Publié par Paolo Petrini le 21/01/2025
Ja, es gibt Sonderfälle , die es bestimmten Nichtansässigen ermöglichen, ihr Fahrzeug in Monaco zuzulassen, insbesondere wenn sie einen Parkplatz oder eine Immobilie im Fürstentum haben (siehe unseren Leitfaden zum Kauf von Immobilien in Monaco). Dieses Verfahren ist jedoch nicht automatisch: Es erfordert eine solide Akte, die den Anforderungen des Fahrer- und Fahrzeugzulassungsdienstes entspricht (Nachweis einer konkreten Verbindung zu Monaco, Versicherung, Belege usw.). Bevor Sie irgendwelche Schritte unternehmen, wird dringend empfohlen, dass Sie sich mit der monegassischen Verwaltung oder einem Fachmann (monegassischer Anwalt, Beratungsunternehmen) in Verbindung setzen, um die Machbarkeit und die genauen Bedingungen zu überprüfen.
Das Fürstentum Monaco ist bekannt für sein stark strukturiertes Verwaltungssystem. Trotz seiner geringen Größe hat er seine eigenen Regeln, insbesondere in Bezug auf die Fahrzeugzulassung und -inspektion.
Warum so viel Interesse?
Das Prestige, das mit monegassischen Platten verbunden ist,
In Monaco zugelassene Neufahrzeuge, die nicht der CO2-Steuer unterliegen
Zollabkommen mit Frankreich, die den Personenverkehr in der Europäischen Union erleichtern,
Strenge Kontrolle des Fuhrparks, um Billigzulassungen zu verhindern.
In diesem Artikel geben wir eine klare und unmittelbare Antwort auf die Frage: "Können Sie Ihr Auto in Monaco anmelden, ohne dort zu wohnen?" und beschreiben dabei:
Die behördlichen Bedingungen,
etwaige Ausnahmen oder Toleranzen,
Die administrativen Verfahren, die Sie beachten sollten.
Um ein Gebrauchtfahrzeug in Monaco zuzulassen, ist es zwingend erforderlich, eine konkrete Verbindung mit dem Fürstentum nachzuweisen: tatsächlicher Wohnsitz (Aufenthaltskarte) oder örtliche berufliche Tätigkeit oder sogar eine Immobilie auf seinen Namen. Der Antrag muss das ordnungsgemäß ausgefüllte offizielle Formular (das am monservicepublic.gouv.mc heruntergeladen werden kann), die Dokumente, die das Eigentum und die Konformität des Fahrzeugs belegen (Übertragungsurkunde, technische Inspektion von weniger als 6 Monaten, Konformitätsbescheinigung) sowie die Versicherung für Monaco enthalten. Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, können in die "Sammelserie" eingetragen werden, vorbehaltlich einer angepassten technischen Inspektion und gegebenenfalls einer Bescheinigung des französischen Verbands der Oldtimer. Im Falle der Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis muss die Situation des Fahrzeugs so schnell wie möglich reguliert werden (Rückgabe der monegassischen Kennzeichen oder erneute Zulassung an einem anderen Ort), unter Androhung von Sanktionen. Ihr müsst sammeln:
Monegassische Aufenthaltskarte : Vorübergehend, gewöhnlich oder privilegiert.
Das Unternehmen ist im Handels- und Industrieregister von Monaco eingetragen.
Diplomatenstatus oder Zugehörigkeit zu einer vom Fürstentum anerkannten internationalen Organisation.
Eigentum an einer Immobilie (für bestimmte Ausnahmen).
Die Idee ist also, Tausende von Menschen im Ausland daran zu hindern, ihre Fahrzeuge in Monaco anzumelden, um Steuern und Vorschriften zu umgehen.
Die gebräuchlichste Lösung besteht darin, Ihre monegassische Einwohnerkarte dem Führerschein- und Fahrzeugzulassungsdienst (STC) vorzulegen. Sobald diese Verbindung mit dem Fürstentum hergestellt ist, müssen Sie Folgendes angeben:
die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) des Fahrzeugs oder eine gleichwertige Bescheinigung,
Kaufbeleg oder Übertragungsurkunde (Rechnung, Kaufvertrag),
Die gültige technische Inspektion (weniger als 6 Monate für ein Gebrauchtfahrzeug, das älter als 4 Jahre ist),
Ein monegassisches Versicherungszertifikat,
Zulassungsgebühren, die auf der steuerlichen Leistung und dem Alter des Fahrzeugs berechnet werden.
Hinweis : Für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, kann eine zusätzliche Bescheinigung (Typ FFVE) erforderlich sein, wenn sie in der "Sammelserie" zugelassen sind.
Den Prozess verstehen: Zulassungsdokument für die Zulassung eines Gebrauchtwagens in Monaco
Um ein Gebrauchtfahrzeug im Fürstentum zuzulassen, müssen Sie zunächst überprüfen, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (Wohnsitz, berufliche Tätigkeit oder eine andere konkrete Verbindung zu Monaco), und dann die obligatorischen Dokumente wie die Kauf- oder Übertragungsurkunde, den Nachweis des Erwerbs oder die Mehrwertsteuerbefreiung (falls erforderlich), die Europäische Konformitätsbescheinigung (COC) und eine gültige technische Inspektion von weniger als sechs Monaten für Fahrzeuge, die älter als 4 Jahre sind, zusammenstellen. Füllen Sie dann das entsprechende Formular aus , das auf monservicepublic.gouv.mc verfügbar ist, und senden Sie es zusammen mit der Zahlung der Zulassungsgebühren im Original unterschrieben an das Straßen- und Fahrzeugzulassungsamt (STC).
Wenn das Fahrzeug älter als 30 Jahre ist, können Sie es auf Wunsch des Eigentümers in einer "Sammelserie" zulassen, sofern Sie bestimmte Kriterien erfüllen: Sie müssen eine Bescheinigung des französischen Verbands der Oldtimer (FFVE) oder ein individuelles Abnahmeprotokoll vorlegen und sich einer entsprechenden technischen Inspektion unterziehen, die in Abständen von bis zu 72 Monaten stattfinden kann. Klassische Fahrzeuge oder solche ohne COC werden einer weiteren Prüfung unterzogen, um ihre Mindestkonformität mit dem Verkehr zu überprüfen.
Wenn das Fahrzeug aus einem Land außerhalb der Europäischen Union stammt, müssen Sie auch die besonderen Zollvorschriften einhalten: Sie müssen ein Dokument vorlegen, das die Zahlung oder Befreiung von der Mehrwertsteuer und etwaigen Zöllen bescheinigt (Bescheinigung 846A oder gleichwertig), sowie einen Nachweis über den Erhalt auf isolierter Basis (RTI) im Falle einer vollständigen Nichteinhaltung der europäischen Normen. Sobald die Zollformalitäten erledigt sind, bleibt das Verfahren ähnlich wie bei Fahrzeugen aus einem EU-Land.
Sobald Ihr Antrag vollständig und validiert ist, kann die Registrierung jedes Jahr zum Zeitpunkt der Erneuerungskampagne (Stempel) erneuert werden, deren Fristen auf der Website der monegassischen Verwaltung angegeben sind. Im Falle einer Änderung der Situation (Verlust der Verbindung zu Monaco, Ablauf der Aufenthaltserlaubnis usw.) ist es ratsam, die Registrierung schnell zu regularisieren, um Sanktionen oder die Streichung aus der Registrierungsdatei zu vermeiden.
Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Organisation mit Sitz in Monaco vertreten, können Sie ein Fahrzeug auf den Namen des Unternehmens zulassen. Zu den unterstützenden Dokumenten gehören:
die Satzung der Gesellschaft oder ein Auszug aus dem Handels- und Industrieregister (RCI), aus dem die rechtliche Existenz der Gesellschaft hervorgeht,
Ein gewerblicher Mietvertrag oder ein anderes Dokument, das den Sitz der Tätigkeit bescheinigt,
Die gleichen fahrzeugspezifischen Teile (COC, Kaufbeleg, technische Prüfung, Versicherung).
Einige diplomatische Vertretungen oder internationale Organisationen profitieren von bilateralen Abkommen mit Monaco:
Zuweisung spezifischer Kennzeichen ("CD", "CC"-Typ),
Registrierungsverfahren, das an die geltenden Übereinkommen angepasst ist.
Ausführlichere Informationen zu den Verwaltungsverfahren und den erforderlichen Dokumenten finden Sie auf der offiziellen Website der Fürstenregierung
Laut zahlreichen Zeugenaussagen im Internet (Werkstätten, Autoforen, Rücksendungen von Privatpersonen) wäre es möglich, eine monegassische Zulassung zu erhalten, indem der Nachweis erbracht wird, dass das Fahrzeug einen ständigen Parkplatz im Fürstentum hat. Alles, was Sie tun müssen, ist einen Parkplatz oder eine Box zu kaufen oder zu mieten. Schließen Sie eine lokale Versicherung ab, um nachzuweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich in Monaco "lebt". Damit wäre es möglich, ein Kennzeichen zu erhalten, das mit "Z" beginnt, ohne Einwohner zu sein.
Bis heute gibt es keine monegassische Regierungspublikation, in der diese "Parkspur" eindeutig erwähnt wird. Die offiziellen Regeln bestehen auf:
Die Verpflichtung, eine starke Verbindung zum Fürstentum zu haben (Wohnsitz, Unternehmen usw.).
Eine systematische Überprüfung des STC, um die Realität dieser Verbindung zu überprüfen.
Ein Parkplatz allein mag in dem Fall ein Argument sein, aber es gibt keine Garantie, dass er allein ausreicht, damit die Anmeldung akzeptiert wird. Die monegassische Verwaltung kann einen zusätzlichen Nachweis über den rechtmäßigen Wohnsitz oder die wirtschaftliche Tätigkeit im Fürstentum verlangen.
Um ein Fahrzeug in Monaco zuzulassen, müssen Sie zunächst einen aktuellen Adressnachweis (Servicerechnung, Mietvertrag usw.) und ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) einholen. Wenn Sie nicht in diesem Fürstentum ansässig sind, müssen Sie eine Verbindung zum Fürstentum nachweisen (z. B. Immobilienbesitz oder örtliche berufliche Tätigkeit vor Ort). Die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder das Zulassungszeugnis ist ebenfalls erforderlich, ebenso wie eine technische Inspektion von weniger als 6 Monaten, wenn das Fahrzeug älter als 4 Jahre ist. Schließen Sie schließlich eine Versicherung für Monaco ab und bereiten Sie dann Ihre Kaufrechnung oder Ihr Verkaufszertifikat vor.
Für Gewerbetreibende (Unternehmen, Geschäfte, Handwerker) mit Wohnsitz im Fürstentum muss ein Auszug aus dem Handels- und Industrieregister (RCI) oder ein Dokument zum Nachweis der Tätigkeit beigefügt werden.
Wenn Ihr Fahrzeug älter als 30 Jahre ist, können Sie die Zulassung in der "Sammelserie" beantragen. In diesem Fall müssen Sie zusätzlich zum COC oder einem gleichwertigen Dokument eine spezielle Bescheinigung (z. B. vom französischen Verband der Oldtimer) vorlegen, wenn das Fahrzeug nicht bereits als "Sammlung" eingestuft wurde. Technische Besuche sind dann seltener (im Abstand von bis zu 72 Monaten).
Sobald alle diese Elemente gesammelt sind, füllen Sie das offizielle Formular (STC002 oder gleichwertig) aus, das auf monservicepublic.gouv.mc verfügbar ist. Reichen Sie dann die vollständigen Unterlagen beim Straßen- und Fahrzeugzulassungsamt ein, zahlen Sie die Zulassungsgebühren (berechnet nach Steuerkraft, Alter und Fahrzeugklasse) und warten Sie auf die Validierung. Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie den monegassischen Fahrzeugschein und können Ihre Kennzeichen anfertigen lassen. Je nach Zeitraum und Komplexität des Falles variiert die Bearbeitung in der Regel von wenigen Tagen bis zu einigen Wochen.
Zusammenfassend benötigen Sie:
Aktueller Adressnachweis (Stromrechnung, Mietvertrag usw.)
Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
Nachweis der Verbindung mit Monaco (Aufenthaltskarte oder für Nicht-Residenten: Eigentumsurkunde, Bescheinigung über die berufliche Tätigkeit usw.)
Konformitätsbescheinigung (COC) oder Zulassungsbescheinigung
Technische Inspektion, die weniger als 6 Monate alt ist (wenn das Fahrzeug älter als 4 Jahre ist)
Versicherung für das Fürstentum Monaco
Kaufrechnung oder Überweisungsbescheinigung
(Für Profis) Auszug aus dem RCI oder Tätigkeitsnachweis
(Für ein Fahrzeug, das älter als 30 Jahre ist) Spezifisches Zertifikat (z.B. FFVE) bei Eintragung in die "Sammlungsserie".
Einige Personen , die keine Einwohner sind , aber eine Wohnung oder Villa in Monaco besitzen , schaffen es, den monegassischen Fahrzeugschein zu erhalten. Das Prinzip besteht darin, dass das Fürstentum die Zulassung eines Fahrzeugs tolerieren würde, das an ein lokales Grundstück "angehängt" ist
Wie bereits erwähnt, kann die Anmietung oder der Kauf eines Parkplatzes die Waage beeinflussen, insbesondere wenn:
Sie können nachweisen, dass Sie das Territorium regelmäßig nutzen (Wasser- und Stromrechnungen, häufige Besuche).
Sie haben eine monegassische Versicherungspolice .
Ehe oder familiäre Beziehung mit einem Einwohner.
Sammler von Fahrzeugen, die mit einem monegassischen Club verbunden sind, etc.
In allen Fällen liegt die endgültige Entscheidung bei der Verwaltung, die je nach Prüfung der Akte annehmen oder ablehnen kann.
Die Zulassung in Monaco hat ein gewisses Prestige, insbesondere für Luxus- oder Sammlerfahrzeuge, und profitiert von einer vorteilhaften Besteuerung dank der fehlenden Einkommenssteuer für Einwohner und relativ begrenzten Steuern. Die mit Frankreich abgeschlossenen Zollabkommen bieten zudem vereinfachte Formalitäten bei der Ein- oder Ausfuhr eines Fahrzeugs, da für Reisen zwischen dem Fürstentum und Frankreich keine Steuerabfertigung erforderlich ist.
Auf der anderen Seite ist das Registrierungsverfahren streng, da es unerlässlich ist, eine echte Verbindung zu Monaco (Wohnsitz, wirtschaftliche Tätigkeit, Immobilienbesitz) nachzuweisen. Die Lebenshaltungskosten sowie die Kosten für die Kfz-Versicherung können ebenfalls hoch sein, insbesondere für Besitzer von High-End-Autos. Für Gebietsfremde schließlich sind die zu verfahrenden Verwaltungsverfahren nach wie vor komplex und garantieren nicht immer ein günstiges Ergebnis.
Obligatorisch für jedes in Monaco zugelassene Fahrzeug.
Die Unternehmen müssen für die Deckung von Risiken im Fürstentum zugelassen sein.
Nachweis bei der Beantragung der Registrierung erforderlich.
Fahrzeuge, die älter als 4 Jahre sind, müssen eine regelmäßige technische Inspektion bestehen.
Monaco orientiert sich an den französischen Normen, aber erkundigen Sie sich beim STC, ob eine in Frankreich durchgeführte technische Inspektion gültig ist.
Wenn Sie den monegassischen Fahrzeugschein nicht erhalten können (mangels eines anerkannten Links):
Registrierung in Ihrem Wohnsitzland : die direkteste Lösung.
Leasing- oder Vermieter : Das Fahrzeug ist an anderer Stelle zugelassen, aber Sie mieten es und können frei fahren.
Andere steuerbegünstigte Gebiete : Luxemburg, Malta usw. Aber diese Länder zwingen auch eine Verbindung (Wohnsitz oder Gesellschaft) auf.
Ja, dank der Abkommen zwischen Frankreich und Monaco. Monegassische Fahrzeuge sind in Frankreich und im Schengen-Raum gültig , sofern sie über eine aktuelle technische Inspektion und Versicherung verfügen.
Dies ist eher ein Feedback als eine offizielle Regel. In einigen Berichten wird behauptet, dass diese Schilder "gebietsfremde Fahrzeuge" kennzeichnen, aber es gibt keine öffentliche Bestätigung dafür.
Ja. Ist das STC der Auffassung, dass die Person ihren Ankerplatz in Monaco nicht hinreichend rechtfertigt, kann der Antrag abgelehnt werden. Ein Rechtsbehelf ist theoretisch möglich, aber mit kostspieligen Gerichtsverfahren verbunden.
Variable. Für einen Bewohner, der alle Papiere in Ordnung hat, kann es einige Tage dauern. Für einen Nichtansässigen kann es eine zusätzliche Überprüfung geben, die die Fristen verlängert.
Mit monegassischen Kennzeichen in Frankreich zu fahren, ja, solange die geltenden Gültigkeitszeiten eingehalten werden. Auf der anderen Seite kann für die Wiederzulassung des Fahrzeugs in Frankreich eine französische technische Inspektion erforderlich sein.
Können Sie Ihr Fahrzeug in Monaco anmelden, ohne Einwohner zu sein?
Ja, in einigen Fällen, wenn Sie eine materielle oder unbewegliche Verbindung (Parkplatz, Besitz einer Immobilie) nachweisen können und die monegassischen Behörden diese akzeptieren.
Es gibt keine offizielle Regel , die explizit besagt, dass ein "einfacher" Parkplatz ausreicht. Es handelt sich eher um eine "inoffizielle" Praxis, wie einige Rückmeldungen zeigen.
Beratung: Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, wenden Sie sich direkt an die Fahrerlaubnisbehörde oder einen Fachmann (Anwalt, Vertragswerkstatt, Fachberater), um sich über die tatsächlichen und aktuellen Anforderungen zu informieren.
Vollständige Akte : Bereiten Sie alle Dokumente (Identität, Eigentum, Versicherung, technische Inspektion usw.) vor, bevor Sie die Registrierung beantragen.
Reale Verbindung : Ohne greifbare Nachweise (Wohnsitz, Firma, Immobilien) wird die Registrierung sehr wahrscheinlich verweigert.
Kosten und Verpflichtungen : Stellen Sie sicher, dass Sie sich die Kosten (Registrierung, Versicherung usw.) leisten können und die technischen und administrativen Verpflichtungen erfüllen.
Fragen Sie um Rat : In Ermangelung einer offiziellen Bestätigung über die "Parkspur" können Sie nur die offiziellen Kanäle (STC) oder ein monegassischer Experte genau informieren.
Wenn Sie daran denken, Ihre Verbindung zum Fürstentum zu stärken, sollten Sie wissen, dass es möglich ist, eine Immobilie zu kaufen oder zu mieten, einschließlich eines Parkplatzes oder einer Wohnung. Unsere Agentur, Petrini Exclusive Real Estate Monaco, kann Ihnen helfen, den monegassischen Markt zu erkunden und die richtige Immobilie für Ihre Bedürfnisse zu finden, unabhängig davon, ob Sie planen, in Monaco zu wohnen oder nicht.
Der Besitz einer Wohnung oder eines Parkplatzes im Fürstentum kann ein zusätzlicher Vorteil für Ihre zukünftigen Bemühungen sein, auch wenn die endgültige Entscheidung über die Registrierung immer im Ermessen der monegassischen Behörden liegt. Um Ihre Erfolgschancen zu maximieren, bevorzugen Sie offizielle Informationen und zögern Sie nicht, die Hilfe von Fachleuten (Anwälten, Beratern, Versicherungsmaklern) in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie Unterstützung im Immobilienbereich benötigen (Kauf, Vermietung eines Parkplatzes oder einer Wohnung), zögern Sie nicht, sich an Petrini Exclusive Real Estate Monaco zu wenden, das Ihnen zur Verfügung steht, um Sie in der monegassischen Immobilienwelt zu führen.
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