Steuerlicher Wohnsitz in Monaco in Spanien: Vollständiger Leitfaden

Spanien Steuerliche Residenz in Monaco, zu kennende Regeln

Steuerlicher Wohnsitz in Monaco in Spanien: Vollständiger Leitfaden

Monaco ist bekannt für sein besonders vorteilhaftes Steuersystem. Das Fürstentum erhebt nämlich keine Einkommensteuer (außer im Sonderfall der französischen Staatsangehörigen, die sich nach 1962 niedergelassen haben und weiterhin der französischen Steuer unterliegen). Wir haben bereits in mehreren Artikeln auf unserer Website über die monegassische Besteuerung gesprochen , zu deren Lektüre wir Sie einladen. Es bedeutet auch, dass es keine Vermögenssteuer, keine Grundsteuer oder Wohnsteuer gibt, die in Spanien übliche Steuern sind, von denen die monegassischen Einwohner vollständig befreit sind. Dieser Artikel befasst sich speziell mit spanischen Expatriates, die sich in Monaco niederlassen und eine monegassische Aufenthaltsgenehmigung erhalten möchten.

 

Einschränkungen und Hindernisse, um in Monaco steuerlich ansässig zu werden

Bevor ein spanischer Steuerzahler nach Monaco zieht und eine monegassische Aufenthaltsgenehmigung erhält, muss er die rechtlichen und praktischen Auswirkungen eines solchen Umzugs vollständig verstehen. In Ermangelung eines Steuerabkommens zwischen den beiden Ländern erfordert die steuerliche Auswanderung in das Fürstentum absolute Strenge, um Streitigkeiten mit der spanischen Verwaltung zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Punkte, auf die Sie achten sollten.

 

Doppelbesteuerungsrisiken Spanien Monaco

Spanien wendet eine Reihe strenger Kriterien an, um festzustellen, ob eine Person weiterhin als steuerlich ansässig gilt. Die bekannteste Schwelle ist die von 183 Tagen pro Jahr auf spanischem Hoheitsgebiet. Aber es ist nicht die einzige: Auch wenn sie sich für einen kürzeren Zeitraum aufhält, kann eine Person als steuerlich ansässig angesehen werden, wenn ihre wirtschaftlichen Interessen in Spanien verbleiben (berufliche Tätigkeit, Geschäft, Investitionen usw.) oder wenn ihre unmittelbare Familie noch dort lebt.

Ein Unternehmer, der nach Monaco zieht, aber seine Familie in Spanien zurücklässt, wird es also schwer haben, die spanischen Steuerbehörden davon zu überzeugen, dass er wirklich seinen steuerlichen Wohnsitz geändert hat. Um die Steuerbindung effektiv zu lösen, ist es in der Regel notwendig, mit der ganzen Familie wegzuziehen und Ihr Unternehmen außerhalb Spaniens zu verlegen.

 

Zum Fehlen eines Steuerabkommens zwischen den beiden Ländern

Monaco und Spanien haben keine bilateralen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung oder zur Beilegung von Streitigkeiten über den steuerlichen Wohnsitz. Wenn die spanischen Steuerbehörden also der Ansicht sind, dass eine Person trotz des Umzugs nach Monaco steuerlich ansässig bleibt, können sie eine Besteuerung ihres gesamten weltweiten Einkommens verlangen. Und da Monaco keine Einkünfte besteuert, wird keine Steuergutschrift die spanische Steuer ausgleichen, was zu einer vollständigen Doppelbesteuerung führen kann. In Ermangelung eines vertraglichen Rahmens muss jeder Fall individuell mit der spanischen Verwaltung verhandelt werden, was einen unsicheren und möglicherweise langwierigen Prozess darstellt.

 

Besteuerung von Einkünften aus spanischen Quellen

Auch nach dem Verlassen Spaniens bleiben Einkünfte aus in Spanien belegenen Vermögenswerten als Gebietsfremde steuerpflichtig. Diese Einkünfte unterliegen einer besonderen Steuerregelung (IRNR), die für monegassische Einwohner keinen besonderen Vorteil bietet. Zum Beispiel erwirtschaftet eine Immobilie in Spanien eine Miete, die mit einem Bruttosteuersatz von 24 % besteuert wird, ohne dass im Gegensatz zur Regelung der Gebietsansässigen die Möglichkeit des Abzugs von Gebühren besteht.

Ebenso unterliegen Dividenden, die von spanischen Unternehmen ausgeschüttet werden, einer traditionellen Quellensteuer ohne Rückerstattungsmechanismus. Dies kann zu einer höheren Besteuerung führen als für einen Gebietsansässigen. In der Praxis entscheiden sich viele Expats dafür, einen Teil ihres Vermögens zu verkaufen oder zu übertragen, um ihre Steuerbelastung in Spanien zu verringern.

 

Verstärkte Überwachung durch die spanischen Steuerbehörden

Spanien überwacht steuerliche Abwanderungen in Länder, die als steuerlich vorteilhaft gelten, genau. Die Steuerbehörden nutzen heute modernste Technologien (Big Data, Verbraucheranalysen, Geolokalisierung, Aktivitäten in sozialen Netzwerken, Inlandsrechnungen usw.), um Inkonsistenzen in den Auslandserklärungen aufzudecken.

Ein Steuerpflichtiger, der sich offiziell in Monaco niederlässt, aber häufig nach Spanien zurückkehrt oder einen sichtbaren Lebensstil (Wohnsitz, Ausgaben, familiäre oder berufliche Beziehungen) beibehält, riskiert eine Steueranpassung. Die spanische Verwaltung ist der Ansicht, dass, wenn man weiterhin "de facto" in Spanien lebe, dies Vorrang vor dem administrativen Schein habe.

 

Die spanische Wegzugssteuer

Wie andere Länder erhebt auch Spanien eine Wegzugssteuer, um zu verhindern, dass wohlhabende Steuerzahler das Land verlassen, ohne auf die nicht realisierten Kapitalgewinne aus ihrem Vermögen besteuert zu werden. Diese Regelung gilt für Personen, die:

  • in Spanien mindestens 10 der letzten 15 Jahre steuerlich ansässig war,
  • und der Aktien besitzt, die einen der folgenden Schwellenwerte überschreiten: Gesamtportfoliowert> 4 Mio. € oder > Beteiligung von 25 % an einem Unternehmen im Wert von > 1 Mio. €.

Die spanische Regierung geht davon aus, dass Sie einen Veräußerungsgewinn erzielt haben, auch wenn Sie Ihre Anteile nicht verkauft haben: Sie besteuert die theoretischen Gewinne (nicht realisierte Veräußerungsgewinne) zwischen dem Anschaffungswert und dem Marktwert zum Zeitpunkt Ihres Ausscheidens.

Beispiele:

Sie besitzen 30 % eines Unternehmens im Wert von 5 Millionen Euro, → Sie den geltenden →Schwellenwert für die Wegzugssteuer überschreiten.

Sie halten ein Portfolio börsennotierter Aktien im Wert von 4,5 Mio. € → anfallender Wegzugssteuer.

Im Falle einer Verlegung des Wohnsitzes in ein Land, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist, können diese Veräußerungsgewinne sofort besteuert werden. Monaco, obwohl außerhalb der EU, profitiert von einem Informationsaustauschabkommen mit Spanien, das es Ihnen ermöglicht, eine Befreiung oder einen Aufschub zu erhalten, sofern bestimmte Meldepflichten erfüllt sind, einen Steuervertreter in Spanien zu ernennen, und bieten manchmal finanzielle Sicherheit. Diese Schritte müssen mit Hilfe eines Fachmanns sorgfältig vorbereitet werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Ein steuerlicher Umzug von Spanien nach Monaco ist möglich, erfordert aber einen klaren, kohärenten und gut vorbereiteten Bruch mit Spanien. Der Erfolg dieses Ansatzes basiert auf der Fähigkeit, eine echte Veränderung im Leben zu demonstrieren, sowohl persönlich als auch beruflich.

 

Steuerliche Expatriierung ist möglich

Damit ein spanischer Staatsbürger nicht mehr in Spanien besteuert werden kann, muss er alle folgenden Kriterien erfüllen:

  • Spanien physisch verlassen (weniger als 183 Tage/Jahr im Land).
     
  • keinen Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen mehr haben (Beschäftigung, Unternehmen, Wohnsitz, aktive Investitionen usw.).
     
  • Er nimmt seine Familie mit nach Monaco.
     
  • Unterhalten Sie keinen Hauptwohnsitz oder persönlichen Gebrauch in Spanien.
     
  • Melden Sie sich bei der spanischen Verwaltung steuerlich als Nichtansässiger an (Modell 030 oder 149).
     
  • Und vor allem: Geben Sie keine widersprüchlichen Hinweise (Bankkarten, Stromverbrauch, soziale Netzwerke usw.).
     

Wenn all diese Elemente aufeinander abgestimmt sind, kann Spanien Ihnen keine gesetzlichen Bestimmungen auferlegen.

Was sollten Sie tun?

Vor der Abreise aus Spanien:

  • décochéeSie müssen diese Wohnsitzverlegung bei den Steuerbehörden anmelden (spezifisches Modell).
  • décochéeSie müssen Ihre Wertpapiere am Tag der Abreise bewerten.
  • décochéeMöglicherweise müssen Sie diese Kapitalgewinne sofort versteuern, auch wenn Sie nicht tatsächlich verkaufen.

Die gute Nachricht: Verschiebung oder Befreiung möglich

Wenn Sie in ein steuergenossenschaftliches Land wie Monaco seit 2018 reisen, können Sie:

  • Beantragen Sie einen Zahlungsaufschub (die Steuerbehörden warten darauf, dass Sie Ihre Wertpapiere verkaufen) oder manchmal eine automatische Befreiung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dies erfordert jedoch formelle Verfahren (Ernennung eines Steuervertreters, Garantien usw.). Die Wegzugssteuer zielt darauf ab, missbräuchliche Steuerauswanderungen zu verhindern. Es handelt sich nur um Personen mit einem signifikanten Unternehmensvermögen. Um die Zahlung zu vermeiden, müssen Sie Ihre Abreise vorzeitig durchführen und sich von einem Steuerexperten begleiten lassen.

Monaco gilt von Spanien seit 2018 nicht mehr als Steueroase, was es einfacher macht, einen Aufschub oder eine Befreiung zu beantragen.

 

Monacos steuerliche Besonderheiten für spanische Staatsbürger

Für spanische Steuerpflichtige mit hohem Einkommen oder beträchtlichem Vermögen weist das in Monaco geltende Steuersystem besondere Merkmale auf, die je nach Fall eine erhebliche Optimierung gegenüber dem spanischen Steuerrahmen bieten können.

 

Keine Einkommenssteuer

In Monaco unterliegen die Einwohner nicht der Einkommensteuer. Dies gilt für alle privaten Einkünfte, einschließlich Gehälter, Honorare, Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne.
Im Vergleich dazu ist die Einkommensteuer (IRPF) in Spanien progressiv und kann je nach Autonomer Gemeinschaft Grenzsätze zwischen 47 und 49 % erreichen. Ein Steuerpflichtiger, der in Spanien ein Jahreseinkommen von 500.000 € erzielt, kann daher einer effektiven Besteuerung von mehr als 45 % unterliegen. In Monaco verschwindet diese Abgabe in Ermangelung einer direkten Besteuerung dieser Einkünfte.

 

Besteuerung von Kapitaleinkünften und Vermeidung der lokalen Doppelbesteuerung

Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne, die von einem in Monegasse ansässigen Personen erzielt werden, unterliegen in Monaco keiner zusätzlichen Besteuerung. Das Fürstentum erhebt keine Kapitalsteuer oder Quellensteuer auf ausgehende Einkünfte.
Ein spanischer Investor, der in Monegasse ansässig geworden ist und beispielsweise Dividenden von einem US-Unternehmen erhält, wird nur nach den US-Steuervorschriften besteuert. In Spanien werden dieselben Kapitaleinkünfte zusätzlich zu anderen steuerlichen Verpflichtungen mit Sätzen zwischen 19 % und 28 % besteuert.

 

Keine jährliche Besteuerung des Nettovermögens

Monaco erhebt keine jährliche Steuer auf den Besitz von Vermögenswerten (Finanzanlagen, Immobilien usw.). Umgekehrt erhebt Spanien eine Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio), die auf dem Nettovermögen des globalen Vermögens basiert, das von Steuerinländern gehalten wird.
Diese Abgabe ist progressiv und beträgt bis zu 3,5 % für die höchsten Vermögenswerte. Seit 2023 gilt auch auf nationaler Ebene eine zusätzliche Solidaritätssteuer mit einem Nettovermögen von über 3 Mio. EUR.
So kann ein geschätzter Vermögenswert von 10 Millionen Euro in Spanien eine jährliche Steuerlast von mehr als 100.000 Euro verursachen, während er in Monaco keiner wiederkehrenden Besteuerung unterliegen würde.

 

Vermögensübertragung: reduzierte Erbschaftssteuer

Bei Übertragungen zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Ehegatten wird in Monaco keine Erbschaftssteuer erhoben. Für andere Erben variieren die angewandten Sätze je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen 4 % und 16 %.
In Spanien ist die Erbschaftssteuer je nach Region sehr unterschiedlich, aber die Sätze können bis zu 34 % betragen, wenn keine spezifischen Freibeträge vorhanden sind. Einige autonome Gemeinschaften wie Madrid oder Andalusien bieten Direktrabatte an, aber das ist nicht überall in der Region der Fall.
Bitte beachten Sie: Die monegassische Erbschaftssteuer fällt nur für Immobilien an, die sich in Monaco befinden. In Spanien gehaltene Vermögenswerte würden weiterhin der spanischen Erbschaftssteuer unterliegen.

 

Weitere Besonderheiten des monegassischen Steuersystems

  • Keine Quellensteuer auf ausgehende Finanzströme: Dividenden, Ausschüttungen oder Finanzprodukte, die sie in Monaco erhalten, können ohne lokale Quellensteuer ins Ausland transferiert werden.
     
  • Keine Sozialversicherungsbeiträge für passives Einkommen: Im Gegensatz zu einigen Ländern, die Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitaleinkommen erheben, erhebt Monaco keine Sozialversicherungsbeiträge dieser Art.
     
  • Mehrwertsteuer an Frankreich angeglichen: Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Monaco beträgt 20 % und liegt damit leicht unter dem spanischen Satz (21 %).
     

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Fürstentum Monaco einen steuerlichen Rahmen bietet, der für einen spanischen Steuerpflichtigen, der seinen steuerlichen Wohnsitz gemäß den Vorschriften verlegt hat, erhebliche Vorteile haben kann. Die Umsetzung dieser Wohnsitzverlegung ist jedoch an strenge Auflagen geknüpft, darunter der Abbruch der wirtschaftlichen und familiären Bindungen zu Spanien, eine effektive Präsenz in Monaco und die strikte Einhaltung der Meldepflichten.

Wichtig: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken. Sie stellt weder einen Anreiz zur steuerlichen Auswanderung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Jede Entscheidung, dies zu tun, ist eine persönliche Entscheidung und liegt in der alleinigen Verantwortung des betroffenen Steuerpflichtigen. Angesichts der Komplexität der Steuervorschriften, insbesondere zwischen Monaco und Spanien, wird dringend empfohlen, einen qualifizierten Fachmann zu konsultieren, bevor Sie Schritte unternehmen.

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