Publié par Paolo Petrini le 19/06/2024
Im Fürstentum Monaco mag die Besteuerung von gewerblichen Mietverträgen, insbesondere die Unterwerfung oder Befreiung von der Mehrwertsteuer, für Uneingeweihte komplex erscheinen. Dieser Artikel soll diese Regeln für gewerbliche, industrielle und administrative Leasingverhältnisse klären und erklären, warum die Mehrwertsteuer für einige Leasingverhältnisse gilt und für andere nicht. Obwohl sich unsere Website mit der Besteuerung in Monaco und seinen Steuern befasst, möchten wir ausführlich erklären, warum bestimmte Mietverträge in Monaco der Mehrwertsteuer unterliegen.
Das Verständnis der Feinheiten der Besteuerung und Gesetzgebung in Monaco ist entscheidend, um sich effektiv in der Steuerlandschaft zurechtzufinden. Diese Seite gibt einen Überblick über die steuerlichen Verpflichtungen, die sich auf die Vermietung von Geschäftsräumen auswirken, und gibt Ihnen ein besseres Verständnis der Gründe, warum bestimmte Mietverträge der Mehrwertsteuer unterliegen. Sie erfahren, wie Sie als Eigentümer oder Mieter von Gewerbeimmobilien Ihre steuerlichen Entscheidungen optimieren können.
Es ist auch wichtig, unsere Seite zu konsultieren, die der monegassischen Steuer gewidmet ist, um einen vollständigen Überblick über andere Aspekte der Besteuerung zu erhalten, einschließlich der Körperschaftssteuer und anderer Steuern.
In Monaco unterliegen Mietverträge für Räumlichkeiten oder Immobilien, die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind, in der Regel der Mehrwertsteuer. Dazu gehören:
Die Mehrwertsteuer gilt aus mehreren Gründen für die Anmietung von Unternehmen:
Praxisbeispiele
Verwaltungsverfahren
Um Parkplätze oder Geschäftsräume zu mieten, sind mehrere Schritte erforderlich:
Mehrwertsteuerbefreiung
Aufgrund des geringen Betrags bestimmter Vermietungen können Steuerpflichtige von der Befreiung von der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage profitieren. Diese Befreiung gilt, wenn der Jahresbetrag der Miete im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 34.400 € beträgt, oder 36.500 €, wenn der Umsatz im vorletzten Jahr 34.400 € nicht übersteigt, gemäß Artikel 87 Absatz 2 der Umsatzsteuerordnung.
Anmeldegebühren
Wenn ein Parkplatzmietvertrag, der nicht mit einem Wohnungsmietvertrag verbunden ist, nicht der Mehrwertsteuer unterliegt, unterliegt er den Registrierungsgebühren gemäß dem Gesetz Nr. 580 vom 29. Juli 1953 über die Anpassung der Zulassungs- und Hypothekengebühren in der geänderten Fassung.
Einige Leasingverträge können von der Mehrwertsteuer befreit sein, darunter:
Beim Erwerb einer Immobilie in Monaco ist es möglich, die Mehrwertsteuer nicht sofort zu zahlen. Wenn Sie sich für diese Wahl entscheiden, unterliegen Sie zu einem späteren Zeitpunkt der Mehrwertsteuer, d.h. Sie zahlen Mehrwertsteuer auf die erhaltene Miete oder beim Weiterverkauf der Immobilie. Dies kann steuerliche Vorteile bieten, wie z. B. die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Renovierungs- oder Einrichtungskosten.
Für ein Unternehmen, das Gewerberäume vermietet, ist diese Steuerstruktur vorteilhaft, da sie es ermöglicht, die auf die Miete gezahlte Mehrwertsteuer von der Mehrwertsteuer abzuziehen, die auf seine eigenen Verkäufe erhoben wird. Dadurch wird der Cashflow des Unternehmens verbessert und die Nettosteuerbelastung reduziert. Mit anderen Worten, selbst wenn das Mietunternehmen Mehrwertsteuer auf seine Miete zahlen muss, kann es diese zurückfordern, indem es sie von der Mehrwertsteuer abzieht, die es von seinen Kunden erhebt.
Wenn Sie sich für einen Aufschub der Zahlung der Mehrwertsteuer beim Kauf entscheiden, bedeutet dies in der Praxis, dass der Mieter Mehrwertsteuer auf die Mieten zahlen muss. Diese Zahlung ermöglicht es dem Mieter, diese Mehrwertsteuer von der Mehrwertsteuer abzuziehen, die er auf seine eigenen Verkäufe erhebt, wodurch diese Gebühr für ihn neutral wird. Dies erklärt, warum der Mieter Mehrwertsteuer zahlt, da es einfacher ist, die Mehrwertsteuer auf Geschäftsausgaben und Verbesserungsarbeiten zurückzufordern.
Die Verwaltung von gewerblichen Mietverträgen in Monaco erfordert ein klares Verständnis der Steuervorschriften, insbesondere wenn es um die Mehrwertsteuer geht. Je nach Art der Räumlichkeiten und gewählter Steuerregelung können Vermieter der Mehrwertsteuer unterliegen oder von einer Befreiung profitieren. Für ein optimales Management stehen Ihnen die Immobilienexperten von Petrini Exclusive Real Estate Monaco zur Seite. Kontaktieren Sie uns zur Klärung und zum Kauf oder zur Miete von Räumlichkeiten mit mehrwertsteuerpflichtigen Mietverträgen in Monaco.
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