Wohnsitz in Monaco

Wie kann man in Monaco ansässig werden und die monegassische Aufenthaltskarte erhalten?

Das Fürstentum Monaco hat viele Liebhaber auf der ganzen Welt. Dies erklärt sich zum Teil durch seinen weltweiten Ruf, insbesondere dank seiner sehr glamourösen Fürstenfamilie, seines Casino de Monte-Carlo oder sogar wegen seiner internationalen Sportveranstaltungen. Unter diesen Menschen würden alle davon träumen, sich im Fürstentum niederzulassen, wegen seines Lebensumfelds, seines mediterranen Klimas oder sogar seiner vorteilhaften Besteuerung.

Weitere Informationen zur Besteuerung in Monaco finden Sie in unserem Artikel zu diesem Thema: Steuern: Vorteile eines Wohnsitzes in Monaco

Aber was sind die Bedingungen, um in Monaco zu leben und die monegassische Aufenthaltskarte (auch Aufenthaltserlaubnis genannt) zu erhalten?

 

Was sind die Bedingungen für europäische Staatsangehörige?

Für einen Bürger eines Mitgliedslandes des Europäischen Wirtschaftsraums, der sich in Monaco niederlassen möchte, ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ausreichend. Für Personen dieser Kategorie ist kein Visum erforderlich. Darüber hinaus müssen drei Schritte abgeschlossen werden, indem Dokumente bereitgestellt werden, die ins Französische übersetzt werden müssen.

Dokumente, die als Nachweis der Unterkunft vorzulegen sind

Der erste Schritt, um in Monaco ansässig oder Eigentümer zu werden, betrifft die Begründung eines geeigneten Wohnsitzes in Monaco durch Vorlage einer Kopie des Mietvertrags, einer Unterkunftsbescheinigung oder einer aktuellen Stromrechnung. Zudem sollte die Größe der Wohnung flächenmäßig den Bedürfnissen des Haushalts entsprechen. Zum Beispiel kann ein Paar in einem Studio oder einer Zweizimmerwohnung wohnen, während eine Familie mit zwei Kindern mindestens eine Dreizimmerwohnung haben muss. Auf der anderen Seite wohnt ein Paar mit sehr hohem Einkommen normalerweise in einer Zweizimmerwohnung statt in einem Studio.
Garantien für ausreichende finanzielle Mittel

Zweitens muss der zukünftige Einwohner ausreichende finanzielle Mittel garantieren, um in Monaco zu leben und seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Zu diesem Zweck kann er einen Arbeitsvertrag vorlegen, Dokumente, die den Besitz oder die Leitung eines Unternehmens, die Übernahme der Verantwortung durch einen Dritten belegen oder akzeptable Einsparungen rechtfertigen.

Charakter- und Identitätsnachweise

Das Fürstentum garantiert seinen Einwohnern optimale Sicherheit und macht Monaco zu einem der sichersten Länder der Welt. Aus diesem Grund betrifft der dritte Schritt die Identität und die Sittlichkeit des Antragstellers. Ein Strafregister, eine Geburtsurkunde oder ein anderer Nachweis des guten Charakters kann verlangt werden.

Sobald die Dokumente abgeholt wurden, muss über ein Formular ein Antrag an die öffentliche Sicherheit gestellt werden.

Wenn die Bewerbung abgeschlossen ist, wird der Bewerber von der Bewohnerabteilung zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Ist die Akte vollständig, wird der Antrag bewilligt und die Aufenthaltserlaubnis erteilt.

 

Was sind die Bedingungen für Nicht-EU-Bürger?

Im Falle eines Antragstellers, der Staatsangehöriger eines Landes ist, das nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört, muss er ein Niederlassungsvisum für Monaco beantragen. Dieser Prozess wird mit den französischen Behörden durchgeführt: der französischen Botschaft oder dem französischen Konsulat im Wohnsitzland. Die Formalitäten können je nach Staatsangehörigkeit oder Herkunftsland des Antragstellers unterschiedlich sein.

Sobald das Visum ausgestellt wurde, sind die Schritte zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis identisch mit denen, die für europäische Staatsangehörige erforderlich sind. Daher sind die Belege über den Wohnsitz, die Finanzen und die Identität des Antragstellers erforderlich.

 

Die Vorteile der monegassischen Residenz

Ein stabiles und prosperierendes politisches und wirtschaftliches Klima

Das Fürstentum Monaco verführt durch seine gesunde Wirtschaft, seine Vollbeschäftigung, aber auch durch seine politische Stabilität. Die Fürstenregierung arbeitet daran, Monaco zu einem immer attraktiveren Modell der wirtschaftlichen Entwicklung zu machen. In der Tat profitieren die Einwohner des Fürstentums von einem ununterbrochenen Wachstum, das sowohl für neue Einwohner als auch für Unternehmen günstig ist. Die zahlreichen Banken auf monegassischem Gebiet zeugen von der prosperierenden wirtschaftlichen Situation des monegassischen Staates. In nur 2 km Entfernung befinden sich 29 Bankinstitute, von denen sich 19 im Stadtteil Monte-Carlo befinden.

Auf der anderen Seite ist das Wachstum des Landes sehr auf Ökologie und nachhaltige Entwicklung ausgerichtet. Die Handlungen der Fürstenregierung werden so durchgeführt, dass die Umwelt auf allen Ebenen respektiert wird.

Unter anderem werden Stadtplanung, Mobilität, Wasserwirtschaft, Grünflächen, Energie und Abfall den Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung gerecht.

 

Vorteilhafte Besteuerung

Das Fürstentum Monaco ist auf der ganzen Welt für seine vorteilhafte Besteuerung bekannt. Der Staat erhebt nämlich keine Steuern auf Einkünfte, Kapitalgewinne oder Vermögen natürlicher Personen. Darüber hinaus gibt es keine Grundsteuer oder Wohnsteuer für Personen, die im Fürstentum ansässig sind.

Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere für Personen französischer Staatsangehörigkeit, die auf das bilaterale französisch-monegassische Abkommen von 1963 angewiesen sind. Franzosen, die vor dem 13. Oktober 1962 einen fünfjährigen Wohnsitz in Monaco nachweisen können, sind von der Steuer befreit. Für Personen, die in diesem Fall nicht betroffen sind, unterliegen sie der Einkommensteuer unter den gleichen Bedingungen, als hätten sie ihren steuerlichen Wohnsitz in Frankreich.

Auf der anderen Seite sind die Erbrechte für Personen mit Immobilien auf monegassischem Gebiet flexibler als in den Nachbarländern. Erbschaften in direkter Eltern-Kind-Abstammung oder zwischen Ehegatten werden nämlich nicht besteuert.

Auch monegassische Unternehmen profitieren von einer vorteilhaften Besteuerung. Abgesehen von der Mehrwertsteuer wird keine Steuer auf die Gewinne von Unternehmen erhoben, die im Fürstentum eine gewerbliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben. Unternehmen, die mehr als 25 % ihres Umsatzes außerhalb der monegassischen Grenzen erwirtschaften, unterliegen jedoch der Einkommensteuer (ISB).

Weitere Informationen zur Besteuerung in Monaco finden Sie in unserem Artikel zu diesem Thema: Steuern in Monaco: die Vorteile der Besteuerung für Expatriates und Monegassen.

 

Unvergleichliche Lebensqualität

Neben einer günstigen Besteuerung und einer florierenden Wirtschaft hat der Staat Monaco seinen Einwohnern noch viele weitere Vorteile zu bieten. Monaco ist bekannt für seine Schulen und sein ausgezeichnetes akademisches Niveau, ein wichtiger Faktor für Familien, die sich im Fürstentum niederlassen möchten.

Auf der anderen Seite verfügt das Land über hervorragende Gesundheitsdienstleistungen sowie weltweit anerkannte Fachleute in ihrem Fachgebiet. Die monegassische Sozialversicherung ist auch ein Vorteil für Einwohner, die bei den Caisses Sociales de Monaco versichert sind.

Was die Sicherheit betrifft, so ist das Fürstentum ein Beispiel mit einer sehr niedrigen Kriminalitätsrate. Den Zahlen zufolge hat die öffentliche Sicherheit von Monaco 519 Polizisten, d. h. einen Polizisten pro hundert Einwohner. Außerdem ist das gesamte Gebiet mit einem 24-Stunden-Videoüberwachungssystem abgedeckt.

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