Staatliche Wohnungen in Monaco: das System, das den Monegassen ein Zuhause sichert
Publié par Paolo Petrini le 19/09/2026
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Monegassischer Immobilienmarkt
Eine staatliche Wohnung (logement domanial) ist eine Wohnung im Eigentum des monegassischen Staates, die ausschließlich Personen mit monegassischer Staatsangehörigkeit und deren Haushalten zugeteilt wird.
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Die Zahl überrascht unsere ausländischen Klienten jedes Mal. Zum 31. Dezember 2025 zählte das Fürstentum 22.577 Wohnungen. Davon gehören 4.380 zum staatlichen Bestand, also 19,4 %, wie die von der IMSEE veröffentlichte Volkszählung ausweist. Fast jede fünfte Wohnung ist somit im marktüblichen Sinne weder zu kaufen noch zu mieten: Sie gehört dem Staat und steht allein den eigenen Staatsangehörigen offen.
Ein amerikanischer Investor, ein Londoner Unternehmer oder eine Zürcher Familie, die einen Umzug nach Monaco prüfen, stoßen früher oder später auf diese Realität, oft ohne ihre Logik zu durchschauen. Das System hat anderswo kein exaktes Gegenstück. Es handelt sich nicht um sozialen Wohnungsbau im deutschen Sinne, bei dem der Wohnberechtigungsschein an Einkommensgrenzen geknüpft ist, denn das Zugangskriterium ist hier nicht die Bedürftigkeit. Ebenso wenig handelt es sich um eine Mietpreisbremse oder eine Mietregulierung nach New Yorker Vorbild, denn der Staat ist hier selbst Eigentümer der Gebäude. Es ist eine nationale Politik, die auf höchster Ebene getragen wird und deren Gewicht der Herbst 2026 gerade erneut unterstrichen hat: Der Zeitplan für die Fertigstellung staatlicher Wohnungen im Jahr 2027 steht im Mittelpunkt des Dialogs zwischen Nationalrat und Fürstlicher Regierung.
Wer die staatlichen Wohnungen versteht, versteht auch, warum der Wohnungsmarkt in Monaco wie kein anderer auf der Welt funktioniert. Im Folgenden erläutern wir sachlich und ohne Wertung, was dieses System ist, woher es stammt, wie es funktioniert und was es für all jene verändert, die niemals Zugang dazu haben werden.
Das Wichtigste in Kürze: staatliche Wohnungen in Monaco
Die staatlichen Wohnungen bilden den Bestand, den der monegassische Staat seinen eigenen Staatsangehörigen vorbehält. Ausländer haben dazu keinen Zugang, doch dieser Bestand prägt den Markt, auf dem sie kaufen und mieten.
- Eine staatliche Wohnung ist eine Wohnung im Eigentum des monegassischen Staates, die allein Personen mit monegassischer Staatsangehörigkeit und deren Haushalten zugeteilt wird.
- Ende 2025 zählt Monaco 22.577 Wohnungen, davon 4.380 staatliche, also 19,4 % des Bestands (IMSEE, Volkszählung 2025).
- Monegassen stellen nur 24,0 % der 38.857 Einwohner des Fürstentums: Der staatliche Bestand sichert den Staatsangehörigen die Möglichkeit, im eigenen Land zu leben.
- Der Staatsminister teilt die Wohnungen nach Stellungnahme einer Kommission zu, auf der Grundlage eines Punktesystems, das der Ministerialerlass Nr. 2023-467 vom 31. Juli 2023 festlegt.
- Der Wohn-Kapitalisierungsvertrag (Gesetz Nr. 1.357 von 2009) verleiht einem Monegassen ein Wohnrecht von 75 Jahren an einer staatlichen Wohnung, ohne Übertragung des Eigentums.
- Neben dem staatlichen Bestand gibt es den geschützten Sektor (Gesetze Nr. 1.235 und Nr. 887), der Vorrangrechte bei der Anmietung gewährt, und den freien Sektor, der allen offensteht.
- Im September 2026 spricht der Nationalrat von einem Jahr 2027 ohne Zuteilung von Neubauwohnungen; die Regierung kündigt bis 2032 mehr als 400 staatliche Wohnungen an.
Petrini-Tipp: Wenn Sie aus dem Ausland kommen, sollten Sie niemals vom Gesamtbestand Monacos ausgehen. Der Markt, der Ihnen offensteht, ist der deutlich engere freie Sektor, und er bestimmt Ihre Preise.
Ein Land, in dem jede fünfte Wohnung nicht auf den Markt kommt
Ein Fünftel des monegassischen Wohnungsbestands ist dem Markt entzogen, und dieser Anteil wächst von Jahr zu Jahr.
Der staatliche Bestand ist auf dem Gebiet des Fürstentums von 3.632 Wohnungen im Jahr 2021 auf 4.380 im Jahr 2025 gestiegen, laut Monaco en chiffres 2026, der jährlichen Publikation der IMSEE. Hinzu kommen 661 staatliche Wohnungen im benachbarten Frankreich, womit der Staat insgesamt über 5.041 Wohnungen verfügt. Zwischen Ende 2023 und Ende 2025 wuchs der Gesamtbestand von 21.123 auf 22.577 Wohnungen, während der staatliche Bestand von 3.939 auf 4.380 zunahm: Fast ein Drittel der binnen zwei Jahren neu erfassten Wohnungen sind somit Wohnungen des Staates.
Das französische Wort „domanial“ verdient einen kurzen Blick. Es bezeichnet, was zur Staatsdomäne gehört, also Güter, deren Eigentümer der Staat ist. Die Domänenverwaltung (Administration des Domaines) übernimmt ihre Mietverwaltung. Diese Wohnungen befinden sich in Gebäuden, die der Staat errichtet oder erworben hat, verteilt auf mehrere Viertel des Fürstentums.
Es bleibt die Frage, die sich jeder stellt, der diese Zahlen zum ersten Mal sieht. Warum widmet ein Staat, dessen Quadratmeterpreise zu den höchsten der Welt zählen, ein Fünftel seiner Wohnungen allein den eigenen Staatsangehörigen?
Eine Minderheit im eigenen Land: warum es staatliche Wohnungen gibt
Monaco versorgt seine Staatsangehörigen mit Wohnraum, weil sie im eigenen Land in der Minderheit sind und ein sich selbst überlassener Markt sie verdrängt hätte.
Die Verhältnisse sind einzigartig. Zum 31. Dezember 2025 zählte das Fürstentum 38.857 Einwohner, davon 9.333 Monegassen, also 24,0 % der Bevölkerung, wie die Volkszählung der IMSEE zeigt. Nur jeder vierte Einwohner besitzt die Staatsangehörigkeit des Landes. Und das alles auf 2,08 km², einer der kleinsten Staatsflächen der Welt, dem Meer Meter um Meter abgerungen.
Auf einem so begrenzten Gebiet bildet der Markt Preise, mit denen nur wenige Haushalte Schritt halten können. In der Ausgabe 2025 ihres Observatoire de l'Immobilier beziffert die IMSEE den durchschnittlichen Quadratmeterpreis bei Transaktionen des Jahres 2025 auf 57.569 €. Ohne staatliches Eingreifen könnten die meisten monegassischen Familien nicht in Monaco wohnen bleiben. Mit dem staatlichen Bestand antwortet der Staat auf diese Gleichung: Er sichert seinen Staatsangehörigen, und zuallererst den jungen Generationen, die Möglichkeit, im eigenen Land eine Familie zu gründen.
Genau hier führt der Vergleich mit dem sozialen Wohnungsbau den ausländischen Leser in die Irre. Das Zugangskriterium ist nicht das Einkommen, sondern die monegassische Staatsangehörigkeit, die nicht mit dem Wohnsitz zu verwechseln ist. Ein ausländischer Einwohner ist, wie groß sein Vermögen auch sein mag, grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Monegasse mit komfortablem Einkommen kann dagegen einen Antrag stellen; seine Mittel wirken sich lediglich auf den Rang seines Antrags aus. Die Logik ist nicht die der Fürsorge, sondern die der Bewahrung einer nationalen Gemeinschaft auf ihrem eigenen Boden.
Fürst Albert II. hat dies am 11. März 2019 bei der Vorstellung des Nationalen Wohnungsbauplans am deutlichsten formuliert. Die Wohnversorgung der Monegassen ist für ihn, nach den von der Fürstlichen Regierung wiedergegebenen Worten, „eine nationale Aufgabe, eine absolute Priorität“. Der Plan setzte damals ein Ziel von 4.548 staatlichen Wohnungen binnen fünfzehn Jahren. In seiner ersten Phase, von 2019 bis 2024, wurden laut Monaco Hebdo 633 Wohnungen fertiggestellt. An diesen Zahlen lässt sich ablesen, dass es sich nicht um eine Politik unter vielen handelt, sondern um eine Verpflichtung des Staates.
Eine Verpflichtung sagt allerdings noch nichts darüber, wie die Wohnungen vergeben werden. Dabei liegt gerade im Zuteilungsverfahren die Besonderheit des Systems.
Wie eine staatliche Wohnung zugeteilt wird
Eine staatliche Wohnung wird vom Staatsminister nach Stellungnahme einer Kommission einem monegassischen Haushalt zugeteilt, der nach einem Punktesystem eingestuft wurde.
Den Rahmen bildet der Ministerialerlass Nr. 2023-467 vom 31. Juli 2023, geändert im Oktober 2024. Sein erster Artikel lässt keinen Raum für Auslegung: Staatliche Wohnungen werden Personen mit monegassischer Staatsangehörigkeit und ihren Haushalten zugeteilt. Der Antrag wird von einem volljährigen Monegassen gestellt, und zwar ausschließlich im Rahmen der vom Staat eröffneten Ausschreibungen, nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt des Jahres. Bestimmte Situationen schließen eine Zuteilung aus, etwa wenn der Antragsteller bereits eine Wohnung besitzt, die dem „normalen Bedarf“ des Haushalts entspricht, oder wenn kein regelmäßiges Einkommen vorliegt.
Die Entscheidung ist keine bloße Verwaltungsangelegenheit. Sie obliegt dem Staatsminister, der nach Stellungnahme einer Zuteilungskommission entscheidet, deren Vorsitz der Regierungsrat und Minister für Finanzen und Wirtschaft führt. Ihr gehören unter anderem der Leiter der Domänenverwaltung, der Bürgermeister von Monaco und gewählte Mitglieder des Nationalrats an. Für einen ausländischen Leser sei betont: Das monegassische Parlament wirkt unmittelbar an der Zuteilung der staatlichen Wohnungen mit. Das allein zeigt das politische Gewicht des Themas.
Die Anträge werden anschließend nach einem Punktesystem eingestuft. Es berücksichtigt das Fehlen einer Wohnung oder eine ungeeignete Wohnung, die Zusammensetzung der Familie, den Gesundheitszustand, das Einkommen, die Wartezeit seit Antragstellung sowie etwaige frühere Ablehnungen. Das Einkommen wirkt in beide Richtungen: Je nach Einkommensstufe bringt es bis zu 12 Punkte ein oder kostet bis zu 20. Es handelt sich also nicht um eine Einkommensobergrenze, sondern um eine Rangfolge.
Die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage zeigt, wie angespannt die Lage ist. Bei der Kommissionssitzung vom 6. März 2026 wurden laut Monaco Hebdo 156 Wohnungen zugeteilt, davon 49 Neubauwohnungen im Projekt Héméra und 107 renovierte, bei 349 zulässigen Anträgen. Knapp jeder zweite Antrag war erfolgreich.
Wer eine Wohnung erhält, wird dadurch nicht zum Eigentümer. Seit 2009 kennt Monaco allerdings eine Form des Erwerbs, die ebenfalls keinem bekannten Modell gleicht.
Der Wohn-Kapitalisierungsvertrag: Erwerb ohne Eigentum
Der Wohn-Kapitalisierungsvertrag erlaubt es einem Monegassen, für 75 Jahre ein persönliches Wohnrecht an einer staatlichen Wohnung zu erwerben, ohne dass der Staat jemals das Eigentum an der Immobilie abtritt.
Dieser durch Gesetz Nr. 1.357 vom 19. Februar 2009 geschaffene Vertrag (contrat habitation-capitalisation) ist wohl die originellste Rechtsfigur des monegassischen Wohnungswesens. Der Berechtigte zahlt einen vom Staat festgelegten Preis und erhält ein verlängerbares Wohnrecht von 75 Jahren. Er kann vorzeitig darauf verzichten und sich den Betrag erstatten lassen. Bei Ablauf erstattet ihm der Staat das wertangepasste Kapital. Das Recht geht auf den Ehegatten und auf Nachkommen mit monegassischer Staatsangehörigkeit über. Laut MonServicePublic sehen die 2026 geltenden Modalitäten ein Mindesteigenkapital von 10 % und ein staatliches Darlehen mit einer Laufzeit von 10 bis 30 Jahren vor, für 2026 zu einem Zinssatz von 3 %.
Ein deutscher Leser wird darin eine entfernte Verwandtschaft mit dem Erbbaurecht erkennen, ein angelsächsischer mit dem britischen Leasehold: In beiden Fällen erwirbt man ein langfristiges Nutzungsrecht, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Weiter reicht die Verwandtschaft allerdings nicht. Für den Wohn-Kapitalisierungsvertrag gibt es keinen offenen Sekundärmarkt, er richtet sich ausschließlich an monegassische Staatsangehörige, und die Immobilie verlässt niemals die Staatsdomäne. Eine staatliche Wohnung wird daher niemals auf den freien Markt gelangen, weder durch Verkauf noch durch Erbschaft.
So viel zur ersten Ebene, der des Staates. Es gibt zwei weitere, und erst ihre Überlagerung verleiht dem monegassischen Markt seine so besondere Gestalt.
Staatlicher Bestand, geschützter Sektor, freier Sektor: die drei Ebenen des Wohnens in Monaco
Der Wohnungsmarkt in Monaco gliedert sich in drei Regime: den staatlichen Bestand, der Monegassen vorbehalten ist; den geschützten Sektor, der bei der Anmietung im privaten Altbaubestand Vorrangrechte gewährt; den freien Sektor, der allen offensteht.
Die drei Wohnsektoren in Monaco
Quellen: IMSEE, Volkszählung 2025 und Monaco en chiffres 2026; Legimonaco; MonServicePublic.
| Sektor | Eigentümer | Zugangsberechtigte | Rechtsrahmen |
|---|---|---|---|
| Staatlicher Bestand | Der monegassische Staat | Ausschließlich Monegassen und ihre Haushalte | Ministerialerlass Nr. 2023-467; Gesetz Nr. 1.357 (Wohn-Kapitalisierungsvertrag) |
| Geschützter Sektor | Private Eigentümer | Vorrang für Monegassen, danach für bestimmte Personengruppen mit Bindung an Monaco | Gesetz Nr. 1.235 (vor dem 1. September 1947 fertiggestellte Gebäude) und Gesetz Nr. 887 |
| Freier Sektor | Private Eigentümer | Jeder Mieter oder Käufer, unabhängig von der Staatsangehörigkeit | Vertragsfreiheit, Marktmieten und Marktpreise |
Tabelle von Petrini Exclusive Real Estate Monaco. Die Volkszählung unterscheidet zwischen staatlichem Bestand (4.380 Wohnungen Ende 2025) und privatem Bestand (18.197 Wohnungen), ohne den Anteil des geschützten Sektors gesondert auszuweisen.
Die mittlere Ebene, der geschützte Sektor, ist für Ausländer am verwirrendsten, denn sie betrifft private Wohnungen. Das Gesetz Nr. 1.235 vom 28. Dezember 2000 gilt für Gebäude, die vor dem 1. September 1947 errichtet oder fertiggestellt wurden, und schreibt dort eine Rangfolge unter den Mietbewerbern vor: zuerst Monegassen, dann unter anderem Kinder von Monegassen, bestimmte hinterbliebene Ehegatten, die „enfants du pays“ und seit sehr langer Zeit ansässige Ausländer. Der Mechanismus, seine Voraussetzungen und seine späteren Änderungen sind auf unserer Seite zur Anmietung einer Wohnung unter Gesetz Nr. 1.235 in Monaco ausführlich beschrieben.
Das Gesetz Nr. 887 vom 25. Juni 1970 folgt einer verwandten Logik, mit einer Rangfolge, die bei der Familie des Eigentümers und den Monegassen beginnt und sich dann auf Personen erstreckt, die seit mindestens fünf Jahren in Monaco wohnen oder arbeiten. Wir beschreiben diese Regelung in unserem Ratgeber zu Wohnungen unter Gesetz Nr. 887 im Fürstentum. Die Größenordnung bleibt bescheiden: 2025 waren laut Monaco en chiffres 2026 1.403 geschützte Personen registriert, 56 Mietverträge wurden unter Gesetz Nr. 1.235 geschlossen und 34 unter Gesetz Nr. 887.
Es bleibt die letzte Ebene, der freie Sektor, der den Großteil des privaten Bestands ausmacht. Dort, und nur dort, wohnt und kauft die internationale Klientel. Hier gelten die Regeln des Marktes, und die Schritte bis zum Mietvertrag beschreibt unser umfassender Mietratgeber für Monaco, der sich an Neuankömmlinge richtet.
Diese drei Ebenen sind nicht hermetisch voneinander getrennt. Was auf der ersten geschieht, ist früher oder später auf der dritten zu spüren. Genau das veranschaulicht die aktuelle Debatte im Herbst 2026.
2027, ein Jahr ohne Zuteilung? Was die Institutionen sagen
Im Herbst 2026 haben der Nationalrat und die Fürstliche Regierung zwei Lesarten zum Tempo der Fertigstellung staatlicher Wohnungen vorgelegt, eine besorgte und eine entschlossene.
Aufseiten des Nationalrats erklärte dessen Präsident Thomas Brezzo auf seiner Pressekonferenz zum Herbstauftakt, über die Monaco Hebdo am 18. September 2026 berichtete, dass jährlich 50 Neubauwohnungen errichtet werden, bei einem geschätzten Bedarf von 100, und dass es 2027 keine Zuteilung von Neubauwohnungen geben werde. Zudem nannte er Maßnahmen, die von der Regierung gebilligt worden seien: die Wiederbelegung von 120 Bestandswohnungen, die Aufstockung eines Gebäudes um rund sechzig Wohnungen sowie die Ausweitung der Übernahme von Maklergebühren für Monegassen auf alle Wohnsektoren.
Aufseiten der Regierung wurden auf der Pressekonferenz vom 17. September 2026 bis 2032 mehr als 400 staatliche Wohnungen angekündigt, dazu ein neues Zuteilungsverfahren namens „Expérience Logement“, dessen erste Zuteilungen für Anfang 2027 vorgesehen sind. Zudem soll bis Ende 2026 eine eigene Agentur für die staatlichen Wohnungen ihre Arbeit aufnehmen.
Diese beiden Lesarten sind Teil der institutionellen Debatte in Monaco, die wir nicht zu kommentieren haben. Uns als Fachleute des freien Sektors interessiert, was sie für den Markt bedeuten. Und in diesem Punkt steht eines fest: Jeder monegassische Haushalt, der auf eine Zuteilung wartet, muss in der Zwischenzeit anderswo wohnen.
Der staatliche Bestand belastet nicht das Luxussegment, sondern das Familiensegment
Gelegentlich liest man, der Mangel an staatlichen Wohnungen setze den gesamten monegassischen Markt unter Druck. Unsere Beobachtung aus dem freien Sektor ist differenzierter. Die vermögendste internationale Klientel, die großzügige Flächen in Prestigegebäuden sucht, steht nicht im Wettbewerb mit monegassischen Haushalten, die auf eine Zuteilung warten: Es geht weder um dieselben Objekte noch um dieselben Budgets.
Der Druck konzentriert sich auf ein bestimmtes Segment, das der familiengerechten Zwei- und Dreizimmerwohnungen, in dem sich der Bedarf monegassischer Haushalte und der von Neuankömmlingen überschneidet. Dort überträgt sich die Knappheit im staatlichen Bestand auf den freien Markt, und dort behaupten sich die Mieten am besten.
Was die staatlichen Wohnungen für Zuzügler nach Monaco bedeuten
Für einen Ausländer ändern die staatlichen Wohnungen nichts an seinen Rechten, da er keinen Zugang zu ihnen hat, doch sie bestimmen, wie groß und wie angespannt der Markt ist, der ihm offensteht.
Die erste Erkenntnis ist rechnerischer Natur. Von den 22.577 Wohnungen, die Ende 2025 erfasst wurden, gehören 18.197 zum privaten Bestand, und ein Teil davon unterliegt den Vorrangregeln des geschützten Sektors. Der für einen Neuankömmling tatsächlich zugängliche Markt ist somit deutlich enger, als die Gesamtzahl vermuten lässt. Diese strukturelle Enge ist einer der Gründe für die Festigkeit der Mieten, die wir in unserer Analyse des monegassischen Mietmarkts 2025 anhand der von unserer Agentur abgeschlossenen Neuvermietungen gemessen haben.
Die zweite Erkenntnis betrifft den Zeitplan. Ein Jahr ohne Zuteilung von Neubauwohnungen bedeutet, sollte es sich bestätigen, dass monegassische Haushalte ihre Übergangslösung um ein Jahr verlängern, häufig im freien Sektor. Unserer Einschätzung nach wird die Anspannung bei Familienwohnungen 2027 hoch bleiben. Konkret: Eine Familie, die aus dem Ausland kommt und eine 3-Zimmer-Wohnung zur Miete in Monaco sucht, sollte ein höheres Budget einplanen, als sie noch ein Jahr zuvor veranschlagt hätte. Die großen Flächen des Luxussegments folgen dagegen einer eigenen Logik und reagieren kaum auf diese Bewegungen.
Gerade in diesem Familiensegment macht die genaue Marktkenntnis vor Ort den Unterschied. Gebäude für Gebäude zu wissen, welche Wohnungen zum freien Sektor gehören, welche einem Schutzgesetz unterliegen und zu welchem Mietniveau die letzten Neuvermietungen in der gewünschten Wohnanlage tatsächlich abgeschlossen wurden: Das bewahrt einen Neuankömmling davor, Wochen mit Objekten zu verlieren, die ihm nicht offenstehen, oder sich zu einer Miete zu verpflichten, die vom Markt abgekoppelt ist. Das ist die tägliche Arbeit unserer Agentur und der Grund, warum wir jedes Jahr unsere eigenen Erhebungen zum monegassischen Markt veröffentlichen, statt uns auf Durchschnittswerte zu verlassen.
Die staatlichen Wohnungen sind also kein Thema, das allein die Monegassen betrifft. Sie sind einer der Schlüssel zum Verständnis des Marktes im Fürstentum, ebenso wie die Bodenknappheit oder die neue Geografie des Kapitals, die wir in unserer Marktanalyse 2026 beschrieben haben. Ein Land von 2 km², das ein Viertel seiner Einwohner außerhalb des Marktes unterbringt, lässt sich nicht mit den Maßstäben von New York, London oder Genf messen. Es will mit seinen eigenen gemessen werden.
Häufige Fragen zu staatlichen Wohnungen
- Was ist eine staatliche Wohnung in Monaco?
Eine staatliche Wohnung gehört dem monegassischen Staat und wird ausschließlich Monegassen und deren Haushalten zugeteilt. Sie wird weder verkauft noch auf dem Markt vermietet: Die Domänenverwaltung bewirtschaftet sie, und die Zuteilung erfolgt durch den Staatsminister nach Stellungnahme einer Kommission. - Wie viele staatliche Wohnungen gibt es in Monaco?
Zum 31. Dezember 2025 zählte Monaco laut Volkszählung der IMSEE 4.380 staatliche Wohnungen bei einem Gesamtbestand von 22.577 Wohnungen, also 19,4 %. Hinzu kommen 661 staatliche Wohnungen im benachbarten Frankreich, insgesamt somit 5.041. - Kann ein Ausländer eine staatliche Wohnung in Monaco mieten?
Nein. Ein ausländischer Einwohner wohnt, wie vermögend er auch sein mag, im freien Sektor, dem Markt, auf dem Petrini Exclusive Real Estate Monaco seine internationale Klientel begleitet. Staatliche Wohnungen sind Monegassen und ihren Haushalten vorbehalten: Ein Ausländer kann sie weder mieten noch kaufen. - Wie erhält man eine staatliche Wohnung in Monaco?
Ein volljähriger Monegasse stellt seinen Antrag im Rahmen einer staatlichen Ausschreibung. Die Anträge werden nach dem Punktesystem des Ministerialerlasses Nr. 2023-467 vom 31. Juli 2023 eingestuft: Wohnsituation, Haushalt, Gesundheit, Einkommen, Wartezeit. Der Staatsminister teilt die Wohnungen nach Stellungnahme einer Kommission zu. - Was unterscheidet staatliche Wohnungen vom geschützten Sektor?
Staatliche Wohnungen gehören dem Staat und werden nur an Monegassen vergeben. Der geschützte Sektor betrifft private Wohnungen, vor allem in vor dem 1. September 1947 fertiggestellten Gebäuden, in denen die Gesetze Nr. 1.235 und Nr. 887 eine Rangfolge unter den Mietbewerbern vorschreiben, Monegassen zuerst. Der freie Sektor steht allen offen.
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