Publié par Paolo Petrini le 27/11/2025
Am 27. November 2025 versammelte die Kanzlei 99 Avocats in Monaco vier wichtige juristische Persönlichkeiten zu einer dicht gefüllten Konferenz über ein Thema, das immer zentraler wird: den Rechtsstatus gleichgeschlechtlicher Paare im Fürstentum. Am Tisch: die Verteidigerinnen Sarah Filippi und Thomas Giaccardi, der Präsident des Nationalrats Thomas Brezzo sowie Patrice Spinosi, Anwalt am Conseil d’État und am Kassationsgericht, die eine strenge Analyse der Monegassischen Realität präsentierten. Wie Me Filippi eingangs erinnerte, „handelt es sich nicht um Meinungen, sondern um eine objektive Lektüre des Rechts und seiner Auswirkungen“. Diese rechtlichen Fragen betreffen insbesondere viele zukünftige Bewohner, die eine Ansiedlung in Monaco erwägen, teilweise als Paar.
Studios, 2- bis 5-Zimmer-Wohnungen, Penthouses und exklusive Prestigeimmobilien.
Vor aufmerksamem Publikum, unter dem Gold der Konferenzsäle des Monte Carlo One im Carré d’Or, stellten diese führenden Experten einen umfassenden Überblick über juristische Blockaden, strukturelle Inkohärenzen sowie die menschlichen und wirtschaftlichen Folgen vor, die homosexuelle Paare in Monaco noch immer treffen. Weit entfernt von einem theoretischen Streit brachte die Konferenz konkrete Situationen mit tiefgreifenden Implikationen zur Sprache: Erbschaften, Abstammung, Anerkennung des Paares, öffentliche Ordnung, Transkription ausländischer Ehen, Erbschaftssteuer, Adoption, Funktionsweise des Lebensgemeinschaftsvertrags.
Durch diese Analysen wird klar: Das Fürstentum befindet sich an einem entscheidenden Punkt, fragil in seiner jetzigen Position und unter Druck von sich schnell entwickelnden europäischen Standards. Diese faktische Analyse zeigt ein Land, das steigenden gesellschaftlichen Erwartungen und einer immer anspruchsvolleren kontinentalen Dynamik gegenübersteht, während sein Familienrecht eines der am wenigsten schützenden in Europa bleibt.
Fast zwei Stunden lang sezierten die Vortragenden die aktuelle Funktionsweise des Monegassischen Rechts, analysierten dessen Struktur, Schattenzonen und die sehr konkreten Konsequenzen für die betroffenen Paare.
Laut der jüngsten Rainbow Map von ILGA‑Europe erscheint Monaco auf Platz 43 in Europa, wenn es um den Schutz der LGBT+-Rechte geht – ein besonders niedriger Wert für einen Staat, der im Allgemeinen als Vorreiter und modern in vielen Bereichen der Verwaltung, Attraktivität und institutionellen Modernität gilt. Dieses Ergebnis, das bei der Konferenz angesprochen wurde, wurde als „anomale“ Bewertung für eine Wirtschaft bezeichnet, die international als vorbildlich gelten möchte.
Diese rechtliche Fragilität hat praktische Folgen für Paare, die Monegassische Residenten werden wollen, insbesondere in Bezug auf Wohnraum und familiären Status.
Wie Sarah Filippi betonte, „ist es unverständlich, dass ein Land, das in so vielen Bereichen leistungsfähig ist, in Europa zu den letzten gehört, wenn es um Familienrechte und rechtlichen Schutz geht“. Für sie spiegelt diese niedrige Platzierung weder eine soziale Ablehnung noch einen populären Konservatismus wider, sondern eher eine strukturelle Rechtslücke: das Fehlen der Anerkennung des Paares, das Fehlen eines Status, das Fehlen von Schutzmechanismen. Dieser Abstand entspricht laut Spezialisten weder der soziologischen Realität Monacos noch dem Bild von Effizienz und Anpassungsfähigkeit, das das Fürstentum international vermittelt. Die betroffenen Paare müssen auch die Bedingungen für das Leben in Monaco berücksichtigen, da sich einige administrative Situationen ohne anerkannten Ehestatus komplizieren.
Im Verlauf der Beiträge wurde einer der sensibelsten Punkte die Art, wie Monaco den Begriff der öffentlichen Ordnung benutzt, um jegliche rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare abzulehnen. Die Redner erinnerten daran, dass das Fürstentum historisch ein „abgeschwächtes öffentliches Interesse“ anwendete, das die Anerkennung ausländischer Akte ermöglichte, die vom internen Recht abwichen – ein Mechanismus, der lange ohne Schwierigkeiten genutzt wurde. Doch diese Tradition wurde abrupt beendet.
2023 hatte das Berufungsgericht, in völliger Übereinstimmung mit dieser Praxis, eine homosexuelle Ehe anerkannt, die in den USA geschlossen worden war. Einige Monate später kassierte das Revisionsgericht diese Entscheidung ohne Rückverweisung – eine außergewöhnliche Maßnahme – und befand, dass eine solche Ehe nun offensichtlich der monegassischen öffentlichen Ordnung widerspreche. Diese Debatte hat konkrete Auswirkungen für Personen, die eine Aufenthaltskarte für Monaco beantragen wollen, da die Abwesenheit eines Ehestatus bestimmte familiäre Verfahren beeinflusst.
Dieser Fall blieb nicht ohne politische Resonanz. Wie Thomas Brezzo erklärte, führte die Aufhebung eines Urteils in Bezug auf ein amerikanisch‑monegassisches Paar, deren Ehe ursprünglich vom Berufungsgericht anerkannt worden war, den Nationalrat dazu, am 5. November 2025 einen Gesetzentwurf einzubringen, um Artikel 27 des Gesetzbuchs für internationales Privatrecht zu ändern. Ziel war es, die Anerkennung ausländischer Akte zu ermöglichen, wenn eine Weigerung eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Privat- oder Familienlebens darstellen würde. Doch der Text blieb blockiert: mangels Aufnahme in die Tagesordnung der Regierung wurde er nie diskutiert. Ein Ereignis, das Brezzo als aufschlussreich für die aktuellen institutionellen Grenzen und die Beibehaltung einer besonders starren politischen Linie zu diesem Thema bezeichnete.
Für Thomas Giaccardi markiert dieser Rechtsprechungsbruch „den Übergang von einem pragmatischen Öffnungsprinzip zu einer starren Konzeption der öffentlichen Ordnung, die nicht mehr zur Wahrung der Kohärenz des Rechts dient, sondern das System in einem absoluten Entwicklungsverbot festschreibt“. Die Position wurde durch ein offizielles Schreiben der Regierung an einen Notar bestätigt, in dem ausdrücklich festgehalten wird, dass Monaco keine im Ausland geschlossenen homosexuellen Ehen anerkennt, ungeachtet der Staatsangehörigkeit der Ehepartner. Aus Sicht der anwesenden Experten ist diese Haltung nicht rechtlich, sondern institutionell und zeigt einen politischen Willen, an einem Status quo festzuhalten, der ihrer Ansicht nach nicht mehr der europäischen Realität entspricht und nicht den Bedürfnissen der betroffenen Bewohner.
Die Redner gingen ausführlich auf den Lebensgemeinschaftsvertrag (Contrat de Vie Commune) ein, der 2020 eingeführt und damals als großer Fortschritt bei der Anerkennung unverheirateter Paare präsentiert wurde. Für die anwesenden Juristen ist dieses Instrument jedoch eher eine administrative Konstruktion als ein echter ehelicher Status. Laut Sarah Filippi „wurde der LGC konzipiert, um den Eindruck von Schutz zu erwecken, aber er bietet keines der grundlegenden Attribute einer Lebensgemeinschaft“. Anders als der Name vermuten lässt, eröffnet dieser Vertrag keine Familienrechte und schafft keine rechtliche Verbindung zwischen den Partnern. Er ähnelt eher einer sehr begrenzten Vermögensvereinbarung, die von den realen Anliegen der Paare abgekoppelt ist.
Es fehlen viele Elemente; die Redner nannten sie genau:
keine Anerkennung des Paares als Familie,
keine Rechte in Bezug auf Abstammung oder Elternschaft,
keine Möglichkeit, denselben Familiennamen zu tragen,
keine automatischen Erbrechte, was etwa beim Verkauf einer Wohnung in Monaco Konsequenzen haben kann,
kein Schutz vergleichbar mit einem PACS oder einer europäischen Lebenspartnerschaft,
und ein so weitreichendes Einsatzfeld, dass er sogar zwischen Familienmitgliedern geschlossen werden kann.
Für die Spezialisten verrät dieses letzte Merkmal die wahre Natur des Instruments: ein neutraler Vertrag ohne eheliche Dimension, ohne symbolische Bedeutung und ohne Schutzwirkung. Mehrere Redner bezeichneten den Text als „heuchlerisch“, da er eher politische Kommunikation als rechtlichen Fortschritt darstelle. Aus ihrer Sicht stellt der LGC einen minimalistischen Kompromiss dar, der es dem Staat erlaubt, vorzugeben, gehandelt zu haben, während er gleichzeitig eine klare Grenze zwischen anerkannten heterosexuellen Paaren und homosexuellen Paaren ohne Status zieht. Dieser fehlende Status erstreckt sich auch auf den Wohnraum. Unser Leitfaden zur Anmietung einer Wohnung in Monaco zeigt, wie sehr familiäre Konstellationen einige Verfahren beeinflussen.
Wenn es einen Bereich gibt, in dem Rechtsunterschiede besonders deutlich werden, dann ist es das Erbrecht. Die Referenten beschrieben konkrete, mitunter dramatische Situationen, die das Ausmaß der Ungleichheit zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren im Fürstentum zeigen. Wie Thomas Giaccardi hervorhob, „beschränkt sich das Fehlen eines Status nicht auf symbolische Unsichtbarkeit; es führt zu Vermögensungerechtigkeiten von einer Brutalität, die in einem modernen Staat wie Monaco überrascht“. Nach aktuellem Recht bleibt eine im Ausland verheiratete gleichgeschlechtliche Ehe vor den monegassischen Behörden juristisch nicht existent, was bei Erbangelegenheiten sofortige und schwere Folgen hat.
Die Unterschiede in der Behandlung sind eindeutig und gut dokumentiert:
Ein heterosexueller Ehepartner ist gesetzlicher Erbe mit Vorrang und genießt vollständige Erbschaftssteuerbefreiung;
Ein homosexueller Ehepartner hat keinerlei automatisches Recht, auch wenn er in seinem Heimatland legal verheiratet ist;
Ohne Testament kann er zugunsten entfernter Verwandter vollständig verdrängt werden, die dem Verstorbenen manchmal unbekannt sind;
Wenn er per Testament eingesetzt wurde, gilt er als Dritter und wird mit 16 % besteuert;
Mit Lebensgemeinschaftsvertrag und Testament sinkt der Satz auf 4 %, bleibt aber diskriminierend, da er nie null erreicht;
Kein aktueller Mechanismus gewährt ihm den Schutz eines heterosexuellen Ehepartners, insbesondere das Recht auf vorübergehende Nutzung der ehelichen Wohnung oder den Pflichtteil.
Einige bei der Konferenz angesprochene Fälle verdeutlichen das Ausmaß des Problems: Paare, die zwanzig oder dreißig Jahre in Monaco zusammengelebt haben, eine stabile und gesellschaftlich anerkannte Existenz aufgebaut haben, erfahren beim Tod des einen Partners, dass ihre im Ausland geschlossene Ehe rechtlich nicht existent ist. Der überlebende Partner kann über Nacht um seine Wohnung und sein Vermögen gebracht werden und sogar gezwungen sein, Monaco zu verlassen, wenn er keinen anderen Aufenthaltstitel hat. Sarah Filippi bringt die Emotionen dieser Situationen auf den Punkt: „Wenn das Gesetz dreißig Jahre gemeinsames Leben in wenigen Zeilen auslöscht, ist das keine juristische Debatte, sondern ein menschlicher Schock.“
Es gibt theoretisch einen juristischen Weg: Artikel 63 des Gesetzbuchs für internationales Privatrecht, der die Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Pflichtteile nach dem nationalen Recht des Verstorbenen erlauben würde. Dieser Mechanismus setzt jedoch voraus, dass der Partner als Ehegatte anerkannt wird – eine Bedingung, die nicht erfüllt werden kann, solange Monaco die Transkription im Ausland geschlossener homosexueller Ehen verweigert. Praktisch bleibt heute nur das sorgfältige Verfassen eines Testaments eine minimale und teure Absicherung, die die strukturelle Diskriminierung deutlich macht.
Die Frage, ob Monaco europäischen Standards entspricht, nahm in der Analyse einen wichtigen Platz ein, da der kontinentale Rahmen sich schnell entwickelt und nun Anforderungen stellt, denen sich zu entziehen schwierig ist. Hier spielt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine entscheidende Rolle. Er kann einen Staat zwar nicht zwingen, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, schreibt aber Mindestanforderungen vor: Verbot von Diskriminierung, effektiver Schutz des Familienlebens und Mindestanerkennung der Rechte ausländischer Ehen. Mehrere jüngste Entscheidungen zeigen dies, darunter die Verurteilung Italiens, da homosexuelle Paare dort keine juristische Struktur hatten, die ihre Verbindung in nationales Recht übertrug. In Monaco ist die Situation vergleichbar: Eine im Ausland geschlossene Ehe, selbst vollkommen gültig, entfaltet keine Wirkung für Erbschaften, Aufenthalt oder Familienleben.
Patrice Spinosi fasste es klar zusammen: „Der EGMR beschränkt sich nicht auf die Prüfung von Texten, sondern betrachtet die gelebte Realität. Und in der monegassischen Realität kann ein Paar zwanzig oder dreißig Jahre zusammenleben, ohne dass daraus irgendein Schutz entsteht, sobald ein bedeutsames Ereignis eintritt.“ Dieser pragmatische Ansatz des Gerichts macht die derzeitige Position des Fürstentums fragil. Ohne Reform setzt es sich einem Rechtsstreit aus, dessen Ausgang nach Ansicht von Experten des europäischen Rechts kaum günstig sein wird.
In dieser Perspektive ist es illusorisch zu glauben, dass Monaco dauerhaft am Rand der europäischen Standards bleiben kann, ohne juristische Konfrontation. Die internationalen Verpflichtungen des Landes, sei es direkt oder indirekt, werden letztlich eine minimale Anpassung erzwingen. Je länger es wartet, desto eher läuft Monaco Gefahr, zu einem der letzten Gebiete Europas zu werden, das keine Form von Schutzrahmen für gleichgeschlechtliche Paare bietet – eine international schwer haltbare Position.
Am Ende der Konferenz kristallisierte sich ein Konsens heraus: Monaco könnte, ohne seine Institutionen zu sprengen oder seine Besonderheiten aufzugeben, einen kohärenteren Rechtsrahmen für gleichgeschlechtliche Paare schaffen. Die anwesenden Spezialisten identifizierten verschiedene Reformpfade, die keine Revolution darstellen, sondern eine pragmatische Anpassung, die mit den internationalen Verpflichtungen des Landes vereinbar ist. Unter den als realistisch eingestuften Maßnahmen dominieren drei Achsen.
Zunächst erscheint die Weiterentwicklung des Lebensgemeinschaftsvertrags als die schnellste Lösung. Es ginge darum, dieses minimalistische Vermögensinstrument in eine echte zivile Union mit Familien‑, Erb‑ und Sozialrechten umzuwandeln, wie in vielen europäischen Staaten. Zweitens könnte eine Überarbeitung der Auslegung der öffentlichen Ordnung ermöglichen, bestimmte rechtliche Wirkungen im Ausland geschlossener Ehen anzuerkennen, ohne die monegassische Definition der Ehe zu ändern. Schließlich betonten mehrere Experten die Notwendigkeit, die Erbschaftsdiskriminierung zu beenden und die automatischen Sätze von 4 % oder 16 % abzuschaffen, die als unvereinbar mit dem Diskriminierungsverbot in den internationalen Verpflichtungen des Fürstentums gelten.
Zusammengefasst basieren die empfohlenen Maßnahmen auf drei Pfeilern:
den Lebensgemeinschaftsvertrag stärken, um eine glaubwürdige zivile Verbindung zu schaffen,
die Anerkennung ausländischer familienrechtlicher Entscheidungen erleichtern,
eine minimale Erbschaftsgleichheit garantieren, um abrupte Brüche beim Tod eines Partners zu vermeiden.
Die Erbschaftsfrage ist zentral, insbesondere wegen der Steuerunterschiede. Unser Leitfaden zur Besteuerung in Monaco veranschaulicht diese Unterschiede und ihre konkreten Auswirkungen. Diese Maßnahmen, weit davon entfernt revolutionär zu sein, würden Monaco in eine bereits weit verbreitete Bewegung auf dem Kontinent integrieren und dabei sein institutionelles Modell und seine inneren Gleichgewichte bewahren. Sie würden auch eine konkrete Antwort auf die wachsenden Erwartungen eines Teils der Bevölkerung darstellen, ohne das Fürstentum dem Risiko eines europäischen Rechtsstreits auszusetzen, den es schwer gewinnen könnte.
Die Konferenz zeigte deutlich: Das Fürstentum steht heute an einem Scheideweg. Der aktuelle Rechtsrahmen, geprägt vom Fehlen einer Anerkennung für homosexuelle Paare, vom Fehlen eines schützenden Status und von einer restriktiven Auslegung der öffentlichen Ordnung, entspricht weder den europäischen Praktiken noch den Bedürfnissen vieler Bewohner. Je mehr Europa seine Standards für das Familienleben stärkt, desto mehr isoliert sich Monaco in einer immer anfälligeren Position – juristisch wie symbolisch.
Einer der Redner fasste die Situation in wenigen Worten zusammen: „Die Lösungen existieren; was heute fehlt, ist nicht das Recht, sondern der Wille.“ Dieser Satz könnte als roter Faden für kommende Debatten dienen. Das Fürstentum, oft beispielhaft in seiner Fähigkeit, sein Modell schnell anzupassen, muss nun entscheiden, ob es diese Dynamik auch auf die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare anwenden möchte oder ob es eine juristische Ausnahme beibehalten will, deren symbolischer, menschlicher und potenziell europäischer Preis immer schwerer wiegen könnte.
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