Das Fürstentum Monaco zieht Staatsangehörige aus der ganzen Welt an, die dort wohnen möchten, insbesondere wegen seiner Stabilität und seines vorteilhaften Steuersystems. Die Bedingungen für die Erlangung einer monegassischen Aufenthaltsgenehmigung haben wir bereits in unserem Hauptartikel besprochen. Wir haben uns bereits mit der Frage des Übereinkommens über die Beseitigung der Grenzen (im Folgenden als Regierung bezeichnet) auf der Grundlage des Übereinkommens über die Beseitigung der Grenzen (im Folgenden als Präsident von Monaco bezeichnet) und des Außenministers befasst. von den monegassischen Behörden allgemein als Aufenthaltserlaubnis bezeichnet. Diese Aufenthaltserlaubnis, die Ausländern über 16 Jahren ausgestellt wird, bescheinigt ihren Aufenthaltsstatus und ermöglicht es ihnen, legal im Fürstentum zu leben und möglicherweise zu arbeiten.
Bürger des EWR (Europäische Union, Island, Norwegen, Liechtenstein) und der Schweiz benötigen kein vorheriges Visum und folgen einem vereinfachten Verfahren. Auf der anderen Seite müssen Staatsangehörige von außerhalb Europas (Drittstaaten) zusätzliche Verfahren durchlaufen. Dieser Artikel befasst sich mit dem spezifischen Verfahren für Nicht-EU-Kandidaten, um ihnen klare und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen. Hier finden Sie die allgemeinen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, zusätzliche Schritte wie die Beantragung eines Niederlassungsvisums sowie praktische Tipps zum Ausfüllen Ihres Antrags auf Aufenthalt in Monaco.
Für Personen, die eine Staatsangehörigkeit außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (und der Schweiz) besitzen, müssen Sie für die Erlangung eines Wohnsitzes in Monaco die gleichen Schritte befolgen, die in unserem entsprechenden Artikel erwähnt wurden, jedoch mit einem zusätzlichen zwingenden Schritt zuvor: Erlangung eines von Frankreich ausgestellten Niederlassungsvisums. Da Monaco weder Mitglied des EWR noch der Europäischen Union ist, sieht ein Nachbarschaftsabkommen mit Frankreich vor, dass Ausländer aus Drittstaaten zunächst über ein für Monaco spezifisches Visum für den längerfristigen Aufenthalt "Typ D" zugelassen werden müssen. Hier sind die wichtigsten Schritte und Besonderheiten des Verfahrens für Nicht-EU-Bewerber:
Vor jedem anderen Verfahren im Fürstentum muss ein Nicht-EWR-Bürger ein Niederlassungsvisum für Monaco (Visum für den längerfristigen Aufenthalt Typ D) beantragen. Dieses Visum wird von den französischen Konsularbehörden des Wohnsitzlandes des Antragstellers beantragt. Konkret müssen Sie einen Antrag auf ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt für Monaco beim zuständigen französischen Konsulat einreichen und dabei eine Akte vorlegen, die derjenigen ähnelt, die von Monaco verlangt wird (Nachweis der Unterkunft, der Existenzmittel, des Strafregisterauszugs usw., siehe unten). Das Niederlassungsvisum ist in der Regel drei Monate gültig: Es ermöglicht Ihnen die Einreise in das Fürstentum, um eine Aufenthaltskarte zu erhalten.
Sonderfälle: Wenn Sie bereits seit mehr als einem Jahr mit einer französischen Aufenthaltserlaubnis in Frankreich leben, müssen Sie kein herkömmliches Visum beantragen. Stattdessen müssen Sie eine Verlegung Ihres aktuellen Wohnsitzes über die französische Botschaft in Monaco, Einwanderungsbehörde, beantragen. Dieses Überstellungsverfahren erfordert eine Koordinierung zwischen den französischen und den monegassischen Behörden, da die französisch-monegassische Grenze aufgrund bilateraler Freizügigkeitsabkommen nicht getrennt kontrolliert wird. Zum anderen gelten seit dem 1. Januar 2021 auch Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit als Drittstaatsangehörige (Nicht-EWR). Sie müssen daher, wie andere nicht-europäische Ausländer, ein Niederlassungsvisum beantragen und kommen nicht mehr in den Genuss der automatischen kostenlosen Niederlassung im Fürstentum. Auch für Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die bereits in Monaco wohnen, gibt es keine Ausnahmeregelung: Ein britischer Ehepartner oder Verwandter eines in Monegas ansässigen Personen muss ebenfalls das Visum- und Antragsverfahren für eine normale Aufenthaltserlaubnis durchlaufen.
In seltenen Fällen kann ein Ausländer, der sich bereits in Monaco aufhält (z. B. mit einem Kurzaufenthaltsvisum) und dort eine Unterkunft hat, beim monegassischen Innenministerium eine Sondergenehmigung beantragen, um das Visumverfahren direkt bei der französischen Botschaft in Monaco durchzuführen. Diese Ausnahme (gemäß Artikel 5 des französisch-monegassischen Nachbarschaftsabkommens) unterliegt der Bewertung durch die monegassischen Behörden und befreit nicht von der Visumpflicht, sondern ermöglicht lediglich die Erlangung des Visums, ohne das monegassische Hoheitsgebiet zu verlassen. In allen Fällen ist ein Niederlassungsvisum obligatorisch, um eine Einwohnerkarte für Monaco beantragen zu können.
Zusammenfassung der Visumphase:
Beantragen Sie ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt Typ D für Monaco beim örtlichen französischen Konsulat und bereiten Sie sorgfältig eine Akte mit den erforderlichen Belegen (Unterkunft, Einkommen, Strafregister usw.) vor.
Warten Sie auf die Genehmigung des Visums durch die französischen Behörden im Zusammenhang mit Monaco – das Konsulat wird die monegassische Regierung konsultieren, bevor es das Visum ausstellt.
Sobald Sie Ihr Visum (gültig für 3 Monate) erhalten haben, können Sie in das Fürstentum reisen und mit den Formalitäten für die Ausstellung einer monegassischen Aufenthaltserlaubnis beginnen.
Mit Ihrem Niederlassungsvisum in der Tasche besteht der nächste Schritt darin, Ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zusammenzustellen und bei der Einwohnerkammer (Verwaltungspolizei der monegassischen öffentlichen Sicherheit) einzureichen. Diese Datei enthält alle Belege, die im obigen Abschnitt "Allgemeine Bedingungen " erwähnt werden, nämlich:
Gültiger Identitätsnachweis : für Nicht-EWR-Staaten ein gültiger Reisepass (mit dem von Frankreich ausgestellten Niederlassungsvisum). Wenn Sie bereits eine gültige französische Aufenthaltserlaubnis haben, fügen Sie bitte auch eine Kopie hinzu.
Nachweis der Unterkunft in Monaco : der aktuelle Mietvertrag (und die letzte Stromrechnung), wenn Sie Mieter sind, die notarielle Eigentumsurkunde, wenn Sie eine Immobilie gekauft haben, oder die von Ihrem Gastgeber unterzeichnete Unterkunftsbescheinigung zusammen mit einem Nachweis über die Unterkunft des Gastgebers, wie oben erläutert. Diese Dokumente müssen nachweisen, dass Sie über einen tatsächlichen Wohnsitz im Fürstentum verfügen, der Ihrer familiären Situation entspricht.
Nachweis der finanziellen Mittel : Monegassischer Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung, wenn Sie zur Arbeit kommen, oder Unternehmensdokumente, wenn Sie Unternehmer/Investor sind (Auszug aus dem französischen Handelsverzeichnis Kbis oder Monegass). Wenn Sie nicht über ein unmittelbares berufliches Einkommen verfügen, ist eine aktuelle monegassische Bankbescheinigung , die das Vorhandensein ausreichender Mittel auf Ihrem Konto belegt, unerlässlich. Nicht-EU-Bürgern wird daher dringend empfohlen, so schnell wie möglich ein Bankkonto in Monaco zu eröffnen und die erforderlichen Gelder darauf einzuzahlen (in der Regel mindestens 500.000 € Gemäß den üblichen Bankpraktiken haben wir einen Artikel über das Minimum zum Leben in Monaco geschrieben, der Ihnen helfen kann, die zu erwartenden Gebühren zu verstehen). Bei Personen , die von einem Dritten betreut werden, fügen Sie bitte das unterschriebene Unterstützungsschreiben und einen Ressourcennachweis des Bürgen bei. Ziel ist es, die Behörden davon zu überzeugen, dass Sie in der Lage sein werden, Ihre Unterhalts- und Wohnkosten langfristig zu decken.
Der Strafregisterauszug (oder das Führungszeugnis) von weniger als 3 Monaten für jedes Land, in dem Sie sich in den letzten 5 Jahren aufgehalten haben. Denken Sie daran, diese offiziellen Dokumente vor der Abreise aus Ihrem Land zu besorgen und sie gegebenenfalls übersetzen zu lassen, da sie obligatorisch sind. Ohne sie ist Ihre Bewerbung nicht zulässig.
Personenstandsdokumente : Ihre Geburtsurkunde aus jüngster Zeit und gegebenenfalls Ihre Heiratsurkunde sowie Dokumente in Bezug auf Ihre unterhaltsberechtigten Kinder (Kopien von Reisepässen oder Personalausweisen für Minderjährige, Nachweis der Schulbildung, wenn Ihre Kinder außerhalb von Monaco zur Schule gehen), usw.). Diese zusätzlichen Dokumente ermöglichen es Ihnen, Ihr Familienprofil in den Augen der Verwaltung zu vervollständigen.
Eidesstattliche Erklärung : Monaco verlangt außerdem eine eidesstattliche Erklärung, die ausgefüllt und unterzeichnet werden muss und die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen und Ihre Verpflichtung zur Einhaltung der monegassischen Gesetze bestätigt. Dieses spezielle Formular (online oder auf Anfrage erhältlich) muss Ihrer Bewerbung beigefügt werden.
Vergessen Sie nicht, alle Dokumente, die nicht wie oben erwähnt auf Französisch, Englisch oder Italienisch verfasst sind, von einem vereidigten Übersetzer übersetzen zu lassen. Achten Sie auch darauf, Kopien von jedem Dokument anzufertigen, da Sie die Originale während des Interviews vorlegen müssen, während Sie eine Datei mit den Kopien einreichen.
Sobald Sie Ihre vollständige Akte zusammengestellt haben, müssen Sie sie bei der Sektion der Einwohner von Monaco einreichen . Sie haben zwei Möglichkeiten für die Einzahlung:
Online-Bewerbung: Monaco hat einen Online-Service für die erstmalige Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis eingerichtet. Sie können ein Online-Formular ausfüllen und alle gescannten Belege hochladen. Wenn Sie mit digitalen Verfahren nicht vertraut sind, gibt es ein Maison du Numérique in Monaco, das Ihnen nach Vereinbarung behilflich ist. Sobald die Online-Bewerbung eingereicht wurde, wird Ihre Bewerbung geprüft. Wenn Sie als vollständig und zulässig erachtet werden, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung, in der Sie aufgefordert werden, einen Termin für den nächsten Schritt: das Einzelgespräch zu vereinbaren.
Antrag in Papierform (Post oder physische Einzahlung): Wenn Sie den traditionellen Weg bevorzugen, können Sie das offizielle Antragsformular (Formular für den ersten Kartenantrag) bei der Einwohnersektion anfordern oder es herunterladen und dann mit Kopien der Belege per Post zusenden. Die Postanschrift lautet: Residents' Section – 9 rue Suffren-Reymond, 98000 Monaco. Sie können auch persönlich in die Bewohnersektion gehen, um die vollständige Akte einzureichen, und zu diesem Zeitpunkt wird ein Wartungstermin für Sie vereinbart, wenn alles in Ordnung ist.
In jedem Fall findet ein obligatorisches Interview mit einem Beamten der öffentlichen Sicherheit statt. Dieses Interview dient dazu, die Originale Ihrer Unterlagen zu überprüfen, Ihre Motivation und die Bedingungen Ihrer Installation zu bestätigen und allgemein Ihre Bewerbung zu bewerten. Der Interviewtermin ist individuell und findet persönlich im Dienste der Bewohnerinnen und Bewohner statt.
Nach der Vernehmung und Prüfung Ihrer Akte durch die Verwaltungspolizei wird eine Entscheidung getroffen. Wenn Ihr Antrag von den monegassischen Behörden genehmigt wird (nach den üblichen Überprüfungen und der formellen Zustimmung der Fürstenregierung), werden Sie erneut für einen zweiten Termin kontaktiert, der der Übergabe Ihrer Aufenthaltskarte gewidmet ist. Die Karte wird in den Räumlichkeiten der Einwohnersektion ausgestellt. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie die Gebühr für die Kartenausstellung bezahlen (80 € für eine erste temporäre Karte für ein Jahr, wie oben erwähnt). Die monegassische Aufenthaltserlaubnis enthält Ihr Lichtbild, Ihre Personenstandsinformationen und die Adresse Ihrer Unterkunft in Monaco sowie einen Chip mit Ihren Daten (er kann als digitale Identität für den Zugriff auf die Online-Dienste des Fürstentums verwendet werden, , wenn Sie diese Funktion aktivieren).
Sobald Sie Ihre Karte in der Hand haben, herzlichen Glückwunsch, Sie sind offiziell ein Einwohner von Monaco! Anschließend können Sie sich für die verschiedenen Dienstleistungen (Strom, Telefon, ggf. monegassische Sozialversicherung usw.) anmelden und Ihr neues Leben im Fürstentum genießen. Beachten Sie, dass die erste Karte ein Jahr lang gültig ist. Liegt kein Verstoß gegen die Aufenthaltsbedingungen vor, ist die Verlängerung in der Regel eine Formalität im Folgejahr (siehe unten).
Die Gesamtzeit bis zur Erlangung Ihrer Aufenthaltskarte kann von vielen Faktoren abhängen (Geschwindigkeit der Erlangung des Visums, Zeit für die Sammlung von Dokumenten, Verfügbarkeit von Verwaltungsterminen usw.). Es ist sinnvoll, vom Beginn des Prozesses bis zur endgültigen Genehmigung zwischen einigen Wochen und einigen Monaten zu verrechnen. In einigen Fällen kann der gesamte Prozess 3-4 Monate dauern, insbesondere wenn Ihre Akte umfangreiche Überprüfungen erfordert oder wenn Sie auf die Ausstellung des Niederlassungsvisums warten müssen. Geduld und Vorfreude sind daher gefragt.
Wichtige Punkte, die Sie für einen Nicht-EU-Kandidaten beachten sollten:
Obligatorisches Visum für den längerfristigen Aufenthalt: Bevor Sie über einen Umzug nach Monaco nachdenken, besorgen Sie sich bei einem französischen Konsulat ein Niederlassungsvisum (Typ D), ohne das Sie nicht einmal Ihren Aufenthaltsantrag stellen können.
Adresse in Monaco: Vergewissern Sie sich, dass Sie eine Unterkunft im Fürstentum haben (gemietet, gekauft oder von einem Verwandten untergebracht) und sammeln Sie die entsprechenden Nachweise (eingetragener Mietvertrag, Eigentumsurkunde, Unterkunftsbescheinigung).
Geldmittel: Bereiten Sie einen Nachweis über Ihr Einkommen oder Ihre verfügbaren Mittel vor. Wenn Sie kein Gehalt in Monaco haben, eröffnen Sie ein monegassisches Bankkonto und finanzieren Sie es ausreichend (in der Regel ≥ 500.000 €), um die Bankbescheinigung zu erhalten, die Ihre Ressourcen belegt.
Verwaltungsdokumente und Strafregister: Besorge dir einen gültigen Reisepass, deine Geburtsurkunde und aktuelle Strafregisterauszüge aus deinen früheren Wohnsitzländern. Rechnen Sie bei Bedarf mit Übersetzungen voran und vervollständigen Sie die angeforderte eidesstattliche Erklärung.
Hinterlegung und Wartung: Reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen entweder online oder direkt bei der Bewohnerkammer ein und bereiten Sie sich dann auf das obligatorische Vorstellungsgespräch vor. Dies ist der letzte Schritt, bevor Ihre Karte genehmigt wird.
Nachverfolgung der Datei: Bleiben Sie erreichbar (geben Sie eine gültige Telefonnummer und E-Mail-Adresse an) und ansprechbar, um Termine zu vereinbaren. Sobald Ihre Karte ausgestellt wurde, respektieren Sie die Aufenthaltsbedingungen und denken Sie über zukünftige Verlängerungen nach.
Einwohner Monegasse zu werden, ist nicht das Ende der Verwaltungsverfahren. Hier sind einige Verpflichtungen und Formalitäten, die Sie nach Erhalt Ihrer Aufenthaltserlaubnis beachten sollten:
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis : Die befristete einjährige Erlaubnis muss nach Ablauf verlängert werden, wenn Sie sich weiterhin im Fürstentum aufhalten möchten. Es ist zwingend erforderlich, das Verlängerungsverfahren vor dem Ablaufdatum zu starten (die monegassische Regierung bietet dafür auch einen Online-Service an). Die Unterlagen, die für eine Verlängerung vorzulegen sind, ähneln denen des ersten Antrags (aktualisierter Adressnachweis, finanzielle Mittel usw.), um zu überprüfen, ob Sie die Bedingungen noch erfüllen. Die Verlängerungsgebühr für die temporäre Karte wird reduziert (im Jahr 2023 40 € für eine einjährige Verlängerung). Nach 3 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt können Sie eine 3-jährige normale Karte (100 € Gebühr, Verlängerung 50 €) und nach 10 Jahren eine 10-jährige privilegierte Karte (160 €, Verlängerung 80 €) erhalten, aber jeder Schritt erfordert einen Nachweis des tatsächlichen Wohnsitzes und die Einhaltung der erforderlichen Kriterien.
Duplikat bei Verlust oder Diebstahl : Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihres Aufenthaltstitels müssen Sie den Vorfall unverzüglich melden und bei der Einwohnerkammer ein Duplikat (Ersatz) beantragen. Sie müssen eine Verlust-/Diebstahlanzeige (bei der Polizei eingereicht) vorlegen und die Gebühren für die neue Karte bezahlen. Übernachten Sie nicht ohne eine gültige Karte, da dies Ihr einziges Dokument ist, das Ihr Recht auf Aufenthalt in Monaco belegt.
Änderungen der Situation : Jede Änderung Ihres Personenstands, Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrer Adresse in Monaco oder Ihrer beruflichen Tätigkeit muss dem Einwohneramt gemeldet werden, um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu aktualisieren. Zum Beispiel im Falle einer Heirat, einer Scheidung, eines Umzugs in eine andere monegassische Wohnung oder eines Wechsels des Arbeitgebers/Berufsstatus müssen die Informationen auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis stehen. Für die Änderungen werden Belege (neue Personenstandsurkunde, neuer Mietvertrag, Arbeitsvertrag usw.) angefordert. So bleibt Ihre Karte aktuell und entspricht Ihrer tatsächlichen Situation.
Monegassische Wohnsitzbescheinigung : In bestimmten administrativen Situationen kann es vorkommen, dass Sie eine Wohnsitzbescheinigung anfordern. Dabei handelt es sich um ein offizielles Dokument, das von der öffentlichen Sicherheit ausgestellt wird und Ihren tatsächlichen Wohnsitz in Monaco zu einem bestimmten Zeitpunkt bescheinigt. Es kann z. B. für Bankverfahren, Steuerverfahren außerhalb von Monaco oder für die Schulanmeldung usw. erforderlich sein. Diese können Sie bei der Bewohnerkammer beantragen. Die Wohnsitzbescheinigung ist 6 Monate gültig und wird in der Regel bei der Ausstellung eine Stempelsteuer von ca. 5 € erhoben. Beachten Sie, dass für internationale Steuerzwecke eine spezielle Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz über ein separates Verfahren eingeholt werden kann (per E-Mail an resident@gouv.mc gemäß den Anweisungen der Verwaltung anzufordern).
Durch die Einhaltung dieser Formalitäten nach der Erlangung gewährleisten Sie eine langfristige und ruhige Installation im Fürstentum.
Monaco spricht viele Expatriates an, unter anderem dank seines besonders vorteilhaften Steuersystems. In der Tat profitieren die Einwohner Monegasses von einer vollständigen Befreiung von der Einkommenssteuer, und es gibt keine Vermögenssteuer, Grundsteuer oder Wohnsteuer im Fürstentum. Nur französische Staatsbürger unterliegen einem Sonderabkommen, das sie in bestimmten Fällen nach dem französisch-monegassischen Steuerabkommen von 1963 der Einkommensteuer unterwirft. Dieses günstige Steuersystem, kombiniert mit der außergewöhnlichen Sicherheit, dem Klima und der Lebensqualität Monacos, erklärt die Begeisterung für den Umzug in das Fürstentum. (Um mehr darüber zu erfahren, zögern Sie nicht, unseren entsprechenden Artikel zu lesen: Steuern in Monaco: die Vorteile der Besteuerung für Expatriates und Monegassen.)
Wenn Sie daran denken, den Sprung zu wagen und nach Monaco zu ziehen, sei es durch die Miete oder den Kauf einer Immobilie, wird dringend empfohlen, dass Sie von Fachleuten begleitet werden, die mit den lokalen Abläufen bestens vertraut sind. Unsere Agentur Petrini Exclusive Real Estate Monaco steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen in jeder Phase Ihres Installationsprojekts zu helfen, insbesondere für Nicht-EU-Bürger. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit internationalen Kunden können wir Sie bei der Suche nach der idealen Unterkunft beraten, die den monegassischen Verwaltungsanforderungen entspricht, Sie mit unseren Partnern (Banken, Rechtsberatung, Umzug) in Kontakt bringen und Sie bei dem Prozess unterstützen, sei es bei der Erstellung der Aufenthaltsakte oder bei den Einreiseformalitäten.Ea. Kontaktieren Sie uns ohne zu zögern: Wir stellen Ihnen gerne unser Know-how und unser Netzwerk zur Verfügung, um Ihren Umzug nach Monaco zu einem Erfolg zu machen. Indem Sie sich für eine qualitativ hochwertige professionelle Unterstützung entscheiden, maximieren Sie Ihre Chancen, Ihren monegassischen Traum unter den besten Bedingungen und so schnell wie möglich zu verwirklichen.
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