Sie fragen sich, wie man eine Gesellschaft in Monaco gründet? Hier ist der vollständige Leitfaden…Es ist durchaus möglich, ein Unternehmen im Fürstentum zu gründen, egal ob man ansässig in Monaco oder Ausländer ist, vorausgesetzt, man beachtet einen strengen Verwaltungsprozess. Der monegassische Staat verlangt eine vorherige Genehmigung der Regierung für jede neue kommerzielle Tätigkeit, gefolgt von strengen Registrierungsschritten. Im Gegenzug profitieren Unternehmer von einem stabilen, prestigeträchtigen Umfeld und einem der weltweit vorteilhaftesten Steuersysteme. Die Gründung einer Gesellschaft am Felsen erfordert daher Vorplanung und Ernsthaftigkeit, doch es lohnt sich für gut informierte Investoren.
Jede Person, monegassisch oder nicht, kann eine Gesellschaft in Monaco gründen, sofern sie bestimmte Anforderungen an Integrität und Erfahrung erfüllt. Es gibt keine Beschränkung der Nationalität: die Gründer können Ausländer sein und auch ohne lokalen Wohnsitz ihr Unternehmen im Fürstentum gründen. Nichtansässige müssen jedoch vor der Unternehmensgründung eine vom monegassischen Staat ausgestellte Genehmigung zur Ausübung einholen. Diese Genehmigung stellt eine Filterung dar: ein aktuelles, einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis ist erforderlich sowie Nachweise beruflicher Qualifikationen (insbesondere für regulierte Tätigkeiten, die spezielle Qualifikationen erfordern).
Darüber hinaus schreibt Monaco eine tatsächliche lokale Geschäftsführung vor: Einer der Geschäftsführer oder Verwaltungsratsmitglieder muss im Fürstentum oder in der Nähe (Grenzstädte in Frankreich/Italien) wohnen, um die tägliche Geschäftsführung zu gewährleisten. Dieses Kriterium stellt sicher, dass das Unternehmen keine Briefkastenfirma ist und stärkt die Glaubwürdigkeit des Unternehmens. Zudem erwartet das Fürstentum von dem Projektträger ein solides Konzept – inklusive Ausbildung, Erfahrung und Businessplan – besonders wenn die geplante Aktivität einen sensiblen Sektor betrifft (Finanzen, Immobilien, Gesundheit etc.). Zusammenfassend wählt Monaco seriöse und zuverlässige Unternehmer aus, was zur Erhaltung seines gesunden und sicheren Wirtschaftsumfelds beiträgt.
Wie gründet man ein Unternehmen in Monaco? Bevor Sie loslegen, ist es entscheidend, die am besten geeignete Rechtsform zu definieren. Monaco übernimmt weitgehend französische Gesellschaftsformen mit lokalen Besonderheiten. Die Hauptoptionen für eine Handelsgesellschaft sind:
Dies ist die gebräuchlichste Form für KMU. Sie erfordert ein Mindestkapital von 15.000 €, das in bar und/oder als Sacheinlage eingebracht werden kann. Eine SARL muss mindestens zwei Gesellschafter haben und wird von einem Geschäftsführer (Gesellschafter oder Nicht-Gesellschafter) geleitet. Diese Struktur eignet sich für kleine und mittlere Unternehmen und bietet eine vereinfachte Verwaltung sowie beschränkte Haftung auf die Kapitaleinlagen. Beachten Sie, dass in Monaco der Geschäftsführer einer SARL örtlich ansässig sein muss oder in der benachbarten Region wohnen muss, um die Anforderung der effektiven Geschäftsführung zu erfüllen.
Dies ist die Kapitalgesellschaftsform für ambitioniertere oder groß angelegte Projekte. Eine SAM verlangt ein Mindestkapital von 150.000 €, das vollständig gezeichnet sein muss (mit mindestens einem Viertel Einzahlung vor der Gründung). Diese Form eignet sich für bedeutende Aktivitäten mit vielen Aktionären und ermöglicht die Ausgabe von Aktien. Die SAM muss zwingend einen monegassischen Notar für die Satzungserrichtung und -beurkundung hinzuziehen, da es sich um eine komplexe Struktur handelt. Sie vermittelt ein solides Image, bringt aber erhöhte Kosten und Formalitäten mit sich, die für große oder internationale Unternehmen gerechtfertigt sind.
Diese hybride Partnerschaftsform kombiniert Komplementäre (unbeschränkt haftend) und Kommanditisten (Haftung auf die Einlagen beschränkt). Sie ist seltener und für spezifische Konstruktionen, oft familien- oder vermögensbezogen, reserviert. Ihr Vorteil liegt in der Flexibilität der Gesellschaftsanteile und der Möglichkeit, dass Kommanditisten investieren, ohne das Tagesgeschäft zu führen.
Diese Personengesellschaftsform impliziert eine solidarische und unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter. Sie wird in Monaco wenig genutzt und erfordert großes Vertrauen unter den Gesellschaftern. Die SNC eignet sich für kleine Handelsstrukturen, in denen alle Gesellschafter aktiv mitarbeiten, doch die hohe Haftung macht sie für ausländische Investoren weniger attraktiv.
Dazu gehören alle Rechtsformen (SAM, SARL, Personengesellschaften, Kleinunternehmen, freie Berufe usw.).
Zusätzlich kann ein Einzelunternehmer persönlich unter seinem Namen in Monaco tätig sein (entspricht dem Kleinunternehmen oder Einzelgewerbe). Dieser Status ohne eigene Rechtspersönlichkeit ermöglicht einen Start in Eigenregie, jedoch haftet der Unternehmer mit seinem gesamten Vermögen. Sowohl Ausländer als auch Monegassen müssen für Handelsaktivitäten unter eigenem Namen eine behördliche Genehmigung einholen, abgesehen von Ausnahmen. Für spezielle Bedürfnisse gibt es außerdem die Société civile (für nichtkommerzielle Tätigkeiten wie private Immobilienverwaltung) und die administrative Zweigniederlassung (lokale Niederlassung eines ausländischen Unternehmens ohne unmittelbare kommerzielle Tätigkeit). Monaco bietet somit alle erforderlichen Rechtsformen – vom Freiberufler bis zum multinationalen Konzern – jeweils mit den passenden Kapital- und Governance-Anforderungen.
Laut dem Monegassischen Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien (IMSEE) waren zum 31. Dezember 2023 7.175 im Handels- und Unternehmensregister (RCI) eingetragene Unternehmen sowie 7.750 aktive Niederlassungen verzeichnet. Im Jahr 2023 wurden laut IMSEE 855 neue Tätigkeiten gegründet gegenüber 534 Löschungen, was einen positiven Nettosaldo widerspiegelt und Beleg für ein dynamisches Ökosystem trotz seiner geringen Größe ist. Man erkennt also, dass die monegassische Wirtschaft sehr lebendig ist und Ihr Gründungsvorhaben möglich ist. Sobald die gewünschte Unternehmensform feststeht, gilt es, nun geeignete Räume zu finden – und genau darin sind wir spezialisiert.
Jede monegassische Gesellschaft muss bei ihrer Gründung über eine physische Adresse im Fürstentum verfügen. Dies ist keine bloße Formalität: Die Vorlage eines Wohnsitznachweises ist Teil des Antrags auf Genehmigung. Unternehmer können aus mehreren Optionen wählen, um ihre Tätigkeit zu domiciliieren:
Viele Unternehmen entscheiden sich dafür, Büros oder Geschäftsräume in Monaco zu mieten, um ihre Gesellschaftsadresse festzulegen. Diese Option bietet eine dauerhafte Adresse und lokale Sichtbarkeit. Der professionelle Immobilienmarkt in Monaco ist dynamisch und bietet vielfältige Angebote – vom kleinen Büro im Business Center bis hin zu kompletten Etagen in den Geschäftszentren. Petrini Real Estate, spezialisiert auf Bürovermietungen in Monaco, kann Unternehmen beispielsweise bei der Suche nach dem idealen Raum für ihre spezifischen Bedürfnisse unterstützen. Die Verfügbarkeit geeigneter und normgerechter Räume ist umso wichtiger, als jede bauliche Änderung von den Behörden im Rahmen einer Abnahmebesichtigung (Récolement-Besuch) genehmigt werden muss.
Monaco erlaubt unter bestimmten Bedingungen, eine neue Gesellschaft unter der privaten Wohnadresse des Geschäftsführers zu domiciliieren. Dies wird als gemischt genutzter Mietvertrag bezeichnet, den wir in einem speziellen Artikel erläutert haben. Diese Erleichterung ist jedoch auf maximal zwei Jahre beschränkt und erfordert die Zustimmung des Wohnungseigentümers. Während die Gesellschaft im Wohnsitz des Geschäftsführers untergebracht ist, darf sie keine Angestellten beschäftigen. Diese Lösung eignet sich daher für die Anlaufphase einer Tätigkeit ohne Personal, um das Projekt zu testen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Umzug in ein echtes Geschäftslokal unumgänglich.
Mehrere Business Center in Monaco bieten Geschäftsdomizilierungsdienste an. Konkret stellen sie eine prestigeträchtige Adresse, Postempfang und auf Wunsch Coworking-Büros zur Verfügung. Diese flexible Option ermöglicht eine schlüsselfertige Adresse, ohne die Kosten einer klassischen Miete tragen zu müssen. Sie ist besonders attraktiv für ausländische Unternehmer in der Ansiedlungsphase oder um den monegassischen Markt zu testen, bevor sie sich langfristig verpflichten.
Unabhängig von der gewählten Option muss der Nachweis der Domizilierung (Mietvertrag, Domiciliationzertifikat oder Zustimmung des Eigentümers) Teil der Gründungsunterlagen sein. Ohne gültige Adresse ist keine Registrierung möglich. Zudem können in bestimmten Bereichen wie Gastronomie oder Gesundheitswesen nur Einrichtungen genutzt werden, die spezifische Anforderungen erfüllen. Die Wahl des Lokals ist somit ein zentraler Schritt im Gründungsprozess und oft eine der ersten praktischen Herausforderungen für den neuen Unternehmer. Unsere Agentur bietet verschiedene Gewerbebetriebe in Monaco an. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: Wir haben zahlreiche Off-Market-Angebote und beraten Sie gerne zu allen verfügbaren Optionen.
Der Antrag auf behördliche Genehmigung ist der entscheidende Schritt bei der Gründung einer Gesellschaft in Monaco. Im Gegensatz zu anderen Ländern, in denen eine reine Registrierung genügt, übt der Staat hier eine vorherige Kontrolle über jedes kommerzielle Vorhaben aus. Dieses Verfahren, Ausdruck von Seriosität, erfordert die Zusammenstellung eines umfassenden Dossiers, das bei der Direction de l’Expansion Économique (der Regierungsbehörde für Unternehmensgründungen) eingereicht wird.
Im Folgenden die üblicherweise geforderten Unterlagen des Dossiers:
Detaillierte Beschreibung der geplanten Tätigkeit – Es ist erforderlich, den Gesellschaftszweck, den Zielmarkt, die Zielkundschaft und die Strategie klar darzulegen. Die Behörden möchten sicherstellen, dass das Projekt real und für die lokale Wirtschaft nützlich ist und keine reine Scheinfirma darstellt. Bestimmte Aktivitäten können abgelehnt werden, wenn sie im Fürstentum bereits gesättigt sind oder als gegen die moralischen Interessen verstoßend angesehen werden (die Behörden behalten sich beispielsweise das Recht vor, unethische Vorhaben zu blockieren).
Businessplan für 3 Jahre – In der Regel wird ein finanzieller Geschäftsplan verlangt, der die geplanten Investitionen, den erwarteten Umsatz und die Personaleinstellungen darlegt. Dieses Dokument belegt die finanzielle Tragfähigkeit des Projekts und dessen wirtschaftliche Auswirkungen für Monaco. Es sollte möglichst präzise sein (Umsatz- und Kostenprognosen, Finanzierungsplan), um die Glaubwürdigkeit des Antrags zu erhöhen.
Nachweise zur Identität und Integrität – Jeder Geschäftsführer und Gesellschafter muss ein aktuelles Führungszeugnis (maximal 3 Monate alt) sowie Ausweisdokumente vorlegen. Häufig wird auch ein detaillierter Lebenslauf oder eine biografische Mitteilung beigelegt, um die Qualifikationen und Erfahrungen des Projektträgers im betreffenden Bereich darzustellen. Wenn einer der Gesellschafter bereits eine juristische Person ist, sind ergänzende Unterlagen erforderlich (Auszug aus dem Handelsregister, Satzungen, Identität der wirtschaftlich Berechtigten).
Domizilierungsnachweis – Wie bereits erwähnt, muss eine Wohnsitzbestätigung in Monaco (Mietvertrag, Domizilierungsbescheinigung oder Eigentümererlaubnis) beigefügt werden. Dies gewährleistet, dass das Projekt konkret ist und das Unternehmen tatsächlich von Monaco aus operieren kann.
Gesellschaftsvertrag – Monaco verlangt in der Regel einen Entwurf der zukünftigen Satzung bereits vor der Genehmigung. Zwei Exemplare der Satzung müssen erstellt und bei der Steuerverwaltung eingereicht und dem Dossier beigefügt werden. Diese Satzung wird erst nach Regierungsfreigabe endgültig, definiert aber bereits den Gesellschaftsnamen, den Sitz, den Zweck, das Kapital, die Anteilsverteilung, die Geschäftsführung usw.
Ist das Dossier vollständig, wird es bei der zuständigen Behörde eingereicht. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt drei Monate ab dem Datum, an dem die Antragsunterlagen als zulässig bestätigt wurden. In der Praxis schwankt die Bearbeitungszeit je nach Komplexität des Projekts meist zwischen 2 und 4 Monaten. Während dieser Zeit nehmen die Regierungsstellen Prüfungen vor und können den Projektträger gegebenenfalls zu Erläuterungen oder Anpassungen einladen (z. B. zur Klarstellung des Gesellschaftszwecks oder zur Vorlage zusätzlicher finanzieller Sicherheiten).
Wird die Genehmigung erteilt, erfolgt dies in Form eines ministeriellen Erlasses, unterzeichnet vom Staatsminister. Dieses wertvolle Dokument berechtigt die Gründer anschließend zur Realisierung ihrer Gesellschaft in Monaco. Im Falle einer Ablehnung werden sie schriftlich informiert und können gegebenenfalls einen neuen Antrag stellen oder einen Gnadenantrag einreichen, wobei die Entscheidungskriterien bei den monegassischen Behördern liegen. Es sei darauf hingewiesen, dass monegassische Staatsangehörige von einem vereinfachten Verfahren profitieren, der sogenannten „Erklärung der Ausübung“: Für sie genügt eine eidesstattliche Erklärung zusammen mit der Satzung, sofern die Tätigkeit nicht reglementiert ist. Sie erhalten dann innerhalb von 15 Tagen einen ministeriellen Empfangsvermerk, während Ausländer mehrere Monate warten müssen. Diese Unterscheidung verdeutlicht die Politik Monacos zum Schutz der wirtschaftlichen Initiative seiner Bürger bei gleichzeitiger Kontrolle ausländischer Investitionen.
Der Erhalt der behördlichen Genehmigung markiert nicht das Ende des Prozesses, sondern den Beginn der letzten Phase: die offizielle Gründung der Gesellschaft. Nach Vorlage des Genehmigungsbescheids müssen die Gründer folgende Schritte durchführen, um der Gesellschaft Rechtsfähigkeit zu verleihen:
Abschluss der Satzung beim Notar: Mit der Regierungsfreigabe unterzeichnen die Gesellschafter die endgültige Satzung in der Regel vor einem Notar. Die Hinzuziehung eines monegassischen Notars ist für SAM zwingend und für andere Rechtsformen dringend empfohlen, um die Konformität der Dokumente mit den lokalen Vorschriften sicherzustellen. Der Notar erstellt zudem die Erklärung zur Zeichnung und Einzahlung des Kapitals, die bestätigt, dass die Gesellschafter ihre Einlagen geleistet haben und die Bareinlagen bei der Bank hinterlegt wurden.
Eröffnung eines Bankkontos und Einzahlung des Kapitals: Vor der Eintragung muss ein Geschäftskonto in Monaco auf den Namen der in Gründung befindlichen Gesellschaft eröffnet werden. Die Banken des Fürstentums, bekannt für ihre Strenge, prüfen erneut die Herkunft der Mittel und das Profil der Begünstigten. Nachdem das Konto eröffnet ist, zahlen die Gesellschafter das Stammkapital ein (mindestens 15.000 € für eine SARL, 150.000 € für eine SAM oder mehr je nach Projekt). Die Bank stellt eine Bescheinigung über die Einzahlung der Mittel aus, ein unverzichtbares Dokument für das weitere Verfahren. Dieser Schritt kann Zeit in Anspruch nehmen, da monegassische Banken strenge Geldwäschekontrollen durchführen – rechnen Sie mit mehreren Wochen, um die Kontoeröffnung abzuschließen, wenn Sie noch kein Kunde einer lokalen Bank sind.
Eintragung im Handels- und Unternehmensregister (RCI): Dies ist die letzte Formalität, die der Gesellschaft die rechtliche Existenz verleiht. Das Antragsdossier wird beim Generalregistrar eingereicht und enthält den ministeriellen Genehmigungsbescheid, die notarielle Satzung, die Bankbescheinigung, den Domizilierungsnachweis und verschiedene Formulare. Der Registrar nimmt die Eintragung vor und vergibt eine eindeutige Identifikationsnummer. Diese Eintragung wird als Auszug der Satzung im „Journal de Monaco“ (Amtsblatt) veröffentlicht und markiert die offizielle Gründung der Gesellschaft. Ab dem Datum der RCI-Eintragung kann die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit rechtlich aufnehmen. Gleichzeitig erhält das Unternehmen eine statistische Identifikationsnummer (NIS) für administrative Zwecke und muss sich bei den monegassischen Sozialkassen (Rente, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsmedizin) anmelden, falls Personal beschäftigt wird.
Sobald diese Formalitäten erledigt sind, ist Ihre monegassische Gesellschaft operativ. Von der Einreichung des ursprünglichen Dossiers bis zur tatsächlichen Aufnahme vergehen in der Regel mehrere Monate. Im Durchschnitt sollten Sie mit 4 bis 6 Monaten rechnen, bis die Gesellschaft tatsächlich aktiv und im Register sichtbar ist, wobei die Genehmigungs-, Bankkontoeröffnungs- und Eintragungsfristen berücksichtigt werden. Dieser Zeitplan kann variieren: Manche komplexen Anträge benötigen mehr Zeit (insbesondere bei Rückfragen mit der Behörde), während ein gut vorbereiteter und reaktionsschneller Projektträger jeden Schritt optimieren kann. Geduld und Sorgfalt sind bis zum Ziel gefragt.
Schließlich muss eine Gesellschaftsgründung auch nach der Eintragung kontinuierlich Compliance-Anforderungen erfüllen. In Monaco, wie anderswo, müssen Unternehmen eine ordnungsgemäße Buchführung führen und ihre Jahresabschlüsse jährlich beim RCI einreichen (außer bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts). Sie sind zudem verpflichtet, das Register der wirtschaftlich Berechtigten zu aktualisieren, indem sie die Identität der tatsächlichen Eigentümer offenlegen – eine von der Fürstentum eingeführte Transparenzmaßnahme. Diese administrativen Pflichten begleiten das Unternehmen während seiner gesamten Lebensdauer und sichern die rechtliche und steuerliche Konformität des monegassischen Geschäfts.
Warum so viele vermögende Unternehmer und Investoren trotz der Komplexität des Verfahrens Monaco für ihre Niederlassung wählen? Die Antwort liegt in einigen einzigartigen Vorteilen des Fürstentums:
Fast keine Besteuerung: Monaco ist weltweit bekannt für sein äußerst attraktives Steuersystem. In der Praxis zahlen die meisten lokalen Unternehmen keine Körperschaftsteuer, sofern mindestens 75 % ihres Umsatzes in Monaco selbst erwirtschaftet werden. Nur Gesellschaften, die mehr als 25 % ihres Umsatzes international erzielen, unterliegen der Körperschaftsteuer zu 25 % (gleichlautend mit dem französischen Satz). Zudem gibt es in Monaco keine Einkommenssteuer auf natürliche Personen, was bedeutet, dass Geschäftsführer-Gesellschafter Gehälter oder Dividenden ohne persönliche Besteuerung beziehen können. Ebenso erhebt die Fürstentum keine Steuer auf Dividenden oder Veräußerungsgewinne. Das heißt, ausgeschüttete Gewinne und Unternehmensverkäufe werden nicht lokal besteuert. (Für eine vollständige Analyse des monegassischen Steuersystems siehe unseren Artikel zur Steuerpolitik Monacos.)
Politische Stabilität und wirtschaftliche Sicherheit: Das Fürstentum garantiert seit Jahrzehnten außergewöhnliche Stabilität. Monaco ist eine konstitutionelle Monarchie, in der ein unternehmensfreundliches Umfeld stets nationale Priorität hat. Politische Risiken sind nahezu nonexistent, was Investoren langfristig Sicherheit bietet. Darüber hinaus verfügt das Land über eine wohlhabende und diversifizierte Wirtschaft mit einem der höchsten Pro-Kopf-BIPs weltweit. Eine Gesellschaft in Monaco zu gründen bedeutet, sich in einem solventen Markt anzusiedeln und gleichzeitig von der unmittelbaren Nähe zu Frankreich, Italien und der internationalen Riviera-Klientel zu profitieren.
Ruf und internationales Netzwerk: Monaco hat sich als prestigeträchtiges Finanzzentrum etabliert, geschätzt von Hochvermögenden und multinationalen Unternehmen. Eine Registrierung im Fürstentum verleiht Prestige und kann Geschäftsbeziehungen erleichtern. Privatbanken, Investmentfonds und Family Offices sind zahlreich vertreten und bieten Partnerschafts- und Finanzierungsmöglichkeiten für ansässige Unternehmer. Zudem ist die geographische Lage Monacos strategisch: Der internationale Flughafen Nizza ist 30 Minuten entfernt, das Autobahnnetz und der Hafen von Monaco ermöglichen einfachen Zugang zu europäischen Metropolen. Diese Konnektivität ist ein Vorteil für regionale und globale Geschäftsentwicklung.
Lebensqualität und Attraktivität für Talente: Auch wenn dies kein rein wirtschaftliches Kriterium ist, sollte erwähnt werden, dass Monaco eine herausragende Lebensqualität bietet. Maximale Sicherheit, erstklassige Infrastruktur sowie weltbekannte Kultur- und Sportveranstaltungen tragen dazu bei, internationale Talente anzuziehen. Die Ansiedlung des Firmensitzes in Monaco kann Schlüsselkräfte ansprechen, die die Lebensbedingungen an der Côte d’Azur schätzen. Dies ist ein bedeutendes Argument im Wettbewerb um spezialisierte Fachkräfte.
Zusammenfassend bietet die Gründung einer Gesellschaft in Monaco ein unübertroffenes Paket: ein leichtes Steuersystem, einen stabilen Staat, ein gehobenes Geschäftsumfeld und Prestige. Diese Vorteile erklären, warum das Fürstentum trotz anspruchsvoller Verfahren weiterhin Unternehmer aus aller Welt anzieht. Im Folgenden ein Überblick über die neuesten offiziellen Zahlen:
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