Monaco, berühmt für seine einzigartige Kulisse, seine Sicherheit und die günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen, zieht jedes Jahr zahlreiche Menschen an, die ins Fürstentum ziehen möchten. Um jedoch länger als drei Monate im Jahr in Monaco zu bleiben, ist es erforderlich, eine monegassische Aufenthaltskarte von den Behörden zu erhalten. In diesem Artikel werden die einzelnen Schritte und Anforderungen detailliert beschrieben, wobei auch der Unterschied zur monegassischen Staatsbürgerschaft erläutert wird (Aufenthalt vs. Staatsbürgerschaft).
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, können Sie auf unserer speziellen Seite erfahren, wie Sie den Antrag außerhalb Europas stellen. Dieser Leitfaden erklärt die spezifischen Verfahren, die zu befolgen sind, wenn Sie aus einem Drittstaat ins Fürstentum umziehen möchten.
Jede ausländische Person über 16 Jahren unterliegt dieser gesetzlichen Verpflichtung. Ob Sie Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder eines Drittstaates sind, für den Erwerb des Aufenthaltsstatus in Monaco müssen strenge Bedingungen hinsichtlich Identität, Wohnsitz, finanziellen Ressourcen und Integrität erfüllt werden. Dieser umfassende Leitfaden erklärt die Voraussetzungen und das Verfahren Schritt für Schritt und vergleicht offizielle Informationen mit den gängigen Praktiken im Fürstentum.
Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (einschließlich EU-Länder, Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie Schweizer Bürger profitieren von einem vereinfachten Verfahren, um Einwohner Monacos zu werden. Sie benötigen kein Visum für die Niederlassung im Fürstentum: Es genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Aufgrund der Freizügigkeitsabkommen ist kein zusätzliches Niederlassungsvisum erforderlich, was die Verwaltungsformalitäten im Vergleich zu Nicht-EU-Bürgern erheblich vereinfacht.
Die Visumbefreiung bedeutet jedoch nicht, dass keine Anforderungen bestehen. Europäische Bewerber für die monegassische Aufenthaltskarte müssen verschiedene wichtige Nachweise erbringen: eine angemessene Unterkunft im Fürstentum, ausreichende finanzielle Mittel und einwandfreier Leumund. Nachfolgend werden die Kriterien beschrieben, die ein europäischer Staatsbürger erfüllen muss, um eine monegassische Aufenthaltskarte zu erhalten.
Um Ihren Antrag zu starten, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen. Keine weitere Aufenthaltsgenehmigung ist erforderlich, wenn Sie Bürger des EWR oder der Schweiz sind, dank europäischer Abkommen. Das bedeutet, dass kein Schengen- oder nationales Visum für die Einreise und den Aufenthalt in Monaco erforderlich ist. Ihr Reisepass oder Ausweis muss jedoch während des gesamten Verfahrens gültig sein.
Sie müssen einen Wohnsitz in Monaco nachweisen, um die Aufenthaltskarte zu erhalten. Dies bedeutet, dass Sie belegen müssen, über eine Wohnung im Fürstentum zu verfügen, die der Größe Ihres Haushalts und Ihrem Lebensstandard angemessen ist. Wenn Sie eine Wohnung in Monaco mieten möchten, unterstützt Sie unsere auf den monegassischen Immobilienmarkt spezialisierte Agentur Petrini Exclusive Real Estate Monaco gerne bei Ihrer Suche. Auf unserer Website finden Sie zahlreiche Immobilienangebote, aber wir verfügen auch über viele Off-Market-Objekte, die nicht online veröffentlicht sind. Für vollständigen Zugang zu unserem Portfolio kontaktieren Sie uns direkt. Unsere Makler können Ihnen maßgeschneiderte Vorschläge machen, ob Sie beispielsweise eine Wohnung in Mareterra mieten oder eine Drei-Zimmer-Wohnung in Fontvieille suchen. Wir können gezielt auf Ihre Wünsche eingehen, auch wenn das Angebot nicht online sichtbar ist.
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Folgende Nachweise werden für eine Unterkunft akzeptiert:
Registrierter Mietvertrag: Wenn Sie Mieter in Monaco sind, müssen Sie eine Kopie Ihres bei der Steuerbehörde registrierten Mietvertrags vorlegen. Der Vertrag muss mindestens ein Jahr dauern und die Wohnung muss als Hauptwohnsitz deklariert sein. Außerdem ist eine aktuelle Rechnung (Strom, Wasser oder Telefon) auf Ihren Namen erforderlich, die zur Adresse des Vertrags passt, um zu belegen, dass Sie tatsächlich in der Wohnung leben. Eine kurzfristige oder möblierte Vermietung für wenige Monate reicht nicht aus: Die Behörden verlangen eine gewisse Stabilität.
Eigentumsurkunde: Wenn Sie eine Immobilie im Fürstentum gekauft haben, müssen Sie eine notariell beglaubigte Eigentumsurkunde vorlegen. Wenn das Objekt über eine Immobiliengesellschaft gehalten wird (häufig), sind auch die Satzung und ein Nachweis über Ihre Anteile erforderlich. Sie müssen also nachweisen, dass Sie rechtmäßigen und dauerhaften Wohnsitz in Monaco haben, sei es als direkter oder indirekter Eigentümer.
Wohnsitzbestätigung: Wenn Sie unentgeltlich bei einem Dritten (Freund oder Familienmitglied, der bereits in Monaco lebt) wohnen, ist eine vom Gastgeber unterzeichnete Wohnsitzbestätigung erforderlich, zusammen mit einem Nachweis, dass der Gastgeber selbst ordnungsgemäß untergebracht ist (Kopie seines Mietvertrags oder Eigentumsnachweises) und einer aktuellen Rechnung auf seinen Namen. Die Bestätigung sollte den unentgeltlichen Charakter und die voraussichtliche Dauer der Unterbringung angeben. Diese Option ist möglich, aber die Behörden prüfen in diesem Fall auch die Situation des Gastgebers (er muss selbst die Anforderungen an Unterkunft und Einkommen erfüllen).
Unabhängig von der gewählten Lösung müssen Größe und Qualität der Unterkunft dem Bedarf Ihres Haushalts entsprechen. Monaco achtet darauf, dass Einwohner unter würdigen und ihrer familiären und finanziellen Situation entsprechenden Bedingungen wohnen. Beispielsweise reicht ein Studio oder eine kleine Zwei-Zimmer-Wohnung für eine Einzelperson oder ein Paar, aber eine Familie mit Kindern braucht eine größere Wohnung (in der Regel mindestens ein separates Kinderzimmer). Ebenso wird von einem sehr wohlhabenden Haushalt erwartet, dass er eine angemessene Wohnung bezieht: Ein Millionärspaar kann seine Residenz nicht mit einem einfachen Zimmer rechtfertigen, wenn es sich eine größere Wohnung leisten könnte. Umgekehrt wird ein Haushalt mit bescheidenem Einkommen nicht benachteiligt, wenn er in einer kleinen Zwei-Zimmer-Wohnung lebt, solange dies zu den finanziellen Möglichkeiten passt. Aus diesen Gründen ist es nicht möglich, nur zum Schein in Monaco zu wohnen, um einen fiktiven Steuersitz zu begründen. Wer Einwohner Monacos werden möchte, muss dort dauerhaft wohnen. Wussten Sie, dass die steuerlichen Vorteile je nach Nationalität variieren? Wir haben die Steuerwohnsitz-Regeln für spanische Staatsbürger und für deutsche Staatsbürger bereits ausführlich erklärt. Entdecken Sie unsere spezifischen Leitfäden unten.
Um die Aufenthaltskarte langfristig zu behalten, müssen Sie tatsächlich einen Großteil des Jahres in Monaco wohnen. Praktisch ist eine Anwesenheit von mindestens sechs Monaten und einem Tag pro Jahr erforderlich, um als effektiver Einwohner zu gelten. Wer den Großteil seiner Zeit außerhalb Monacos verbringt, riskiert Probleme bei der Verlängerung (die Behörden können Nachweise über die tatsächliche Anwesenheit verlangen: Rechnungen, Kontoauszüge usw.). Mit anderen Worten: Die Aufenthaltskarte allein reicht nicht, Sie müssen tatsächlich den Großteil des Jahres in Monaco leben.
Wer in Monaco arbeitet, hat natürlich eine berufliche Verankerung, die das Einhalten dieser Anwesenheitsregel erleichtert.
Neben der Unterkunft verlangt Monaco, dass neue Einwohner ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und keine Belastung für die Allgemeinheit darstellen. Sie müssen also ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, die dem lokalen Lebensstandard entsprechen. Das Durchschnittsgehalt in Monaco kann als Anhaltspunkt dienen. Folgende Nachweise sind möglich, je nach Ihrer Situation:
Arbeitsvertrag in Monaco: Wenn Sie eine Anstellung in Monaco haben, reichen Sie eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags und die letzten drei Gehaltsabrechnungen ein. Ein unbefristeter oder langfristiger Vertrag wird bevorzugt. Außerdem ist eine Bescheinigung über die Arbeitserlaubnis vom Arbeitsamt Monaco erforderlich. Das Gehalt muss mit den hohen Lebenshaltungskosten in Monaco vereinbar sein, auch wenn es kein offizielles Minimum außer dem monegassischen Mindestlohn gibt.
Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder Unternehmen: Wenn Sie selbstständig sind oder ein Unternehmen führen, müssen Sie die Existenz und Rentabilität der Tätigkeit nachweisen (z. B. aktueller Auszug aus dem Handelsregister in Monaco, bei Unternehmen im Ausland der Kbis-Auszug), zusammen mit Unterlagen über die Einkünfte (Bilanzen, Einkommensnachweise usw.).
Bankbescheinigung einer monegassischen Bank (ausreichendes Kapital): Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichendes Kapital auf einem monegassischen Konto verfügen, um Ihren Lebensunterhalt ohne Arbeit zu sichern. Praktisch verlangen Banken einen Mindestbetrag von 500.000 € pro Person, oft auch mehr. Nach den üblichen Prüfungen stellt die Bank eine Bestätigung aus, die dem Antrag beizufügen ist (meist nicht älter als einen Monat).
Verpflichtungserklärung eines Dritten: Wenn Sie von einer anderen Person (z. B. Elternteil, Ehepartner usw.) unterhalten werden, ist eine formelle Übernahmeerklärung erforderlich, mit Nachweisen über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Garanten (Gehaltsabrechnungen, Bankbestätigungen, Steuerunterlagen usw.).
Rentenbescheid (wenn Sie Rentner sind): Sie müssen nachweisen, dass Sie eine ausreichende und regelmäßige Rente beziehen (aktueller Rentenbescheid mit Monats- oder Jahresbetrag). Es gibt kein offizielles Minimum, aber es muss zum Lebensstandard in Monaco passen. Weitere passive Einkünfte (z. B. Dividenden, Mieteinnahmen) können das Dossier ergänzen.
Zusammengefasst: Sie müssen die monegassischen Behörden davon überzeugen, dass Sie über ausreichende Mittel verfügen, um ohne Sozialhilfe in Monaco leben zu können. Die Banken prüfen die finanzielle Situation der Antragsteller sehr genau, bevor sie eine Bescheinigung ausstellen. Bereiten Sie daher ein solides Finanzdossier vor, unabhängig von der gewählten Nachweismethode.
Das Fürstentum Monaco misst der Integrität und dem strafrechtlichen Hintergrund seiner künftigen Einwohner große Bedeutung bei. Zur Wahrung der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung ist es erforderlich, ein Führungszeugnis (oder ein gleichwertiges Dokument) beizulegen, um eine Aufenthaltskarte zu beantragen.
Hier sind die wichtigsten Punkte zu dieser Anforderung:
Betroffener Zeitraum: Sie müssen ein Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung ist. Monaco verlangt in der Regel das Führungszeugnis jedes Landes, in dem Sie in den letzten fünf Jahren gelebt haben. Wenn Sie also in mehreren Ländern gewohnt haben, müssen Sie für jedes dieser Länder einen entsprechenden Nachweis einholen.
Ursprung des Dokuments: Das Führungszeugnis (oder Unbedenklichkeitsbescheinigung) muss von der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes ausgestellt sein – typischerweise vom Justizministerium oder der nationalen Polizei. Es muss ein offizielles und originales Dokument sein. Nicht beglaubigte Kopien werden nicht akzeptiert.
Erforderlicher Inhalt: Das Führungszeugnis darf selbstverständlich keine schweren strafrechtlichen Verurteilungen enthalten. Kleinere Ordnungswidrigkeiten (alte, bereits amnestierte Vergehen usw.) können unter Umständen toleriert werden, aber jeder schwerwiegende Vorfall kann den Antrag gefährden. Monaco behält sich das Recht vor, einen Antragsteller abzulehnen, dessen Strafregister nicht den hohen Sicherheitsanforderungen des Fürstentums entspricht.
In der Praxis müssen beispielsweise Franzosen ein aktuelles Führungszeugnis Typ Nr. 3 beifügen. Für Briten oder US-Amerikaner kann ein Police Certificate bzw. ein FBI Background Check verlangt werden. Jedes ausländische Dokument muss, falls erforderlich, von einem vereidigten Übersetzer ins Französische (oder akzeptiert: Englisch/Italienisch) übersetzt werden.
Diese Verpflichtung, ein sauberes Führungszeugnis vorzulegen, ist unverhandelbar – sie stellt sicher, dass Monaco einer der sichersten Orte der Welt bleibt, indem neue Einwohner streng nach ihrem strafrechtlichen Hintergrund ausgewählt werden. Zusätzlich führt die Sûreté Publique im Rahmen der Bearbeitung des Antrags eine eigene Überprüfung durch, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Behörden der Herkunftsländer. Es bringt also nichts, Ihren Hintergrund zu beschönigen: Jeder Versuch der Verschleierung oder gefälschte Dokumente führen zum Ausschluss und rechtlichen Konsequenzen.
Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen (Ausweisdokument, Nachweis der Unterkunft, finanzieller Mittel, Führungszeugnis usw.) gesammelt haben, verläuft das Verfahren zur Erlangung einer monegassischen Aufenthaltskarte für einen EU-Bürger in mehreren offiziellen Schritten:
Einreichung des Antrags: Sie müssen Ihren Antrag auf Aufenthaltskarte bei der Section des Résidents der Sûreté Publique (Verwaltungspolizei), 3 rue Louis Notari in Monaco, einreichen. Zwei Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
Prüfung und Gespräch mit der Sûreté Publique: Nach Eingang Ihres Antrags wird die Section des Résidents ein obligatorisches Gespräch mit Ihnen vereinbaren. Dieser Termin findet in der Regel in den Räumlichkeiten der Sûreté Publique statt. Ziel ist es, die Echtheit und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen zu prüfen und mit Ihnen über Ihr Vorhaben zu sprechen. Rechnen Sie mit Fragen zu Ihren Beweggründen für den Umzug nach Monaco, zu Ihrer (geplanten) Tätigkeit, Ihrer familiären Situation usw. Der Beamte prüft jedes Dokument auf Richtigkeit: z. B. ob der Mietvertrag registriert ist, die Bankbestätigung aktuell und von einer zugelassenen Bank in Monaco stammt, Übersetzungen beglaubigt sind usw. Es ist wichtig, dass Sie persönlich erscheinen (Vertretung nur in Ausnahmefällen möglich). Das Gespräch bietet Ihnen auch Gelegenheit, offene Fragen zu klären.
Hintergrundüberprüfung und Entscheidung der Behörden: Nach dem Gespräch nimmt die Sûreté Publique eine umfassende Überprüfung Ihrer administrativen, finanziellen und strafrechtlichen Vorgeschichte in den jeweiligen Datenbanken vor, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Ländern, in denen Sie zuletzt gelebt haben. Sie überprüfen auch die Echtheit aller Dokumente (z. B. durch Kontaktaufnahme mit der Bank oder den zuständigen Behörden). Diese Phase kann einige Wochen dauern, insbesondere bei komplexen oder internationalen Sachverhalten. Währenddessen wird empfohlen, Monaco nicht für längere Zeit zu verlassen, da eventuell weitere Informationen angefordert werden könnten. Wenn alles in Ordnung ist, wird der Antrag durch das Staatsministerium (Chef der Regierung) genehmigt, das die Aufenthaltserlaubnis ausstellt.
Benachrichtigung über die Annahme und Aushändigung der Aufenthaltskarte: Im Falle einer positiven Entscheidung werden Sie (schriftlich oder telefonisch) informiert und gebeten, sich erneut an die Section des Résidents zu wenden, um die Ausstellung abzuschließen: biometrisches Foto nach monegassischem Standard (sofern nicht bereits erfolgt), Abnahme der Fingerabdrücke und Unterschrift auf der Karte. Die Verwaltungsgebühr für die Aufenthaltskarte wird vor Ort bezahlt (Bargeld oder Bankkarte, Betrag abhängig von der Kartentyp). Nach Abschluss erhalten Sie Ihre Aufenthaltskarte persönlich.
Aktivierung der digitalen Identität (optional): Die neue Aufenthaltskarte ist mit einem elektronischen Chip ausgestattet, der es Ihnen ermöglicht, bei Bedarf eine digitale Identität zu aktivieren. Dies ist ein neuer Service, der Ihnen erlaubt, sich online für die digitalen Dienste der Verwaltung von Monaco zu authentifizieren und sogar offizielle Dokumente rechtskräftig elektronisch zu unterzeichnen. Die Aktivierung erfolgt auf Wunsch bei der Übergabe der Karte. Es ist freiwillig, aber praktisch, um auf die E-Services von Monaco zuzugreifen („MonGuichet.mc“, Online-Verfahren usw.), ohne sich vor Ort ausweisen zu müssen.
Wenn in einer dieser Phasen ein Problem auftritt (fehlendes Dokument, nicht erfülltes Kriterium, negative Überprüfung), kann der Antrag abgelehnt werden. Im Ablehnungsfall werden Sie schriftlich informiert, meist mit Begründung. Sie können dann nachbessern (sofern ein Dokument fehlt) und erneut beantragen oder das Verfahren aufgeben. Gut vorbereitete und vollständige Anträge werden bei europäischen Bewerbern nur selten abgelehnt.
Wichtige Zusammenfassung (EWR-Bürger):
Kein Visum erforderlich für EWR-Bürger oder Schweizer – ein gültiger Personalausweis oder Reisepass reicht für den Beginn des Verfahrens.
Wohnsitz in Monaco verpflichtend: Mietvertrag (mindestens ein Jahr), eigenes Eigentum oder kostenlose Unterbringung mit Nachweisen, der Größe des Haushalts angemessen.
Finanzielle Mittel müssen nachgewiesen werden: Beschäftigung in Monaco, selbstständige Tätigkeit, verfügbares Kapital (≥ 500.000 € in der Regel) oder Bürgschaft.
Sauberes Führungszeugnis: Führungszeugnisse der letzten Wohnsitzländer vorlegen (Dokument nicht älter als 3 Monate, keine schweren Verurteilungen).
Antrag einzureichen bei der Section des Résidents, gefolgt von Pflichtgespräch und Überprüfung. Bei Genehmigung Erhalt der einjährigen Aufenthaltskarte (verlängerbar) nach abschließendem Termin und Zahlung der entsprechenden Gebühren.
Für Staatsangehörige von Ländern außerhalb des EWR (Drittstaaten, dazu zählen jetzt auch britische Staatsbürger nach dem Brexit sowie Personen aus Andorra und San Marino, die in manchen Kontexten Europäern gleichgestellt werden) sind die Voraussetzungen für die Aufenthaltsgenehmigung in Monaco im Hinblick auf Unterkunft, finanzielle Mittel und Integrität grundsätzlich ähnlich wie für Europäer. Allerdings ist ein zusätzlicher Schritt erforderlich: die Erlangung eines von Frankreich ausgestellten Einwanderungsvisums. Gemäß dem französisch-monegassischen Nachbarschaftsabkommen von 1963 hat Monaco Frankreich die Kontrolle über die Einwanderung von Nicht-EWR-Bürgern übertragen, die sich im Fürstentum niederlassen möchten.
Mit anderen Worten: Wenn Sie kein EWR-/Schweizer-Bürger sind, müssen Sie vorab ein spezielles Langzeitvisum für Monaco erhalten, bevor Sie das monegassische Verfahren beginnen können. Dieses Visum fungiert als erste Voraussetzung – ohne dieses wird Ihr Antrag von den monegassischen Behörden nicht angenommen. Die einzelnen Schritte haben wir im Leitfaden wie Sie den Antrag außerhalb Europas stellen ausführlich erläutert.
Monaco bietet verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln an, je nach gewünschter Aufenthaltsdauer, Familiensituation und Status des Antragstellers. Jeder Aufenthaltstitel hat spezifische Merkmale hinsichtlich Gültigkeitsdauer und Verlängerung. Hier finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Arten von Aufenthaltstiteln für Einwohner des Fürstentums Monaco.
1. Temporäre Aufenthaltskarte
Die temporäre Aufenthaltskarte ist meist die erste Karte, die neuen Einwohnern ausgestellt wird. Sie richtet sich an Personen, die sich zum ersten Mal in Monaco niederlassen und dient als Übergangsstatus, bevor eine Aufenthaltskarte mit längerer Laufzeit beantragt werden kann.
Nach drei aufeinanderfolgenden Jahren Aufenthalt mit der temporären Karte kann der Einwohner die ordentliche Aufenthaltskarte beantragen.
2. Ordentliche Aufenthaltskarte
Die ordentliche Aufenthaltskarte wird in der Regel Personen ausgestellt, die bereits mindestens drei Jahre im Fürstentum mit einer temporären Karte gewohnt haben. Sie bietet einen stabileren Aufenthaltsstatus mit längerer Gültigkeit als die temporäre Karte.
Die gleichen Bedingungen wie für die temporäre Karte gelten auch für die Verlängerung, einschließlich der Vorlage aktueller Nachweise für Unterkunft und finanzielle Mittel.
3. Privilegierte Aufenthaltskarte
Die privilegierte Aufenthaltskarte ist der stabilste Aufenthaltsstatus in Monaco und wird häufig als langfristiger Status betrachtet. Sie wird an Personen vergeben, die mindestens zehn Jahre im Fürstentum wohnhaft sind, oder in bestimmten Fällen auch früher, sofern die Behörden zustimmen.
Die Zulassungskriterien sind strenger, und es ist unbedingt erforderlich, während mindestens 6 Monaten und 1 Tag pro Jahr tatsächlich in Monaco anwesend zu sein, um diesen Status zu erhalten.
4. Aufenthaltskarte für Ehegatten von Monegassen
Die Aufenthaltskarte für Ehegatten von Monegassen wird ausländischen Ehepartnern eines monegassischen Staatsbürgers ausgestellt. Diese Karte ermöglicht dem Ehepartner, im Fürstentum zu leben und einen besonderen Status zu genießen.
Diese Karte ist verlängerbar, sofern die Ehe weiterhin gültig ist und der Einwohner weiterhin die Anforderungen an Moral und Unterkunft erfüllt.
5. Sonderaufenthaltskarte
In bestimmten Fällen können weitere Aufenthaltstitel nach besonderen Kriterien ausgestellt werden, wie z.B. Karten für Grenzgänger oder spezielle Status für Personen, die leitende Positionen oder Tätigkeiten in internationalen Institutionen mit Sitz in Monaco innehaben. Diese Karten werden fallweise vergeben.
Wichtige Zusammenfassung der verschiedenen Arten von Aufenthaltstiteln:
Je nach Wohnsitzdauer und individueller Situation variiert die von Monaco ausgestellte Aufenthaltskarte hinsichtlich Laufzeit und Verlängerungsbedingungen. Egal, ob Sie eine temporäre, ordentliche oder privilegierte Karte besitzen – es ist zwingend erforderlich, die Anforderungen an Unterkunft, finanzielle Mittel und tatsächliche Anwesenheit genau zu erfüllen, um den Aufenthaltstitel zu verlängern. Für mehr Informationen und praktische Tipps besuchen Sie unseren Leitfaden zur Verlängerung der Aufenthaltskarte in Monaco, damit Sie Ihren Antrag optimal vorbereiten können.
In der Praxis beginnen alle neuen Einwohner mit der einjährigen temporären Karte, es sei denn, sie sind mit einem Monegassen verheiratet (dann ist der direkte Zugang zur 5-Jahres-Karte möglich). Danach: 3 Jahre = ordentliche Karte, 10 Jahre = privilegierte Karte. Es gibt keine „permanente“ Karte im Sinne einer unbefristeten Aufenthaltskarte ohne Verlängerung – selbst die privilegierte Karte muss alle 10 Jahre erneuert werden (Monaco kennt keinen permanenten Aufenthaltsstatus ohne Verlängerung).
Warum ist das wichtig? Zum einen regelt es Ihre administrativen Pflichten (Sie wissen, wie oft Sie verlängern müssen). Zum anderen gehen mit der Dauer auch Vorteile einher: Beispielsweise wird nach 10 Jahren theoretisch eine monegassische Staatsbürgerschaft möglich (auf Entscheidung des Fürsten), auch wenn das sehr selten ist und strengen Bedingungen unterliegt (dieser Aspekt wird hier nicht behandelt). Auch für Bankangelegenheiten oder andere administrative Schritte gilt: Je länger der Wohnsitz, desto stabiler gilt man (ein privilegierter Einwohner mit 15 Jahren Aufenthalt gilt als besonders etabliert).
Beachten Sie zudem: Wenn Sie Monaco verlassen und Ihre Karte abläuft, muss das Verfahren bei einer Rückkehr komplett neu begonnen werden (die vorherige Dauer wird nicht angerechnet). Daher lohnt es sich, den privilegierten Status sorgfältig zu bewahren, falls Sie einen Wohnsitz in Monaco behalten möchten, selbst wenn Sie längere Zeit anderswo leben.
Resident in Monaco zu werden ist ein echtes Lebensprojekt; für die Aufenthaltskarte sind strenge Voraussetzungen (angemessene Unterkunft, ausreichende finanzielle Mittel, einwandfreie Moral) zu erfüllen und jeder Schritt im Verfahren muss gut verstanden werden. Es ist normal, dass diese Schritte komplex erscheinen, insbesondere da sowohl französische (für Visa von Nicht-EWR-Bürgern) als auch monegassische Behörden involviert sind.
Hier kommt Petrini Exclusive Real Estate Monaco ins Spiel. Als führende Immobilienagentur im Fürstentum, spezialisiert auf die Betreuung internationaler Kunden, bieten wir einen umfassenden Service, um Ihnen die Übersiedlung nach Monaco zu erleichtern. Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:
Maßgeschneiderte Wohnungs- oder Haussuche: Ob Sie eine exklusive Wohnung kaufen oder einfach ein Pied-à-terre mieten möchten – wir nutzen unsere tiefe Kenntnis des monegassischen Immobilienmarktes, um die ideale Immobilie für Ihre Bedürfnisse und Ihr Budget zu finden. Die richtige Unterkunft ist der Grundstein Ihres Aufenthaltsdossiers, und wir achten darauf, dass sie den Anforderungen (Größe, Registrierung usw.) entspricht.
Unterstützung bei den administrativen Formalitäten: Unsere Experten helfen Ihnen dabei, Ihren Antrag auf die Aufenthaltskarte von A bis Z vorzubereiten. Wir beraten Sie zu den benötigten Unterlagen, prüfen, dass nichts fehlt oder abgelaufen ist, und vermitteln Ihnen bei Bedarf zuverlässige Dienstleister (lokale Banken zur Kontoeröffnung, vereidigte Übersetzer usw.). Ziel ist, dass Ihr Antrag beim ersten Mal vollständig und konform ist und Sie so die besten Erfolgschancen in kürzester Zeit haben.
Persönliche Begleitung während des gesamten Prozesses: Wir bleiben an Ihrer Seite, um den Fortschritt Ihres Antrags zu verfolgen. Brauchen Sie Rat vor dem Termin bei der Sûreté Publique? Eine Erklärung zu einem erhaltenen Schreiben? Wir sind für Ihre Fragen da. Unser mehrsprachiges Team hat viel Erfahrung mit internationalen Anträgen und unterstützt Sie bei eventuellen Hindernissen oder administrativen Überraschungen.
Mit Petrini Exclusive Real Estate Monaco entscheiden Sie sich für Gelassenheit während des gesamten Verfahrens. Wir wissen, dass Sie parallel zu diesen Formalitäten zahlreiche andere Aufgaben haben (Umzug, Schulwechsel der Kinder, kulturelle Eingewöhnung usw.). Deshalb setzen wir alles daran, Ihre Ankunft in Monaco so reibungslos wie möglich zu gestalten und Ihnen möglichst viele Aufgaben abzunehmen.
Wenn Sie darüber nachdenken, nach Monaco zu ziehen oder in den lokalen Immobilienmarkt zu investieren, zögern Sie nicht, uns bereits in der Planungsphase zu kontaktieren. Wir freuen uns, unsere lokale Expertise und unser Netzwerk zu Ihrem Vorteil einzusetzen, damit Ihr monegassischer Traum unter besten Bedingungen Wirklichkeit wird. Mit der richtigen Unterstützung öffnet Monaco Ihnen seine Türen – und wir sind stolz darauf, Sie an diesem außergewöhnlichen Ort willkommen zu heißen, der zu Ihrem neuen Zuhause werden kann.
Mietvertrag: Sie müssen eine Kopie des beim Monegassischen Steuerdienst (Direction des Services Fiscaux de Monaco) registrierten Mietvertrags vorlegen, mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten, aus dem hervorgeht, dass die Unterkunft Ihr Hauptwohnsitz ist.
Aktueller Wohnsitznachweis: Fügen Sie eine aktuelle Rechnung (nicht älter als 3 Monate) auf Ihren Namen bei, die mit der Unterkunft verbunden ist (Strom, Wasser, Festnetz/Internet usw.).
Bestätigung des Vermieters (falls zutreffend): Wurde der Mietvertrag gerade erst unterzeichnet, kann der Eigentümer oder die Agentur eine Bestätigung ausstellen, dass Sie in die Räumlichkeiten eingezogen sind. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits eine Rechnung auf Ihren Namen haben.
Notariell beglaubigter Eigentumsnachweis: Eine Kopie der in Monaco registrierten Kaufurkunde, die bestätigt, dass Sie Eigentümer sind.
Gesellschaftsanteile (falls die Immobilie über eine SCI oder andere Gesellschaft gehalten wird):
Gesellschaftsstatuten.
Notarielles Attest oder monegassischer Kbis-Auszug, der Ihre Gesellschafter-/Aktionärsstellung bestätigt.
Beleg für die Nutzung: Wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen, reicht eine aktuelle Rechnung auf Ihren Namen; andernfalls reicht die Eigentumsurkunde für den Erstantrag.
Unterbringungsbescheinigung: Vom Gastgeber unterzeichnet, mit Angabe Ihrer Identitäten, der Adresse und des Beginns der Unterbringung. Muss datiert sein und mit dem Ausweisdokument des Gastgebers versehen werden.
Nachweis über das Wohnrecht des Gastgebers: Mietvertrag oder Eigentumsurkunde des Gastgebers.
Wohnsitznachweis des Gastgebers: Eine aktuelle Rechnung auf seinen Namen, die belegt, dass er tatsächlich an dieser Adresse wohnt.
Familienbeziehung oder Nachweis der Verbindung: Es kann hilfreich sein, Ihre Beziehung zum Gastgeber und den Grund für die Unterbringung anzugeben.
Die Unterkunft muss zur Größe Ihrer Familie passen: Ein Studio wird abgelehnt, wenn Sie mehrere Kinder haben.
Die Unterkunft muss zu Ihren finanziellen Möglichkeiten passen: Eine zu bescheidene Unterkunft bei sehr hohem Vermögen kann Fragen aufwerfen.
Bestimmte Unterkünfte ermöglichen keinen Aufenthaltstitel: Sozialwohnungen, Geschäftsmietverträge oder Büros werden nicht akzeptiert.
Arbeitsvertrag und die letzten drei Gehaltsabrechnungen.
Arbeitserlaubnis (falls die Stelle kontingentiert ist).
Bestätigung des Arbeitgebers (optional), die Ihre Anstellung und Ihr Gehalt bestätigt.
Das Gehalt muss zum Lebensstandard in Monaco passen; der monegassische Mindestlohn (~1.800 € netto/Monat) ist das Minimum, ein höheres Gehalt ist für die Behörden überzeugender.
Auszug aus dem Handelsregister von Monaco (oder ausländischer Kbis, wenn Ihr Unternehmen nicht in Monaco sitzt).
Jahresabschlüsse, Einkommensbescheinigungen oder Steuererklärungen.
Nachweise, dass Sie diese Einkünfte auch bei Wohnsitz in Monaco weiterhin erzielen werden (Businessplan, Unterlagen zur Fortführung der Tätigkeit etc.).
Eröffnung eines Bankkontos in Monaco und Einzahlung von mindestens 500.000 € (einige Banken verlangen mehr).
Erhalt einer aktuellen Bankbescheinigung, die die Einzahlung bestätigt.
Nachweise über passive Einkünfte (Dividenden, Mieteinnahmen, Wertpapierdepots etc.).
Achtung: Dieses Kapital muss während Ihrer gesamten Aufenthaltsdauer auf dem Konto verfügbar bleiben.
Übernahmeerklärung: Unterzeichnet und idealerweise beglaubigt, in der sich der Bürge zur Übernahme Ihrer Kosten verpflichtet.
Nachweise des Bürgen: Gehaltsabrechnungen, Bankbescheinigungen, Steuerbescheide, Ausweisdokument.
Nachweis der Verbindung: Heiratsurkunde, Nachweis des Zusammenlebens oder Erklärung der familiären/affektiven Bindung.
Rentenbescheid, der den erhaltenen Betrag ausweist.
Die letzten drei Kontoauszüge, die die regelmäßigen Rentenzahlungen belegen.
Ggf. eine Bankbescheinigung über Ihre Ersparnisse, um außergewöhnliche Ausgaben abzudecken.
Eine angemessene und würdige Unterkunft ist zwingende Voraussetzung, um Einwohner zu werden.
Ein regelmäßiges Einkommen oder erhebliches Kapital muss nachgewiesen werden: Monaco akzeptiert vier Hauptquellen: Gehalt, selbstständige Tätigkeit/Firma, verfügbares Vermögen, Übernahme durch Dritte.
Die Behörden prüfen all diese Aspekte sehr sorgfältig: Ein vollständiges und stimmiges Dossier ist die beste Erfolgsgarantie.
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