für Investoren und vermögende Privatpersonen zu schaffen.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Monaco völlig steuerfrei ist. Die einzige direkte Steuer im Fürstentum betrifft Unternehmen: Es handelt sich um die Einkommensteuer (ISB), die auf Industrie- und Handelstätigkeiten erhoben wird, die eine bestimmte Schwelle für die Tätigkeit außerhalb von Monaco überschreiten. Darüber hinaus erhebt Monaco indirekte Steuern, vor allem die Mehrwertsteuer (MwSt.), die an das französische System angepasst ist. Die monegassische Mehrwertsteuer, die durch die Zollunion mit Frankreich eingeführt wurde, beträgt 20 % auf die meisten Waren und Dienstleistungen. Diese Mehrwertsteuer ist nun die Haupteinnahmequelle des monegassischen Staates und macht im Jahr 2023 mehr als 50 % des Haushalts aus.

Schließlich gibt es spezifische Zölle und Steuern, die die Steuerlandschaft vervollständigen: Registrierungssteuern auf bestimmte Transaktionen, Erbschafts- und Schenkungssteuern auf in Monaco gelegene Immobilien, Steuern auf den Konsum bestimmter Produkte (alkoholische Getränke, Tabak, Versicherungen usw.). Das Ganze bildet einen kohärenten, aber sehr vorteilhaften steuerlichen Rahmen, der das Ergebnis historischer Entwicklungen und Vereinbarungen mit den Nachbarländern ist.

 

Persönliche Steuern in Monaco

Für natürliche Personen mit Wohnsitz in Monaco gilt in der Regel die vollständige Befreiung von der Einkommensteuer. Ein in Monegasse (nicht Franzose) ansässiger Mensch zahlt keine Steuern auf sein persönliches Einkommen, sei es in Form von Gehältern, Dividenden, Zinsen oder Kapitalgewinnen. Monaco besteuert auch weder das Kapital noch das Vermögen von Einzelpersonen (keine Vermögenssteuer), was einen fruchtbaren Boden für die Erhaltung und das Wachstum des privaten Vermögens schafft.

Es gibt jedoch Ausnahmen, die sich auf die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes beziehen. Nach dem französisch-monegassischen Steuerabkommen vom 18. Mai 1963 unterliegen französische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Monaco weiterhin der französischen Einkommensteuer. Mit anderen Worten, ein französischer Staatsbürger mit Wohnsitz im Fürstentum muss seine Steuern in Frankreich erklären und abführen, als ob er dort noch wohnen würde. Dieses atypische Abkommen wurde geschlossen, um zu verhindern, dass Franzosen durch ihren Umzug nach Monaco von der völligen Nichtbesteuerung profitieren, und zielt nicht darauf ab, die Doppelbesteuerung zu beseitigen (da Monaco keine Einkünfte besteuert), sondern die Nichtbesteuerung zu verhindern. Es sei darauf hingewiesen, dass eine Klausel die sehr wenigen Franzosen, die sich vor 1962 in Monaco niedergelassen hatten, ausnahm, aber das betrifft heute kaum noch jemanden.

Darüber hinaus unterliegen US-Bürger, die in Monaco leben, nach US-amerikanischem Recht der weltweiten Einkommensteuer in den USA (der IRS besteuert seine Bürger unabhängig davon, wo sie wohnen). Ein Amerikaner profitiert also vom Wegfall der monegassischen Ortssteuer, muss aber trotzdem seine Steuern in den USA zahlen. Für Staatsangehörige anderer Länder (Europäer usw.) gibt es keine besondere Vereinbarung: Wenn sie ihren steuerlichen Wohnsitz in Monaco begründen, nutzen sie die monegassische Befreiung für ihr Einkommen in vollem Umfang, müssen jedoch alle steuerlichen Verpflichtungen ihres Herkunftslandes erfüllen (z. B. Erklärungen über den Wohnsitzwechsel, Wegzugssteuer usw., je nach Gerichtsbarkeit).

Um in Monegasse steuerlich ansässig zu werden , müssen auch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Monaco stellt keine automatische Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz ohne Kriterien aus. Sie müssen tatsächlich mindestens 183 Tage im Jahr (sechs Monate) in Monaco wohnen oder zumindest Ihren Lebensmittelpunkt dort haben. Ein Wohnsitznachweis (z. B. eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz) kann durch den Nachweis einer Adresse in Monaco und starker wirtschaftlicher oder persönlicher Bindungen zum Fürstentum erbracht werden. Diese Vorkehrungen sollen sicherstellen, dass nur echte Gebietsansässige in den Genuss der Steuervorteile kommen. Darüber hinaus nimmt Monaco seit 2016 am automatischen Austausch von Finanzinformationen (CRS-Standard) mit vielen Ländern teil, um die Transparenz zu erhöhen und es anderen Staaten zu ermöglichen, die Situation ihrer im Fürstentum ansässigen Steuerzahler zu überwachen.

 

Unternehmensbesteuerung in Monaco

Entgegen der landläufigen Meinung werden in Monaco bestimmte Unternehmen besteuert. Unternehmen, die mehr als 25 % ihres Umsatzes außerhalb des Fürstentums erwirtschaften, unterliegen einer Einkommenssteuer von 25 %, während Unternehmen mit lokaler Tätigkeit befreit sind. Dieses seit 1963 geltende System gilt nur für Industrie- und Handelsstrukturen, mit Ausnahme ziviler oder rein lokaler Tätigkeiten. Der Satz von 25 % gilt nur für den Teil der Gewinne aus der internationalen Tätigkeit. In Monaco erwirtschaftete Gewinne bleiben unversteuert. Um die Gründung neuer Unternehmen zu fördern, erhalten neue Unternehmen eine vollständige Befreiung für zwei Jahre und dann eine progressive Befreiung bis zum fünften Jahr.

Monaco erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden oder Zinsen, die an Gebietsfremde gezahlt werden, was je nach den Regeln des Herkunftslandes steuerlich vorteilhaft sein kann. Es gibt nur wenige bilaterale Abkommen, mit Ausnahme von Frankreich, mit dem Monaco eine ähnliche Grundlage anstrebt.

Schließlich fallen für lokale Unternehmen keine Gewerbesteuer oder eine spezifische Umsatzsteuer ohne Mehrwertsteuer an.

 

Mehrwertsteuer in Monaco

Trotz seines Status als Drittland gegenüber der Europäischen Union erhebt Monaco aufgrund der mit Frankreich geschlossenen Zollunion wie jedes andere EU-Land die Mehrwertsteuer. Seit 1963 ist das Fürstentum in das französische Zollgebiet eingegliedert und unterliegt somit der innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuerregelung (in Kraft seit dem 1. Januar 1993). Konkret gelten in Monaco die gleichen Mehrwertsteuersätze und -regeln wie in Frankreich. Der Normalsatz beträgt 20 % auf die meisten Waren und Dienstleistungen, wobei die gleichen ermäßigten Sätze möglich sind (z. B. für bestimmte Grundbedürfnisse, kulturelle Aktivitäten usw., obwohl diese Fälle in der monegassischen Wirtschaft seltener sind).

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die im Mittelpunkt des monegassischen Steuermodells steht. Wie bereits erwähnt, handelt es sich um die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Jeder Kauf von Waren oder Dienstleistungen in Monaco enthält die Mehrwertsteuer, die meistens in den angezeigten Preisen enthalten ist, und der Erlös wird an die monegassische Staatskasse gezahlt und dann gemäß den Abkommen mit Frankreich aufgeteilt. Dieser Mechanismus ermöglicht es Monaco, ohne Einkommenssteuer auszukommen: Der laufende Konsum und der Tourismus tragen über die Mehrwertsteuer weitgehend in die Staatskasse bei, genau wie in Frankreich.

In Immobilienangelegenheiten gilt die Mehrwertsteuer auch für Umsätze, die mit dem Verkauf neuer Immobilien vergleichbar sind. Zum Beispiel unterliegt der Verkauf von Neubauten, Baugrundstücken oder neuen Gebäuden (weniger als 5 Jahre nach Fertigstellung) einer Mehrwertsteuer von 20 %, genau wie in Frankreich. Der Verkäufer (Bauträger oder einzelner Steuerzahler) muss es an die monegassischen Steuerbehörden zahlen. Wird eine neue Immobilie unter ihrem tatsächlichen Marktwert verkauft, kann die Verwaltung den Marktwert auch für die Berechnung der geschuldeten Mehrwertsteuer verwenden.

 

Erbschaftssteuer und andere Steuern in Monaco

Obwohl Monaco für seine niedrigen Steuern bekannt ist, gibt es Erbschafts- und Schenkungssteuern. Sie sind sicherlich nicht so hoch wie in vielen Ländern, aber sie gelten für Immobilien, die sich in Monaco befinden, unabhängig vom Wohnsitz oder der Nationalität des Verstorbenen oder des Schenkers. Das monegassische Recht sieht variable Zinssätze vor, die von der familiären Beziehung zwischen dem Verstorbenen (oder dem Schenker) und dem Begünstigten abhängen. Überweisungen in direkter Linie (zwischen Eltern und Kindern) und an den überlebenden Ehegatten sind zu 100 % steuerfrei, d. h. mit einem Satz von 0 %. Partner, die durch einen monegassischen Lebenspartnerschaftsvertrag verbunden sind, erhalten einen ermäßigten Satz von 4 %. Zweitens erhöhen sich die Sätze für Verwandte und Nicht-Verwandte: 8 % für Brüder und Schwestern, 10 % für Neffen, Nichten, Onkel und Tanten, 13 % für andere entfernte Familienmitglieder und 16 % für nicht verwandte Begünstigte. Diese Sätze gelten nur für den Anteil der Vermögenswerte, die sich in Monaco befinden. Wenn beispielsweise ein in Monegasse ansässiger Einwohner eine Immobilie in Frankreich besitzt, unterliegt diese gegebenenfalls der französischen Erbschaftssteuer, während sein Vermögen in Monaco dem monegassischen Recht unterliegt. Es ist zu beachten, dass Schenkungen, die zu Lebzeiten getätigt werden, der gleichen Skala wie Erbschaften folgen und von einem Notar in Monaco registriert werden müssen. Es gibt Ausnahmen, wenn es sich bei dem Begünstigten um eine monegassische Wohltätigkeitseinrichtung oder das Fürstentum selbst handelt (Vermächtnisse an den Staat usw.), um die Philanthropie zu fördern.

Zusätzlich zu den Erbschaften erhebt Monaco verschiedene weitere Steuern und Abgaben, die das Steuersystem ergänzen. Dazu gehören:

  • Eintragungsgebühren : Hierbei handelt es sich um Steuern, die bei der Eintragung bestimmter Rechtsakte (Unternehmensübertragung, Gründung eines Unternehmens usw.) oder von Verträgen erhoben werden. Je nach Fall ist die Gebühr fix (z.B. 10 €) oder anteilig. Die üblichen proportionalen Sätze in Monaco liegen je nach Art der Handlung zwischen etwa 0,5 % und 7,5 %. Wir haben bereits die Zölle von 4,5 % bis 6,5 % auf Immobilientransaktionen erwähnt, die ein wichtiges Beispiel dafür sind.

  • Stempelsteuer : Hierbei handelt es sich um kleine feste Steuern, die an bestimmte amtliche Dokumente (Gerichtsakten, Bescheinigungen usw.) angehängt werden. Die Beträge sind in der Regel bescheiden, tragen aber zur Finanzierung der Verwaltung bei.

  • Sektorale Steuern : Monaco erhebt spezifische Steuern auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen, häufig in Anlehnung an Frankreich. So gelten in Monaco beispielsweise die Steuern auf Alkohol und Getränke (Verbrauchssteuer) und die Steuer auf Edelmetalle unter den gleichen Bedingungen wie in Frankreich. Ebenso wird eine Steuer auf Versicherungsverträge auf Versicherungsprämien erhoben (wie in Frankreich). Diese indirekten Steuern, die für die meisten Einwohner unsichtbar sind, sorgen für einen Beitrag zum Haushalt, ohne das Einkommen des Einzelnen zu belasten.

  • Mietsteuer (Pachtsteuer): Wenn eine Immobilie in Monaco vermietet wird, muss der Mieter eine Steuer in Höhe von 1% der Jahresmiete + Nebenkosten zum Zeitpunkt der Eintragung des Mietvertrags zahlen. Diese Leasingregistrierungsgebühr, die einmal bei der Unterzeichnung bezahlt wird, geht an den Staat.

  • Lizenz- und Berufsgebühren : Unternehmen und Unternehmen zahlen eine jährliche Geschäftslizenzgebühr (in der Regel einige hundert Euro), um das Recht zu haben, tätig zu werden. Darüber hinaus fallen für die Registrierung eines neuen Unternehmens, die Ausstellung einer Visitenkarte usw. feste Gebühren an.

All diese Zölle und Steuern, auch wenn sie den hohen Steuern untergeordnet sind, zeigen, dass Monaco keine völlig steuerfreie Region ist. Das Fürstentum hat eine Reihe gezielter Beiträge eingerichtet, die es ihm ermöglichen, seine Bedürfnisse (Infrastruktur, öffentliche Dienstleistungen, Sicherheit usw.) zu decken und gleichzeitig eine außergewöhnliche steuerliche Attraktivität zu gewährleisten.

 

Monaco: eine Steueroase ?

Oft stellt sich die Frage, ob Monaco eine "Steueroase" ist. Historisch gesehen hatte das Fürstentum diesen Ruf aufgrund des Fehlens direkter Steuern für die Einwohner und des Bankgeheimnisses von früher. Heute hat Monaco sein Image in Bezug auf die internationale Zusammenarbeit stark verbessert. Rein steuerlich gesehen wäre es zutreffender, von einer Steuervergünstigung zu sprechen und nicht von einer Steueroase im undurchsichtigen Sinne des Wortes. In der Tat hat Monaco zahlreiche Abkommen über den Informationsaustausch mit ausländischen Verwaltungen unterzeichnet und umgesetzt und sich an die Transparenzstandards der OECD gehalten. So hat sie beispielsweise 2016 den Common Reporting Standard (CRS) eingeführt, der den automatischen Austausch von Finanzdaten mit mehr als 100 Ländern ermöglicht. Dank dieser Bemühungen betrachten weder die OECD noch die Europäische Union Monaco als nicht kooperative Steueroase.

Das bedeutet, dass die Steuersätze in Monaco zwar nach wie vor extrem niedrig sind, das Fürstentum aber nicht mehr die rechtliche Undurchsichtigkeit bietet, die mit Steueroasen verbunden ist. Monegassische Einwohner müssen sich an das Gesetz halten: Es handelt sich nicht um Steuerhinterziehung, sondern um rechtliche Optimierung in einer stabilen und anerkannten Gerichtsbarkeit. Darüber hinaus beobachten die Nachbarländer die Realität der Anwesenheit ihrer ehemaligen Steuerzahler in Monaco genau. Die französischen, italienischen, britischen Behörden usw. überprüfen, ob Personen, die sich als in Monegasse ansässig bezeichnen, tatsächlich dort leben und tätig sind, um Betrug zu vermeiden (z. B. wenn sie vorgeben, in Monaco zu wohnen, während sie die meiste Zeit in ihrem Herkunftsland verbringen). Monaco arbeitet in dieser Richtung zusammen, indem es Frankreich beispielsweise eine jährliche Aufstellung der Einkünfte aus französischen Quellen zur Verfügung stellt, die an die Einwohner von Monaco gezahlt werden, um die Anwendung des Steuerabkommens mit Frankreich zu erleichtern.

 

Wichtige Punkte, die Sie sich merken sollten

  • Keine Einkommenssteuer : Monaco besteuert nicht das Einkommen von Personen, die seit mehr als einem Jahrhundert ansässig sind, mit Ausnahme von französischen Staatsbürgern, die in Frankreich steuerpflichtig bleiben. Auch keine Besteuerung von Vermögenswerten (kein ISF/IFI) noch Wohnungs- oder Grundsteuer.

  • Gezielte Unternehmensbesteuerung : keine Körperschaftsteuer für rein monegassische Tätigkeiten, aber eine ISB von 25 % gilt für Unternehmen mit mehr als 25 % ihres Umsatzes im Ausland. Neue Unternehmen profitieren in den ersten 5 Jahren ihres Bestehens von schrittweisen Ausnahmeregelungen.

  • Mehrwertsteuer und indirekte Steuern : Monaco erhebt die Mehrwertsteuer zum gleichen Satz von 20 % wie in Frankreich, das die wichtigste Einnahmequelle des Staates darstellt. Es gelten auch die an die EU angeglichenen Zölle und Verbrauchsteuern (Alkohol, Tabak, Mineralölerzeugnisse usw.).

  • Moderate Erbschaftssteuer : keine Erbschaftssteuer zwischen nahen Verwandten (0 % in direkter Linie und zwischen Ehegatten); darüber hinaus gelten für Immobilien, die sich im Fürstentum befinden, Sätze von 4 % bis 16 %, je nach Verwandtschaftsgrad. Die Spenden folgen der gleichen Skala.

  • Sonstige lokale Steuern : 1% Steuer auf die Eintragung von Mietverträgen (zahlbar vom Mieter), Eintragungsgebühren von 4,5% bis 7,5% auf Immobilientransaktionen und bestimmte Urkunden, Notargebühren (~1,5%) auf Verkäufe, Stempelsteuer auf amtliche Dokumente und spezifische Steuern, die auf Frankreich abgestimmt sind (Versicherungen, Immobilienumsatzsteuer usw.) sind Teil der Steuerlandschaft.

  • Internationale Konformität : Monaco gilt nicht mehr als nicht kooperative Steueroase. Das Fürstentum hat Transparenzstandards (automatischer Informationsaustausch, Zusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung) eingeführt und gleichzeitig ein sehr lockeres inländisches Steuersystem beibehalten. Dies stärkt die Verlässlichkeit und Legitimität des monegassischen Regimes in den Augen von Investoren und ausländischen Staaten.

Mit diesem Überblick wird deutlich, dass das monegassische Steuersystem ein subtiles Gleichgewicht zwischen maximaler Attraktivität für die Steuerzahler und maßvoller Steuerhoheit darstellt. Monaco hat ein Ökosystem geschaffen, in dem Einwohner und Unternehmen ohne die übliche Steuerlast gedeihen, in dem aber jeder indirekt durch Konsum und andere gezielte Abgaben zur Gemeinschaft beiträgt. Dieses einzigartige Modell erklärt die anhaltende Attraktivität Monacos für Immobilieninvestoren, Unternehmer und alle, die einen stabilen, vorteilhaften und anerkannten steuerlichen Rahmen suchen.

 

FAQ zur Besteuerung in Monaco

Erhebt Monaco Einkommenssteuer von Einwohnern?

Nein. Das Fürstentum Monaco erhebt keine Einkommenssteuer für seine Einwohner, mit Ausnahme von französischen Staatsbürgern, die gemäß den bilateralen Steuerabkommen von 1963 in Frankreich steuerpflichtig bleiben.

Gibt es in Monaco eine Vermögenssteuer oder lokale Steuern?

Nein. In Monaco gibt es keine Vermögenssteuer (ISF/IFI-Typ), Grundsteuer oder Wohnsteuer. Immobilienbesitzer zahlen keine jährliche Steuer auf ihr Vermögen.

Wie werden Unternehmen in Monaco besteuert?

Unternehmen, die mehr als 25 % ihres Umsatzes außerhalb von Monaco erzielen, unterliegen einer Gewinnsteuer in Höhe von 25 %. Diejenigen, die ausschließlich im Fürstentum tätig sind, zahlen diese Steuer nicht.

Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz in Monaco?

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Monaco beträgt 20 % und ist damit identisch mit dem in Frankreich. Es handelt sich um Waren, Dienstleistungen und neue Immobilienverkäufe.

Gilt Monaco als Steueroase?

Nein. Obwohl Monaco eine vorteilhafte Besteuerung bietet, erfüllt das Fürstentum die internationalen Standards für Transparenz und automatischen Informationsaustausch, was es von nicht kooperativen Ländern unterscheidet.

Monaco Steuer | Petrini Exklusive Immobilien

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Steuer in Monaco Der Arbeitsmarkt und die Lebensqualität sind nicht die einzigen Gründe für die Begeisterung für das Fürstentum. Die vorteilhafte Steuerbedingung, die in Monegas ansässige Personen von der Besteuerungt in Monaco auf das Einkommen ist ein wesentlicher Vorteil. Darüber hinaus gibt es keine Vermögenssteuern, Grundsteuern oder Wohnungssteuern.

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