Publié par Paolo Petrini le 09/07/2026
Bei Mieten, die laut unseren internen Daten 2025 innerhalb eines Jahres um 8 bis 15 % gestiegen sind, gewinnt ein diskretes Phänomen im Fürstentum an Bedeutung: Paare entscheiden sich, dieselbe Wohnung zu teilen, um die Mietlast aufzuteilen, ohne ihre Residentenkarte aufzugeben. Zwei befreundete Paare in einer Dreizimmerwohnung, Eltern, die mit ihrem erwachsenen Kind und dessen Partner zusammenleben, oder gleichgeschlechtliche Paare, die inzwischen wie jeder andere Haushalt behandelt werden: Zwei Paare unter einem Dach in Monaco, das ist möglich, vorbehaltlich der stets einzelfallbezogenen Beurteilung durch die Section des Résidents, die Residentenabteilung der Sûreté Publique. Unsere Agentur, die ein Portfolio von Mietwohnungen in Monaco verwaltet, begleitet jedes Jahr mehr Dossiers dieser Art. Hier lesen Sie, was tatsächlich erlaubt ist, was nicht, und wie Sie ein solides Dossier aufbauen.
Studios, 2- bis 5-Zimmer-Wohnungen, Penthouses und exklusive Prestigeimmobilien.
Zwei Paare unter einem Dach in Monaco: Das ist möglich und erlaubt jedem Bewohner, die Residenz zu erhalten, sofern die Wohnung der Zahl der Personen angemessen ist. Die wesentlichen Punkte, die unsere Agentur 2026 beobachtet.
Strategischer Rat: Lassen Sie vor der gemeinsamen Unterzeichnung eines Mietvertrags die genaue Konstellation des Haushalts (Zahl der Bewohner, Beziehungen untereinander, Größe der Wohnung) anhand der Anforderungen der Sûreté Publique prüfen. Ein fehlendes Dokument zeigt sich immer im ungünstigsten Moment, nämlich bei der Einreichung des Dossiers.
Die Antwort liegt in einer Zahl: Laut unserer internen Analyse für den Zeitraum Januar bis August 2025 sind die monegassischen Mieten innerhalb eines Jahres im Durchschnitt um 8 bis 15 % gestiegen, mit Spitzen von +37 % bei einer Neuvermietung im Ultra-Prime-Segment. Eine gängige Zweizimmerwohnung verteuerte sich so innerhalb eines Jahres von 5 300 € auf 5 800 € pro Monat, ein Anstieg um 9,5 %. Diese Daten, aufgeschlüsselt in unserer Analyse des monegassischen Mietmarkts, erklären ganz mechanisch das Aufkommen von Strategien zur Teilung der Miete.
Das Angebot hält indes nicht Schritt. Der monegassische Bestand umfasst rund 21 000 Wohnungen, davon knapp 4 000 staatliche Wohnungen, die Monegassen vorbehalten sind: Der für ausländische Residenten tatsächlich zugängliche Markt beschränkt sich auf etwa 17 000 private Objekte, bei einer internationalen Nachfrage, die nicht nachlässt. In diesem Umfeld bedeutet das Teilen einer Dreizimmerwohnung durch zwei Paare oft, einen Kostenblock von mehreren Tausend Euro monatlich nahezu zu halbieren.
Das Phänomen bleibt überschaubar, aber es ist neu. Diese Anfragen zum Zusammenleben zweier Paare, vor noch zwei Jahren praktisch inexistent, sind mit dem Mietanstieg aufgekommen und kehren im Sommer 2026 regelmäßig unter den Anfragen wieder, die unsere Agentur über die Website wie über unser Netzwerk erreichen. Unsere Teams sprechen nicht von einer Welle, eher von einem Signal, das sich verfestigt: Mietinteressenten, die inzwischen zu viert planen, wo sie gestern noch zu zweit geplant hätten.
Um eine Residentenkarte zu erhalten, muss jeder Antragsteller über 16 Jahren eine Unterkunft im Fürstentum auf einem der vier von der Verwaltung anerkannten Wege nachweisen: Eigentümer der Immobilie sein, Mieter sein, Geschäftsführer oder Gesellschafter einer Eigentümergesellschaft sein oder von einem nahestehenden Menschen, einem Ehe- oder Lebenspartner aufgenommen werden, mit dem er als Paar lebt. Der allgemeine Rahmen ergibt sich aus der Ordonnance Souveraine n° 3.153 vom 19. März 1964 über die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Ausländer, die praktischen Modalitäten erläutert der monegassische Bürgerservice.
Zur Größe der Wohnung wählt der offizielle Text eine bewusst flexible Formulierung: Die Wohnung muss eine den Bedürfnissen der dort lebenden Personen angemessene Fläche aufweisen. Kein öffentlicher Maßstab legt eine Mindestfläche pro Bewohner fest. Es ist die Section des Résidents der Sûreté Publique, die jedes Dossier beurteilt, Konstellation für Konstellation, bei der Antragstellung und dann bei jeder Verlängerung. Diese Flexibilität des Textes macht die Erfahrung aus der Praxis umso wertvoller: Es ist die ständige Verwaltungspraxis, mehr als der Buchstabe des Rechts, die die wirklichen Spielregeln zeichnet, die wir nachfolgend beschreiben.
Ja, zwei Paare ohne jedes Verwandtschaftsverhältnis können in Monaco in derselben Wohnung leben und dort jeweils die Residenz beantragen, unter einer konstanten Bedingung, die unsere Agentur bei der Section des Résidents beobachtet: mindestens eine Dreizimmerwohnung, also zwei echte Schlafzimmer. Die Logik der Verwaltung ist eindeutig: Jedes Paar muss über ein eigenes Schlafzimmer verfügen, das Wohnzimmer zählt nicht als Schlafraum.
Konkret muss der Mietvertrag die Realität des Haushalts widerspiegeln. Entweder stehen alle vier Bewohner im Mietvertrag, oder ein Paar ist Mieter und nimmt das zweite auf, mit einer formgerechten Wohnbescheinigung. Die finanziellen Mittel werden weiterhin individuell geprüft: Jeder Antragsteller muss ausreichende Mittel für ein Leben in Monaco nachweisen, die Teilung der Miete entbindet niemanden von dieser Anforderung, wie die Voraussetzungen für ein Leben in Monaco, die wir an anderer Stelle erläutern, in Erinnerung rufen.
Der Fall trat im vergangenen Monat in unserer Agentur auf: zwei Paare ohne jede familiäre Verbindung, die statt zwei Wohnungen von Anfang an ein Objekt für vier suchten, um die Miete zu halbieren. Der Eigentümer hatte keine Einwände. Blieb das Wesentliche, das wir systematisch betonen: Eine Immobilienagentur kann den Boden bereiten und das Dossier strukturieren, sie erteilt aber keinerlei Residenzgenehmigung. Die Entscheidung liegt allein bei der Section des Résidents, Fall für Fall. In diesem Dossier wurde die Konstellation akzeptiert; nichts garantiert, dass sie für einen anderen Haushalt identisch akzeptiert würde.
Ja, diese Konstellation ist möglich: Ein Elternpaar mit Residenz kann sein volljähriges Kind sowie dessen Ehe- oder Lebenspartner aufnehmen, und alle vier Erwachsenen können die Residenz an derselben Adresse beantragen. Möglich heißt nicht gesichert: Bei einer strikt identischen Konstellation kann die Section des Résidents annehmen wie ablehnen, da jeder Haushalt für sich beurteilt wird. Die Aufnahme durch einen nahestehenden Menschen zählt ausdrücklich zu den anerkannten Wegen des Wohnraumnachweises, und das direkte Verwandtschaftsverhältnis erleichtert die Beurteilung des Dossiers. Auch hier bleibt die Größe der Wohnung der Schlüssel: Bei zwei zusammenlebenden Paaren erwartet die Verwaltung zwei Schlafzimmer, wobei ein Spielraum aus der Gesamtfläche des Objekts entstehen kann.
Diese Formel überzeugt Familien, für die der Einzug des jungen Paares in eine eigene Wohnung ein abschreckendes Budget bedeuten würde. Sie erlaubt auch, eine sanfte Weitergabe vorzubereiten: Das junge Paar baut seine Residenzjahre auf, eine unerlässliche Voraussetzung, um eines Tages die privilegierte Residentenkarte beanspruchen zu können, wie wir in unserem Leitfaden zu Residenz und monegassischer Staatsangehörigkeit erläutern, zwei Status, die zu oft verwechselt werden.
Wir haben kürzlich ein Dossier dieser Art begleitet: Ein Elternpaar besichtigt mit unseren Teams eine Dreizimmerwohnung und fragt uns nach der Besichtigung nach der Möglichkeit, die Residenz für vier Personen zu erhalten, für sich selbst, den volljährigen Sohn und dessen Lebensgefährtin. Die Anwesenheit des Sohnes warf keine Frage auf, das Verwandtschaftsverhältnis ist direkt. Die ganze Besonderheit des Dossiers lag bei der Schwiegertochter, ohne familiäre Verbindung zu den Vertragsinhabern. Der Antrag unterlag auch hier allein der Beurteilung der Section des Résidents, und diese Konstellation zu viert konnte zum Erfolg geführt werden.
Ja, ein gleichgeschlechtliches Paar wird heute bei der Beurteilung des Wohnraums wie jedes andere Paar behandelt: Zwei Männer oder zwei Frauen, die als Paar leben, können die Residenz in einer Zweizimmerwohnung erhalten, also mit einem einzigen Schlafzimmer, genau wie ein Ehepaar. Die rechtliche Wende datiert vom Gesetz Nr. 1.481 vom 17. Dezember 2019 (loi n° 1.481 du 17 décembre 2019) über zivile Solidaritätsverträge, in Kraft seit dem 27. Juni 2020: Zwei Partner, gleich welchen Geschlechts, können einen contrat de vie commune schließen, der ihr Zusammenleben rechtlich ordnet. Dasselbe Gesetz schuf den contrat de cohabitation für Mitglieder derselben Familie, die unter einem Dach leben.
Es handelt sich um eine bemerkenswerte Entwicklung der Praxis, die unsere Agentur in den von ihr begleiteten Dossiers inzwischen ohne jede Mehrdeutigkeit feststellt. Der contrat de vie commune ist zwar nicht verpflichtend, um das Leben als Paar zu belegen, vereinfacht die Zusammenstellung des Unterbringungsdossiers aber spürbar.
Die Section des Résidents beurteilt diese Dossiers anhand von drei Punkten: der Angemessenheit der Wohnung für die Zahl der Bewohner, der Nachvollziehbarkeit der Wohnsituation in den vorgelegten Unterlagen und den eigenen Mitteln jedes Antragstellers. Der rote Faden ist die Stimmigkeit dieser drei Elemente, die schon bei der Objektsuche mitzudenken ist.
Ein gut vorbereitetes Dossier zum Zusammenleben braucht in der Bearbeitung nicht länger als ein klassischer Antrag. Umgekehrt führt eine Unstimmigkeit zwischen der Zahl der gemeldeten Bewohner und dem Wohnungstyp fast systematisch zu Nachforderungen von Unterlagen, bis hin zum Wohnungswechsel mitten im Verfahren. Unser Leitfaden für den Umzug nach Monaco erläutert Schritt für Schritt den Zeitplan und die Unterlagen des Residenzdossiers.
Ein Punkt muss vollkommen klar sein: Keine Immobilienagentur entscheidet über eine Residenz in Monaco, unsere ebenso wenig. Der konkrete Ablauf ist immer derselbe: Besichtigung des Objekts, dann, wenn der Kandidat sich positionieren möchte, Übergabe des Wohnungsgrundrisses; anschließend geht der Kunde selbst zur Sûreté Publique, Section des Résidents, um die Konstellation seines Haushalts prüfen zu lassen, und erst danach wird der Mietvertrag unterzeichnet. Jeder Fall ist einzigartig und unterliegt allein der Genehmigung der Verwaltung, die von den Immobilienprofis völlig unabhängig ist.
Petrini Exclusive Real Estate Monaco, eine monegassische Immobilienagentur, spezialisiert auf Luxusimmobilien, Vermietung und die Begleitung künftiger Residenten in Monte-Carlo, Larvotto, Fontvieille und La Condamine, bringt auf diesem Weg ihre Erfahrung und ihren Rat ein, nicht mehr: ein stimmiges Dossier vorbereiten, niemals darüber entscheiden.
In den Dossiers, die unsere Teams sehen, ist der häufigste Fehler immer derselbe: den Mietvertrag zu unterzeichnen, bevor die Konstellation des Haushalts geprüft wurde. Eine reizvolle Wohnung mit nur einem echten Schlafzimmer wird niemals ein Residenzdossier für zwei Paare tragen, wie sorgfältig der Rest der Unterlagen auch zusammengestellt ist.
Die folgende Tabelle fasst die Konstellationen des Zusammenlebens, denen wir begegnen, und den in der Praxis festgestellten Mindestwohnungstyp zusammen. Es handelt sich um Beobachtungen unserer Agentur aus der Praxis, die Verwaltung behält ihren Beurteilungsspielraum für jedes Dossier.
| Konstellation des Haushalts | Bewohner | Festgestellte Mindestwohnung | Petrini-Orientierung |
|---|---|---|---|
| Paar (verheiratet, mit contrat de vie commune oder unverheiratet zusammenlebend), einschließlich gleichgeschlechtlicher Paare | 2 | 2 Zimmer (1 Schlafzimmer) | Der contrat de vie commune vereinfacht den Unterbringungsteil des Dossiers |
| Zwei nicht verwandte Paare | 4 | 3 Zimmer (2 Schlafzimmer) | Mietvertrag auf vier Namen oder präzise Wohnbescheinigung |
| Eltern + volljähriges Kind mit Partner | 4 | 3 Zimmer (2 Schlafzimmer) | Das Verwandtschaftsverhältnis erleichtert die Bearbeitung des Dossiers |
Tabelle erstellt von Petrini Exclusive Real Estate auf der Grundlage der von der Agentur begleiteten Dossiers und der 2025-2026 festgestellten Verwaltungspraxis. Jedes Dossier unterliegt weiterhin der souveränen Beurteilung der Sûreté Publique, Section des Résidents.
Eine Wohnung zu teilen senkt die Miete, nicht die Pflichten. Vier Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit, bevor man sich zu mehreren auf ein gemeinsames Mietverhältnis im Fürstentum einlässt, eine Wohngemeinschaft neuer Art, die eigenen Regeln folgt.
Der erste ist die gesamtschuldnerische Haftung im Mietvertrag: Unterzeichnen alle vier Bewohner den Vertrag, kann eine Solidaritätsklausel jedes Paar für die gesamte Miete haftbar machen, wenn das andere ausfällt. Der zweite ist der Auszug eines Paares: Da die Residentenkarte an die gemeldete Wohnung gebunden ist, kann sich das verbleibende Paar in einer für sein Budget zu groß gewordenen Wohnung wiederfinden, und das ausziehende Paar muss für seine Verlängerung eine neue Wohnung nachweisen. Der dritte ist die Verlängerung der Karten: Die Konstellation des Haushalts wird bei jeder Fälligkeit erneut geprüft, und eine nicht gemeldete Änderung schwächt sämtliche Dossiers. Der vierte schließlich ist die Höhe der Mittel: Die Teilung der Miete erleichtert die monatliche Last, verringert aber nicht das Gesamtbudget, das das Leben in Monaco verlangt und dessen Größenordnungen wir in unserem Artikel über das Mindestbudget für ein Leben in Monaco darlegen, Bankdepot inbegriffen.
Das Zusammenleben von Paaren ist weder ein Kniff noch eine Grauzone: Es ist eine rationale Antwort, in den Augen der Verwaltung möglich, sofern die Wohnung mitzieht, auf einen Mietmarkt, dessen Fundamentaldaten sich nicht ändern werden. Das Angebot wird knapp bleiben, die internationale Nachfrage stark, und das Fürstentum wird weiterhin Profile anziehen, für die die monegassische Residenz einige Kompromisse beim Platz wert ist. Bis dahin bleibt eine von zwei Paaren geteilte Dreizimmerwohnung, gemessen am bewohnten Quadratmeter, eine der klügsten Arten, sich eine Adresse in Monaco zu leisten.
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