Ein Immobilienobjekt in Monaco erwerben stellt weit mehr dar als nur eine Investition: es ist die Möglichkeit, in einen der prestigeträchtigsten und stabilsten Märkte der Welt einzutreten. Doch hinter der Schönheit der Residenzen des Fürstentums verbergen sich spezifische Erwerbsregeln, die sich stark von denen in anderen Ländern unterscheiden.
Tatsächlich verfügt Monaco über ein eigenes juristisches, steuerliches und notarisches System, das klare, aber manchmal schwer vorhersehbare Erwerbskosten mit sich bringt. Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Maklerprovisionen … diese Kosten variieren je nach Käufertyp (Einwohner, lokale Personengesellschaft oder ausländische Gesellschaft) und Immobilientyp (Altbau, Neubau).
Petrini Exclusive Real Estate begleitet Käufer seit über 40 Jahren. Unsere Agentur betreut eine anspruchsvolle internationale Kundschaft bei der Realisierung ihrer Immobilienprojekte im Fürstentum. Unsere Rolle endet nicht mit der Transaktion: Wir sind in jeder Phase präsent, von der Auswahl der Immobilie bis zur Unterzeichnung beim Notar, und auch danach dank unseres maßgeschneiderten Mietverwaltungs- und Vermögensverwaltungsservices.
Deshalb haben wir Ihnen einen präzisen und aktuellen Überblick über die Erwerbskosten für Immobilien in Monaco zusammengestellt. Ein Leitfaden, der Ihnen hilft, Ihren Kauf gelassen zu budgetieren und Ihre Entscheidungen mit vollem Vertrauen zu treffen.
Dieser erste Teil behandelt das am häufigsten vorkommende Szenario in Monaco: den Kauf einer sogenannten Wiederverkaufsimmobilie, also den Erwerb einer bestehenden, bereits gebauten und zuvor im Besitz eines Eigentümers befindlichen Immobilie. Diese Art von Transaktion macht den Großteil der Geschäfte im Fürstentum aus. Die Erwerbskosten in diesem Rahmen, egal ob Sie eine natürliche Person oder eine in Monaco eingetragene Personengesellschaft sind, belaufen sich auf insgesamt 6,25 % des Immobilienpreises, aufgeteilt wie folgt:
Grunderwerbsteuer: 4,75 %
Notargebühren: 1,5 %
Notarvorlagegebühren: ca. 500 € (abhängig vom Notar)
Diese Gebühren werden vom Notar zugunsten der monegassischen Verwaltung bei der Unterzeichnung der Urkunde einbehalten. Sie gelten nur für Wiederverkäufe; der Erwerb von Neubauten oder Immobilien im künftigen Fertigstellungszustand (VEFA) profitiert von einem speziellen Steuersystem, das wir später in diesem Artikel behandeln.
Wenn eine Einigung zwischen den Parteien erzielt wird, zahlt der Käufer eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Verkaufspreises auf das Treuhandkonto des Notars. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Anzahlung keine zusätzliche Gebühr darstellt. Sie ist eine Teilzahlung des Kaufpreises, die vom Endbetrag bei der Unterzeichnung abgezogen wird. Dieses Engagement dient dazu, die Immobilie offiziell während der Zeit bis zum endgültigen Verkauf zu reservieren, und bietet beiden Parteien rechtliche Sicherheit.
Neben den vom Staat erhobenen Erwerbskosten und den Notargebühren muss der Käufer auch mit den Maklerprovisionen rechnen, die einen eigenen Budgetposten in einer Immobilientransaktion im Fürstentum darstellen. Die Maklerprovisionen werden von der monegassischen Immobilienkammer geregelt, um eine Einheitlichkeit der Praktiken zwischen zugelassenen Fachleuten zu gewährleisten und ein Vertrauensklima zwischen Verkäufern, Käufern und Vermittlern herzustellen. Für den Käufer betragen diese Provisionen:
3 % des Nettokaufpreises,
+ Mehrwertsteuer von aktuell 20 %, was insgesamt 3,6 % inkl. MwSt. des Verkaufspreises entspricht.
In der Regel gehen diese Kosten zu Lasten des Käufers, es sei denn, im Verkaufsauftrag ist etwas anderes festgelegt oder es wurde zwischen den Parteien anders vereinbart. Diese Provisionen umfassen weit mehr als nur die Vermittlung. Bei Petrini Exclusive Real Estate Monaco beinhalten sie:
Die sorgfältige Identifizierung der Immobilie nach Ihren Kriterien,
Die vorbereitenden administrativen, juristischen und AMSF-Kontrollverfahren,
Die Verhandlung des Preises und der Vertragsbedingungen,
Die Koordination mit den Notariatsbüros,
Die Begleitung bis zur Unterzeichnung der Urkunde,
Und darüber hinaus die Verwaltung Ihrer Immobilie, wenn Sie die Vermietungs- oder Vermögensverwaltungsaspekte delegieren möchten.
Obwohl der Kauf einer Wiederverkaufsimmobilie die häufigste Form der Akquisition in Monaco bleibt, entstehen zahlreiche Neubauprojekte, die Kundschaft ansprechen, die von den neuesten Komfortnormen, der Energieeffizienz und zeitgenössischer Architektur profitieren möchte. Diese Erwerbe genießen außerdem eine deutlich reduzierte Besteuerung.
Im Fall des Kaufs einer noch nie bewohnten Neubauimmobilie sind die Erwerbskosten signifikant niedriger als bei Wiederverkaufsimmobilien. Sie betragen nur 2,5 % des Immobilienpreises, aufgeteilt wie folgt:
Grunderwerbsteuer: 1 %
Notargebühren: 1,5 %
Dieses vorteilhafte Steuersystem soll Investitionen in Neubauprojekte fördern und bietet rechtliche Sicherheit, die der einer klassischen Akquisition entspricht. Wie bei jedem Immobilienkauf in Monaco muss der Käufer auch hier die Maklerprovisionen in Höhe von 3,6 % inkl. MwSt. (3 % + 20 % MwSt.) einplanen.
Der Erwerb einer Immobilie in Monaco über eine Offshore- oder ausländische Gesellschaft unterliegt einer speziellen, höheren Besteuerung als der Erwerb im eigenen Namen oder über eine monegassische Personengesellschaft. In diesem Konstrukt belaufen sich die Erwerbskosten auf 11,5 % des Immobilienpreises, aufgeteilt wie folgt:
Grunderwerbsteuer: 10 %
Notargebühren: 1,5 %
Diese abschreckende Besteuerung spiegelt den klaren Willen der monegassischen Behörden wider, undurchsichtige juristische Strukturen zu begrenzen und die Nachvollziehbarkeit der wirtschaftlich Berechtigten zu fördern.
Entgegen dem weit verbreiteten Vorurteil kann Monaco nicht als Steueroase angesehen werden. Im Gegenteil, das Fürstentum hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen in puncto Steuerkonformität, Geldwäschebekämpfung und internationale Zusammenarbeit unternommen. Ziel dieser Zuschläge ist es, Offshore-Konstruktionen zu entmutigen, die nicht immer die tatsächlichen Begünstigten klar identifizieren. Insbesondere der Immobiliensektor unterliegt einer strengen Regulierung:
die zugelassenen Immobilienagenturen, wie Petrini Exclusive Real Estate Monaco,
die Notare,
die Partnerbanken,
sind alle zu verstärkter Sorgfaltspflicht, Meldung und Kontrolle verpflichtet.
Als verantwortungsbewusste und engagierte Fachleute begrüßen wir diese Maßnahmen, die die Sicherheit der Transaktionen und den internationalen Ruf des monegassischen Standorts stärken. Wie bei jedem Kauf in Monaco muss der Käufer auch hier die Maklerprovisionen in Höhe von 3,6 % inkl. MwSt. (3 % + 20 % MwSt.) einplanen.
Der Erwerb einer Immobilie in Monaco erfolgt in einem strengen steuerlichen und rechtlichen Rahmen, der darauf ausgelegt ist, Investoren Sicherheit und Transparenz zu bieten. Die Erwerbskosten variieren je nach Immobilientyp und Käufertyp, basieren jedoch stets auf zwei Hauptkomponenten: Grunderwerbsteuer und Notargebühren.
Beim Kauf einer Wiederverkaufsimmobilie durch eine natürliche Person oder eine monegassische Personengesellschaft beläuft sich die Grunderwerbsteuer auf 4,75 % des Verkaufspreises.
Bei einem Neubau oder einem Immobilienkauf nach Fertigstellung (VEFA) wird sie auf 1 % reduziert.
Bei Erwerb durch eine ausländische oder Offshore-Gesellschaft steigt sie auf 10 %, um undurchsichtige Strukturen zu entmutigen und die Transparenz der Transaktionen zu stärken.
Zu diesen Steuern kommen feste Notargebühren von 1,5 % hinzu, unabhängig von der Art der Transaktion oder dem Käufertyp. In Monaco sind nur drei Notariatsbüros befugt, Kaufurkunden zu beurkunden, was ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Kontrolle gewährleistet.
Üblicherweise leistet der Käufer bei Unterzeichnung des Vorvertrags eine Reservierungsanzahlung in Höhe von 10 % des Kaufpreises. Diese Anzahlung wird auf dem Treuhandkonto des Notars verwahrt und stellt keine zusätzliche Kostenposition dar, sondern eine Vorauszahlung auf den Endpreis, die bei Unterzeichnung der Urkunde abgezogen wird. Zieht sich der Käufer ohne in einer aufschiebenden Bedingung geregelten Grund zurück, behält der Verkäufer die Anzahlung als Vertragsentschädigung ein. Zieht sich hingegen der Verkäufer zurück, muss er dem Käufer den gleichen Betrag als Entschädigung leisten.
Eine Immobilie in Monaco zu erwerben ist sowohl eine strategische als auch persönliche Entscheidung. Hinter der Attraktivität des monegassischen Marktes verbirgt sich jedoch eine anspruchsvolle Regulierungsstruktur, die Transparenz, rechtliche Sicherheit und Nachhaltigkeit der Investitionen gewährleistet. Das Verständnis der verschiedenen mit dem Erwerb verbundenen Kosten – Grunderwerbsteuer, Notargebühren, vertragliche Anzahlungen und Maklerprovisionen – ist unerlässlich, um präzise zu budgetieren und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Mit über 40 Jahren Erfahrung vor Ort ist Petrini Exclusive Real Estate Ihr lokaler Ansprechpartner, Ihr Immobilienberater und Garant für eine fundierte Investition. Egal, ob Sie Ihren Hauptwohnsitz erwerben, ein Zweitwohnsitz oder eine Anlageimmobilie in Monaco anstreben, unser Team hört Ihnen zu, um gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Projekt in aller Ruhe zu realisieren.
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