Monaco Residency : Unser Leitfaden zur Bewerbung von und außerhalb der EU

Monaco Residency : So bewerben Sie sich aus und außerhalb Europas

Prinzip und Bedingungen:

Das Fürstentum Monaco, ein souveräner Staat am Mittelmeer, zieht Ausländer aus der ganzen Welt an, die sich dort niederlassen möchten. Um sich jedoch länger als drei Monate auf seinem Hoheitsgebiet aufzuhalten oder nach dem Kauf einer Immobilie dort einen Wohnsitz zu begründen, ist es erforderlich, bei den monegassischen Behörden eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Diese Aufenthaltserlaubnis bescheinigt einem Ausländer über 16 Jahren die Erlaubnis, sich länger als drei Monate im Staatsgebiet aufzuhalten oder sich dort niederzulassen. Es ermöglicht auch seinem Inhaber, einem Staatsangehörigen eines Staates außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, mit einem gültigen Reisepass, sich innerhalb des Schengen-Raums frei zu bewegen, ohne ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen zu müssen.

Die Bedingungen für die Ansiedlung  von Ausländern auf monegassischem Gebiet variieren jedoch je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers. In der Tat ist es unerlässlich, Wohnraum zu rechtfertigen, der an die Bedürfnisse der dort lebenden Menschen angepasst ist, sei es:

  • Eigentümer von Immobilien
  •  Verwalter oder Anteilseigner eines Unternehmens, das eine Immobilie besitzt
  • Mieter
  • Gehostet von einem nahen Verwandten, Ehepartner oder einer Person, mit der Sie als Paar zusammenleben.

Darüber hinaus müssen die finanziellen Mittel ausreichend sein, ob:

  • Ein Gehalt
  • Berufliches Einkommen
  • Als ausreichend erachtete Ersparnisse (selbständige gewerbliche Tätigkeit oder durch ein Unternehmen)
  • Betreuung durch einen Elternteil, Ehepartner oder eine Person, mit der Sie als Paar zusammenleben.

Es ist auch erforderlich, einen Auszug aus dem Strafregister oder einen gleichwertigen Auszug der Behörden des letzten oder zweier Länder vorzulegen, in denen Sie in den letzten fünf Jahren vor Ihrer Ankunft in Monaco gewohnt haben. Wenn die Situation des Antragstellers nicht den angegebenen Fällen entspricht oder wenn er aus wichtigem Grund nicht in der Lage ist, eines der angeforderten Dokumente vorzulegen, ist es ratsam, sich an die Abteilung für Einwohner, Beglaubigungen und Fundstücke zu wenden, um eine Analyse der Situation zu erhalten.

Schließlich ist es wichtig zu beachten, dass die Aufenthaltserlaubnis im Falle einer Ausreise aus Monaco zurückgegeben werden muss. Die Ausstellungsgebühren für eine erste Karte betragen 80 Euro und die Karte der Kategorie "temporär" ist ein Jahr lang gültig, ohne dass eine Aufenthaltsdauer geknüpft ist.

 

Formalitäten für die Erlangung eines Visums oder einer Niederlassungserlaubnis:

Für EWR-Staatsangehörige:

Für Bürger der Europäischen Union ist kein Visumverfahren erforderlich.

Nicht-EWR-Staatsangehörige:

Für Staatsangehörige aus dem Nicht-Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist jedoch ein Visumantrag oder eine Niederlassungserlaubnis bei der Einwanderungsbehörde erforderlich.

Es ist zu beachten, dass das Vereinigte Königreich seit dem 1. Februar 2020 die Europäische Union verlassen hat und als Drittland gilt. Seine Bürger genießen daher nicht mehr die Freizügigkeit und müssen sich an die Verfahren für Niederlassungsvisa halten. Es gibt keinen abwertenden Status für Eltern oder Verbündete britischer Staatsangehöriger, die eine gültige monegassische Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Wenn Sie sich länger als ein Jahr in Frankreich aufgehalten haben: Sie müssen bei der französischen Botschaft in Monaco bei der Einwanderungsbehörde einen Antrag auf Verlegung des Wohnsitzes stellen. In der Tat basiert die Einwanderungskontrolle durch den monegassischen Zoll auf französischen Regeln.

In anderen Fällen: Sie müssen ein Niederlassungsvisum (Typ D) für Monaco bei dem französischen Konsulat beantragen, das Ihrem letzten Wohnsitz am nächsten liegt. Ausnahmsweise können Ausländer, die sich bereits im Fürstentum aufhalten und dort eine Unterkunft haben, beim Innenministerium die Genehmigung beantragen, diese Verfahren direkt bei der französischen Botschaft in Monaco durchzuführen (Artikel 5 des Franco-Monegassischen Abkommens).

Das Visum ist zwingend erforderlich, um einen Antrag auf eine Aufenthaltskarte stellen zu können.

 

Sammeln Sie Dokumente, die die Unterkunft belegen:

Um eine Unterkunft in Monaco nachzuweisen, müssen Sie je nach Situation ein Minimum an Dokumenten vorlegen. Zunächst müssen Sie in jedem Fall den Abonnementvertrag oder die letzte Stromrechnung vorlegen.

Wenn Sie oder Ihr Unternehmen Eigentümer der Unterkunft sind, müssen Sie eine notarielle Eigentumsurkunde vorlegen. Wenn Sie über ein Unternehmen Eigentümer sind, müssen Sie die Satzung des Unternehmens sowie einen Nachweis über den Besitz von Aktien oder eine Bescheinigung vorlegen, die Ihre Funktionen innerhalb des Unternehmens bestätigt.

Wenn Sie Mieter sind, müssen Sie den Mietvertrag vorlegen, der bei der Direction des Services Fiscaux registriert ist.

Wenn Sie bei einem nahen Verwandten, Ihrem Ehepartner oder der Person, mit der Sie als Paar leben, untergebracht sind, müssen Sie eine kostenlose Unterkunftsbescheinigung vorlegen, die von der Person, die Sie beherbergt, unterzeichnet ist. Wenn diese Person Mieter ist, müssen Sie auch den Mietvertrag und, wenn sie der Eigentümer ist, die Eigentumsurkunde vorlegen.

 

Sammeln Sie Nachweise über ausreichende Ressourcen:

Es ist wichtig zu beachten, dass die Übersetzung von Dokumenten, die in einer anderen Sprache als Französisch, Englisch oder Italienisch verfasst sind, vorgelegt werden muss. Zusätzlich zu den unten aufgeführten Dokumenten behält sich die Einwohnersektion das Recht vor, weitere Belege anzufordern.

 

  • Wenn Sie selbstständig, Geschäftsführer oder Geschäftsführer eines Unternehmens sind, das in Monaco oder Umgebung tätig ist, müssen Sie Folgendes vorlegen: einen Auszug aus dem Handels- und Industrieverzeichnis oder einen Auszug aus dem Kbis für Tätigkeiten, die in Frankreich ausgeübt werden.
  • Wenn Sie ein zukünftiger Unternehmensgründer in Monaco sind: Es muss eine Quittung des Ministeriums für wirtschaftliche Expansion vorgelegt werden, die die Zulässigkeit eines Antrags auf Gründung eines Unternehmens bestätigt. Diese Quittung wird verwendet, um die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Abteilung für Einwohner, Bescheinigungen und Fundsachen einzuleiten.
  • Für Arbeitnehmer, die in Monaco arbeiten: Eine Bescheinigung der Arbeitsverwaltung ist erforderlich, um die Arbeit in Monaco zu genehmigen. Je nach Fall können ein Beschäftigungsversprechen, ein Antrag auf Einstellungsgenehmigung oder Ihre Arbeitserlaubnis und Ihre letzte Gehaltsabrechnung vorgelegt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellung dieser Dokumente durch die Arbeitsverwaltung von der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Einstellung (Gesetz 629 vom 17. Juli 1957 zur Regelung der Einstellungs- und Entlassungsbedingungen im Fürstentum) abhängt.
  • Wenn Sie pensioniert sind: Es muss ein Nachweis über die Pensionierung erbracht werden.
  • Für diejenigen, die von einer dritten Person unterstützt werden: Ein Unterstützungsschreiben einer dritten Person (Elternteil, Ehepartner oder die Person, mit der Sie als Paar zusammenleben), das von der offiziellen Website von Monaco heruntergeladen werden kann, eines der Dokumente, die die finanziellen Ressourcen dieser Person gemäß ihrem Fall rechtfertigen, ist erforderlich.

Sonstiger Zustand: Im Falle einer besonderen finanziellen Situation kann eine gültige Bankbescheinigung einer monegassischen Niederlassung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass Sie über die Mittel verfügen, um in Monaco zu wohnen. Für alle anderen Situationen wird empfohlen, sich an die Abteilung für Einwohner, Zertifizierungen und Fundsachen zu wenden, deren Kontaktdaten auf der offiziellen Website von Monaco verfügbar sind, um festzustellen, welche Dokumente je nach Situation zur Verfügung gestellt werden können.

 

Zusammenstellung weiterer Belege erforderlich:

Die folgenden Dokumente sind außerdem erforderlich, um Ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu vervollständigen:

  • Ein gültiger Reisepass mit dem Niederlassungsvisum
  • Gegebenenfalls eine französische Aufenthaltserlaubnis
  • Eine Geburtsurkunde
  • Ein Auszug aus Ihrem Strafregister oder ein gleichwertiger Auszug (Certificato penale, Strafregister usw.), der von den Behörden der letzten beiden Länder ausgestellt wurde, in denen Sie in den letzten fünf Jahren vor Ihrer Ankunft in Monaco gewohnt haben.

Abhängig von Ihrer Situation können die folgenden Dokumente erforderlich sein:

  • Wenn Sie verheiratet sind: eine Heiratsurkunde.
  • Wenn Sie Kinder unter 16 Jahren haben: Reisepass oder Personalausweis für jedes Kind, ggf. Nachweis über das Sorgerecht für minderjährige Kinder, ggf. Adoptionsnachweis und Bildungsnachweis für Kinder, die außerhalb Monacos zur Schule gehen.
  • Wenn Sie Student sind: Nachweis des Studentenstatus.
  • Wenn Sie geschieden oder getrennt leben: eine Scheidung oder eine Trennung ohne Auflösung des Ehebandes.

 

Schritte zur Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis online beantragen

Bevor Sie eine Aufenthaltserlaubnis über den speziellen Teleservice beantragen können, müssen Sie zunächst eine eidesstattliche Erklärung einholen. Diese Bescheinigung muss ausgefüllt und unterschrieben werden. Als nächstes müssen Sie alle erforderlichen Belege in digitaler Form vorbereiten. Unsere Agentur Petrini Exclusive Real Estate Monaco ist darauf spezialisiert, ausländischen Staatsbürgern bei der Ansiedlung im Fürstentum zu helfen, wir haben viele Kontakte zu Beratungsunternehmen.

 

Aufenthaltserlaubnis per Post beantragen

Wenn Sie Ihren Antrag nicht elektronisch einreichen können, können Sie das beglaubigte Formular "Erstkartenantrag" und die Liste der einzureichenden Dokumente per Post anfordern. Sie müssen in Ihrer Anfrage Ihren Namen, Vornamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Telefonnummer, Ihre Postanschrift, die Art der Anfrage und den Grund für die Verhinderung des Online-Prozesses angeben.

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und die Kopien der erforderlichen Belege vorbereitet haben, müssen Sie Ihren Antrag an die folgende Adresse senden: DIRECTION DE LA SURETE PUBLIQUE - DIVISION DE POLICE ADMINISTRATIVE, Stade Louis II, Eingang B, Etage 1, MC 98000 MONACO.

 

Nach der Analyse Ihrer Akte werden Sie telefonisch kontaktiert, um einen Interviewtermin zu vereinbaren. Wenn Ihre Akte am Ende der Untersuchung angenommen wird, wird ein zweites Treffen für die Immatrikulation und die Zustellung Ihrer Aufenthaltserlaubnis vereinbart.

 

Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der bestehenden Aufenthaltskarte

 

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:

Wenn Sie in Monaco leben und Ihre Aufenthaltserlaubnis bald abläuft, müssen Sie ein Verlängerungsverfahren durchlaufen, um in einer regulären Situation zu bleiben.

 

Doppelte Aufenthaltskarte:

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist es zwingend erforderlich, ein Duplikat anzufordern, um Ihren Aufenthaltsstatus nachweisen zu können.

 

Zu meldende Änderungen:

Wenn Sie seit der Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis Ihren Familienstand, Ihre Adresse, Ihre Staatsangehörigkeit oder Ihren Beruf geändert haben, ist es wichtig, diese Änderungen zu melden, damit sie auf Ihrer Karte erscheinen.

 

Beantragung einer Aufenthaltsbescheinigung:

Wenn Sie ein Dokument erhalten möchten, das Ihren Wohnsitz im Fürstentum Monaco bescheinigt, können Sie eine Wohnsitzbescheinigung für die Zwecke der Verwaltungsformalitäten beantragen.

 

Monaco zieht aufgrund seiner vorteilhaften Besteuerung viele Expatriates und Einheimische an. Monegassische Einwohner profitieren von einer Befreiung von der Einkommensteuer und unterliegen nicht der Vermögenssteuer, der Grundsteuer oder der Wohnsteuer. Wenn Sie an diesem Thema interessiert sind, zögern Sie nicht, unseren Artikel zu lesen Steuern in Monaco: die Vorteile der Besteuerung für Expatriates und Monegassen. Wenn Sie eine Investition in den Kauf oder die Miete von Immobilien tätigen möchten, um dort zu wohnen, zögern Sie nicht, sich an unsere Immobilienagentur zu wenden. Wir unterstützen Sie gerne während des gesamten Prozesses und stellen Ihnen unser Know-how und unsere Erfahrung in diesem Bereich zur Verfügung.

These articles might interest you

copie de copie de copie de copie de copie de blue cyan 3d minimalist business blog banner 3
Wohnung nach dem Gesetz 1235 / 1291 Monaco

Wohnungsvermietung nach dem Gesetz 1235/1291 Monaco, was sind die Regeln? Gesetz 1235/1291 Monaco : Die Anmietung einer Wohnung in Monaco kann bestimmten Vorschriften unterliegen, und eine davon ist das Gesetz 1235 Monaco, das im Dezember 2004 durch das Gesetz 1291 geändert wurde. In diesem Artikel werden wir die Besonderheiten dieser Gesetzgebung und ihre Auswirkungen auf Mieter und Wohnungseigentümer in Monaco vorstellen.  

vente appartements petrini exclusive real estate monaco
Wohnung nach dem Gesetz 887 Monaco

Mieten nach dem 887-Gesetz in Monaco, was sind die Regeln? Wenn Sie eine Wohnung in Monaco mieten, beachten Sie, dass diese möglicherweise dem Gesetz 887 Monaco unterliegt. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen dieses Gesetz vor, das dem Eigentümer bestimmte Regeln auferlegt und dem Mieter mehr Rechte einräumt. Dieses je nach Unterkunft geltende Gesetz muss bei der Anmietung Ihrer zukünftigen monegassischen Unterkunft berücksichtigt werden.

Port Monaco

Subscribe to our newsletter and discover our
exclusive Off Market properties.

Sprache :
Interested in :
(* : Pflichtfeld)